Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die Minimum-Laufleistungen (so genannte Must-run-Kapazitäten) von Kraftwerken vor, so ihre Antwort auf Anfrage der Grünen.
Ursachen der Mindesterzeugung seien situationsabhängig entweder netz- oder systemtechnische Anforderungen, die auf direkte Eingriffe der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) in den Kraftwerkseinsatz zurückzuführen seien, oder dezentrale Einsatzentscheidungen der Kraftwerksbetreiber aus unterschiedlichen Beweggründen.
Eine allgemeine Deklaration eines Kraftwerkes als „Must-run-Kapazität“ sei daher kaum möglich. Die Bundesnetzagentur (BnetzA) werde aber bis zum 31. März 2017 einen Bericht mit detaillierten Aussagen zu Einflussfaktoren für die Mindesterzeugung veröffentlichen, heißt es weiter.
Müllverbrenner am meisten betroffen
In der Antwort geht die Regierung zudem auf die Menge der Abschaltungen sowohl von Erneuerbaren-Energien-Anlagen als auch konventionellen Kraftwerken ein. Von 2009 bis letztes Jahr wurden folgende Leistungen bei EE-Anlagen abgeschaltet:
Von 2011 bis 2015 sah die Bilanz bei konventionellen Kraftwerken wie folgt aus:
Auffällig dabei ist, dass vor allem Müllverbrennungskraftwerke abgeschaltet wurden. Die Grünen fragten auch noch nach den konventionellen Kraftwerken, die Fernwärmeverträge abschlössen, um so in den Genuss der nachrangigen Abschaltung zu kommen. Die Regierung antwortet darauf wie folgt:
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass konventionelle Kraftwerke Wärme-Lieferverträge abschließen, um als KWK Anlage nachrangig abgeregelt zu werden. Jedoch beziehen sich die Sonderregelungen nach § 13 Absatz 2a Satz 3 EnWG i. V. m. §§ 14,15 EEG ausschließlich auf vorrangberechtigte Einspeisung aus KWK-Anlagen. Dieser KWK-Strom ist nach § 2 Nummer 16 KWKG definiert und ist grundsätzlich nur der Stromanteil, der tatsächlich in einem gekoppelten Prozess unter Auskopplung und Nutzung der Wärme entsteht. Der nicht vorrangberechtigte Kondensationsstromanteil aus KWK-Anlagen ist hingegen wie jeder nichtprivilegierte konventionelle Strom zu behandeln.
Redispatching-Kosten auf Rekordhoch
Die Entschädigungen für das Redispatching, also der Eingriff der Netzbetreiber zur Stabilisierung der Netze im Ausgleich zwischen EE- und konventionellen Anlagen, entwickelte sich wie folgt:
Für 2015 liegt die auf Angaben der Netzbetreiber beruhende vorläufige Schätzung der Bundesnetzagentur für Entschädigungsansprüche (anders als ausgezahlte Entschädigungen) von Anlagenbetreibern durch Einspeisemanagement bei 478 Mio. Euro. Doch davon wird nur ein Teil beglichen werden. Klar ist jedoch, dass es wie schon in den Vorjahren zu einer deutlichen Erhöhung der Zahlungen an die Netzbetreiber kommen wird.
„Die Kosten waren 2015 etwas angestiegen, sind aber im ersten Quartal 2016 wieder stark gefallen.” Sagt die Claudia Kemfert
http://www.klimaretter.info/meinungen/herausgeber/prof-claudia-kemfert/21734-ueberlastete-erde-ueberdimensionierte-netze-und-gespenstische-debatten