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Sachsen: Förderung von Fest­brenn­stoff­kesseln läuft weiter

von | 21. November 2016

In Sachsen läuft auch im kommenden Jahr das landes­spe­zi­fische Förder­pro­gramm zur Moder­ni­sierung von Fest­brenn­stoff­kesseln weiter.

Träger sind der Säch­si­schen Brennstoff- und Mine­ral­öl­han­dels­ver­bandes (SBMV) und der Verband für Ener­gie­handel (VEH). Der Fach­verband Sanitär-​Heizung-​Klima Sachsen und der Landes­in­nungs­verband der Sachsen der Schorn­stein­feger sind Unterstützer

Ziel der Förderung sind weniger Emis­sionen, geringere Kosten und mehr Komfort für die Nutzer. Eine Moder­ni­sierung gerade in diesem Bereich ist bitter nötig, denn hier arbeiten in vielen Heizungs­kellern noch immer viele alte Festbrennstoffkessel.

Ein moderner Heiz­kessel, der eine veraltete Technik aus Mitte der 70-​er Jahre ersetzt, hilft Feinstaub und andere Schad­stoffe zu redu­zieren. Die neuen Geräte sind deutlich sparsamer, effi­zi­enter und emis­si­ons­ärmer als ihre Vorgänger und erfüllen die Anfor­de­rungen aus der ersten Verordnung zur Durch­führung des Bundes-​Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feue­rungs­an­lagen – 1. BImSchV).

Was wird gefördert

Gefördert werden Heizungs­an­lagen für feste Brenn­stoffe nach der 1. BImSchV (§ 3 Brenn­stoffe 13a) mit einer Nenn­wär­me­leistung über 4 Kilowatt, ausge­nommen sind Einzel­raum­feue­rungs­an­lagen. Diese Heizungs­kessel dienen zur Beheizung von Familien‑, Wochenend‑, Land­häusern, Werk­stätten und ähnlichen Objekten.

Es werden nur Fest­brenn­stoff­kessel gefördert, die durch entspre­chende Zerti­fi­zie­rungen nach­weisen, dass sie den Anfor­de­rungen der 1. BImSchV bei der Verbrennung von Braun­koh­len­bri­ketts genügen. Den entspre­chenden Nachweis erhalten die Betreiber mit dem Abnah­me­pro­tokoll des bevoll­mäch­tigten Schornsteinfegers.

Wer kann die Förderung nutzen

Förder­be­rechtigt sind Betreiber von Fest­brenn­stoff­kesseln die eine Moder­ni­sierung zu einem neuen Fest­brenn­stoff­kessel mit einer Nenn­wär­me­leistung über 4 KW, der die Anfor­de­rungen der 1. BImSchV erfüllt.

Die Förder-​Konditionen

Die Basis-​Förderung für jeden neuen Kessel beträgt einmalig 350 Euro. Die Premium-​Förderung beträgt 500 Euro bei Auswahl eines Kessels der teil­neh­menden Kessel­her­steller. Gegen­wärtig sind die teil­neh­menden Kesselhersteller:

  • Forster Heiz­technik
  • Ullmann Haus­technik
  • IBC Heiz­technik

Die Förderung läuft über betei­ligte Brenn­stoff­händler. Diese sind in den Daten­banken der Hersteller Rhein­braun und LEAG sowie unter www​.sbmv​.de/​K​e​s​s​e​l​tausch zu finden.

Rück­fragen an die betei­ligten Brenn­stoff­händler oder an Säch­si­scher Brennstoff- und Mine­ral­öl­han­dels­verband e. V. (SBMV)

Geschäfts­führer Joachim Laue
Papitzer Straße 9
04435 Schkeuditz
Tel: (03 42 04) 35 11 32
Fax (03 42 04) 70 71 20
Inter­netfax: +49 341 56 68 26 88
Mobil: (01 77) 2 78 80 50
E‑Mailadresse: geschaeftsstelle@​sbmv.​de
Homepage: www​.sbmv​.de

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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