Grundlage für Smart Rediness ist eine smarte Messung und Steuerung. Foto: Urbansky

Smart Readiness Indicator (SRI)

von | 17. November 2021

Das Münchener IGT – Institut für Gebäu­de­tech­no­logie gibt monatlich Tipps heraus, mit denen Mietern, Verwaltern und TGA-Verant­wort­lichen die Steuerung der Haus­technik leicht gemacht werden soll. Im November nun ging es um den Smart Readiness Indicator (SRI).

In der EU-​Richtlinie „EPBD 2018“ wird die Einführung von einem „Smart Readiness Indicator (SRI)“ bzw. „Intel­li­genz­fä­hig­keits­in­di­kator“ empfohlen. Noch sind die Anfor­de­rungen der EPBD 2018 nicht im deutschen Gebäu­de­en­er­gie­gesetz (GEG) enthalten, aber genau das deutet sich für nächstes Jahr an. Somit ist es möglich, dass auch der SRI einge­führt wird.

Die Forderung nach einem SRI ist in der EPBD 2018 empfohlen. In der deutschen Version wird dieser als „Intel­li­genz­fä­hig­keits­in­di­kator“ beschrieben, aber im deutschen Sprach­ge­brauch wird weit­gehend der englische Begriff bzw. die englische Abkürzung verwendet.

Um diesen SRI bzw. dessen Berech­nungs­me­thode fest­zu­legen, wurde eine Arbeits­gruppe gegründet, deren Ergeb­nisse auf der Webseite https://​smart​re​a​di​ness​in​di​cator​.eu/ veröf­fent­licht wurden. Im Detail findet man dort im Abschnitt „Mile­stones und Documents“ eine entspre­chende Check­liste sowie ein Bewertungs- und Gewich­tungs­schema. Ebenso ist dort auch ein „Final Report“ vom Juni 2020 verfügbar, der die Hinter­gründe zum SRI sowie Hinweise zur Anwendung beschreibt.

In diesem Dokument wird der SRI bzw. die „Smartness“ von Gebäuden weiter spezi­fi­ziert und wie folgt definiert: „Die Smartness eines Gebäudes bezieht sich auf die Fähigkeit eines Gebäudes oder seiner Systeme, verän­derte Bedin­gungen in Bezug auf den Betrieb tech­ni­scher Gebäu­de­systeme oder die externe Umgebung (einschließlich Ener­gie­netze) und auf Anfor­de­rungen der Gebäu­de­nutzer zu erkennen, zu inter­pre­tieren, zu kommu­ni­zieren und aktiv und effizient darauf zu reagieren“.

Der Inhalt der EPBD 2018 ist in Deutschland noch nicht verbindlich vorge­schrieben. Das deutsche GEG (Gebäu­de­en­er­gie­gesetz) basiert noch auf den Anfor­de­rungen der EPBD 2010. In der Branche vermehren sich aber die Anzeichen dafür, dass nächstes Jahr eine „GEG Novelle 2022“ oder ein „GEG 2.0“ verab­schiedet wird. Im News­letter 37/​2021 des TGA Fach­planers wurde bereits darauf hinge­wiesen, dass Deutschland womöglich schon jetzt ein EU Vertrags­ver­let­zungs­ver­fahren droht, da die EU-​Vorgaben nicht ausrei­chend umgesetzt wurden. Somit scheint die Einführung des SRI nur eine Frage der Zeit – sei es im Rahmen der anste­henden Über­ar­beitung des GEG für 2022 oder etwas zeitlich verzögert.

Bewer­tungs­vor­gehen

Als Grundlage zur Ermittlung des SRI sind auf der weiter oben ange­ge­benen Homepage der Arbeits­gruppe zwei Excel-​Dateien verfügbar, die zu beant­wor­tende Fragen enthalten. Dabei wird in zwei Methoden unter­schieden: die „verein­fachte“ und die „detail­lierte“ Variante. Der Unter­schied liegt darin, dass die verein­fachte Variante nur 27 der bis zu 54 möglichen Fragen enthält. Die verein­fachte Variante wird für Wohn­ge­bäude empfohlen, für Nicht­wohn­ge­bäude die detail­lierte Variante.

Zu dieser Frage werden in den Folge­zeilen unter­schied­liche Antworten angeboten – von keiner Auto­mation (no automatic control) bis zu Einzel­raum­re­gelung mit Präsenz­er­kennung (indi­vidual room control with presence control). Zu jeder Antwort­mög­lichkeit wird in den Folge­spalten angegeben, wieviel Punkte für eine Gesamt­be­wertung zu addieren sind.

Dabei beziehen sich die Fragen auf den Auto­ma­ti­onsgrad von neun verschie­denen Gewerken (Heizung, Trink­warm­was­ser­be­reitung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung, Dyna­mische Gebäu­de­hülle, Elek­tri­zität, Laden von Elek­tro­fahr­zeugen sowie Über­wa­chung und Steuerung) – diese Gewerke werden als „Domains“ bezeichnet.

Bewer­tungs­punkte gibt es dann für sieben Anwen­dungs­be­reiche (Ener­gie­ef­fi­zienz, Ener­gie­fle­xi­bi­lität und –spei­cherung, Komfort, Bequem­lichkeit, Gesundheit und Wohl­be­finden, Wartung und Fehler­vor­hersage, Infor­ma­tionen an Bewohner) – diese werden als „Impacts“ bezeichnet.

Die im Rahmen einer Gebäu­de­be­wertung ermit­telten Bewer­tungs­punkte werden gewichtet zur Gesamt­be­wertung des jewei­ligen „Impacts“ addiert und ebenso gewichtet zum SRI zusam­men­ge­führt. Dabei hängen diese Gewich­tungs­fak­toren von sieben Klima­zonen ab.

So ist zu sehen, dass die Bewertung des Impacts „Ener­gie­ef­fi­zienz“ (Energy savings on site) zu 34 % von der Bewertung der Heizung abhängt, zu 8 % vom Auto­ma­ti­onsgrad der Trink­warm­was­ser­auf­be­reitung, zu 5 % vom Auto­ma­ti­onsgrad der Kühlung etc. (siehe zweite Tabel­len­spalte in der Abbildung). Beim Zusam­men­führung der Bewer­tungen der Impacts zum SRI hängt dieser zu 17 % von der Bewertung der Ener­gie­ef­fi­zienz ab, zu 33 % von der Ener­gie­fle­xi­bi­lität, zu 8 % vom Komfort. Bei Anwendung der Check­liste und Gewich­tungs­fak­toren ergeben sich so Erfül­lungs­grade für die jewei­ligen „Impacts“ sowie den SRI.

Mehr dazu hier auf den Seiten des IGT.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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