Blockheizkraftwerke sind eine der wichtigsten Technologien der Contractingbranche. Foto: E.ON

Ab Dezember: Ausschrei­bungen für KWK von 1 bis 50 MW

von | 6. Juni 2017

Betreiber von Kraft-​Wärme-​Kopplungsanlagen (KWK) mit einer Leistung zwischen einem und 50 Megawatt müssen in Zukunft an einer Ausschreibung teil­nehmen, wenn für diese Anlagen eine Förderung gezahlt werden soll. 

Einzel­heiten regelt die von der Bundes­re­gierung vorge­legte „Verordnung zu Ausschrei­bungen für KWK-​Anlagen und inno­vative KWK-​Systeme, zu den gemein­samen Ausschrei­bungen für Wind­ener­gie­an­lagen an Land und Solar­an­lagen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften”.

Damit wird die Höhe der finan­zi­ellen Förderung von KWK-​Anlagen nicht mehr gesetzlich fest­gelegt, sondern in Ausschrei­bungen ermittelt. Das Ausschrei­bungs­system soll am 1. Dezember 2017 beginnen.

Die Regierung würdigt das Ausschrei­bungs­modell wegen seiner sehr hohen Inves­ti­ti­ons­si­cherheit, während die gesetz­liche Fest­legung der Förderhöhe Inef­fi­zi­enzen mit sich bringen könne.

Inno­vative KWK bevorzugt

Für besonders inno­vative KWK-​Anlagen zwischen einem und zehn Megawatt soll eine eigene Förder­ka­te­gorie ebenfalls auf Basis von Ausschrei­bungen gebildet werden. Als besonders innovativ gelten KWK-​Systeme, die zusätzlich zur Strom- und Wärme­er­zeugung auch erneu­erbare Wärme bereit­stellen. Die Ausschrei­bungen für inno­vative Systeme haben Pilotcharakter.

Die Ausschrei­bungen für KWK-​Anlagen beginnen in diesem Jahr mit einem Volumen von 100 Megawatt. Ab 2018 steigt das Volumen auf 200 Megawatt pro Jahr, wovon erstmals 50 Megawatt für inno­vative KWK-​Anlagen zur Verfügung stehen. Der Anteil der inno­va­tiven Anlagen wird in den Folge­jahren schritt­weise erhöht. 2021 sollen nach Angaben der Regierung Ausschrei­bungen für 135 Megawatt auf KWK-​Anlagen und 65 Megawatt auf inno­vative KWK-​Anlagen entfallen.

Um die Abgabe zu hoher Gebote ange­sichts des zu erwar­tenden niedrigen Wett­be­werbs zu verhindern, werden Höchst­werte für die Ausschreibung einge­führt. So wird der Höchstwert für KWK-​Anlagen auf sieben Cent und für inno­vative KWK-​Anlagen auf zwölf Cent pro Kilo­watt­stunde fest­gelegt. Höhere Gebote werden von der Ausschreibung ausgeschlossen.

Gemeinsam mit Wind und Solar

Außerdem werden mit der Verordnung in begrenztem Umfang gemeinsame Ausschrei­bungen von Wind­ener­gie­an­lagen an Land und von Solar­an­lagen mit einem Volumen von 400 Megawatt pro Jahr ermög­licht. Ziel ist es laut Bundes­re­gierung, „Funk­ti­ons­weise und Wirkungen von ener­gie­trä­ger­über­grei­fenden Ausschrei­bungen zu erproben und die Ergeb­nisse zu evalu­ieren”. Diese Ausschrei­bungen sollen Pilot­cha­rakter haben und von der Bundes­netz­agentur zwischen 2018 und 2020 durch­ge­führt werden.

In Gebieten, in denen zusätz­liche Erneuerbare-​Energien-​Anlagen einen weiteren Netz­aus­bau­bedarf mit sich bringen würden, werden die Gebote mit einem Aufschlag belegt. Nach Angaben der Regierung verringern sich damit die Zuschlags­chancen solcher Anlagen. Weitere Rege­lungen sollen verhindern, dass Wind­ener­gie­an­lagen überhöhte Renditen erwirt­schaften, wenn die Ausschrei­bungen ohne „Refe­renz­er­trags­modell” stattfinden.

Sicher­heiten gefragt

Für Anlagen, die einen Zuschlag erhalten haben, müssen die Bieter finan­zielle Sicher­heiten hinter­legen. Damit soll sicher­ge­stellt werden, dass die Anlagen auch tatsächlich errichtet werden. Werden die Anlagen nicht innerhalb von 48 Monaten nach Zuschlags­er­teilung errichtet, wird eine Straf­zahlung (Pönale) fällig. „Je höher die Pönale bei ansonsten wenig strengen Teil­nah­me­vor­aus­set­zungen ist, desto höher ist in der Regel die Wahr­schein­lichkeit, dass die Gebote in konkrete Projekte umgesetzt werden”, erwartet die Bundesregierung.


Die sozia­len Folgen des Kohle­aus­stiegs, in des­sen Zuge auch etli­che KWK-​Kraftwerke still­ge­legt wer­den, beschäf­tigt Energieblogger-​Kollege Björn Katz hier auf sei­nem Blog Strom­aus­kunft.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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