Ab Dezember: Ausschrei­bungen für KWK von 1 bis 50 MW

Betreiber von Kraft-​Wärme-​Kopplungsanlagen (KWK) mit einer Leistung zwischen einem und 50 Megawatt müssen in Zukunft an einer Ausschreibung teil­nehmen, wenn für diese Anlagen eine Förderung gezahlt werden soll. Einzel­heiten regelt die von der Bundes­re­gierung vorge­legte „Verordnung zu Ausschrei­bungen für KWK-​Anlagen und inno­vative KWK-​Systeme, zu den gemein­samen Ausschrei­bungen für Wind­ener­gie­an­lagen an Land und Solar­an­lagen sowie zur … Ab Dezember: Ausschrei­bungen für KWK von 1 bis 50 MW weiterlesen