Im Interview erläutert der Energierechtsexperte Hans-Christoph Thomale, wie Preisänderungsklauseln bei Fernwärme generell funktionieren. Foto: Forvis Mazars

Wir brauchen einen verläss­lichen Rechtsrahmen”

von | 8. November 2024

Das Bundes­wirt­schafts­mi­nis­terium hat im Juli 2024 einen Entwurf zur Änderung der Fern­wär­me­ver­ordnung (AVBFern­wärmeV) veröf­fent­licht. Er sieht wichtige Anpas­sungen u. a. bei den Preis­än­de­rungs­klauseln vor. Im Interview erläutert der Ener­gie­rechts­experte Hans-​Christoph Thomale von der Bera­tungs­ge­sell­schaft Forvis Mazars, wie diese Klauseln generell funktionieren.

sprin​ger​pro​fes​sional​.de: Im Zusam­menhang mit den Preis­än­de­rungs­klauseln hört man häufig von Miss­brauch seitens der Versorger, was sich auch medial niederschlägt…

Hans-​Christoph Thomale: Klas­si­scher Miss­brauch, also aktives Fehl­ver­halten, ist eigentlich nicht möglich. Hier ist die Wirkungs­weise von Preis­än­de­rungs­klauseln zu beachten. Preis­än­de­rungs­klauseln im Wärme­sektor sind auto­ma­tisch wirkende Klauseln, bei denen sich die Wärme­preise entspre­chend der Entwicklung der in den Klauseln verwen­deten, öffentlich zugäng­lichen Indizes bzw. Werten verändern.

Sobald die Preis­än­de­rungs­klauseln einmal fest­gelegt oder vertraglich vereinbart sind, hat ein Wärme­ver­sorger keinen Preis­set­zungs­spielraum und keine Miss­brauchs­mög­lichkeit mehr, da sich die Wärme­preise auto­ma­tisch ändern. Mit anderen Worten können die Wärme­preise grund­sätzlich nicht mehr durch eine abwei­chende Entscheidung des Wärme­ver­sorgers geändert werden.

Aber welche Anfor­de­rungen gibt es dann an Wärme­preise? Und: Ist hier kein Miss­brauch möglich?

Konkrete gesetz­liche Vorgaben an Wärme­preise, in Form von normierten Kalku­la­ti­ons­me­thoden gibt es nicht. Aller­dings müssen die Wärme­preise vor dem Hinter­grund der Kosten und Erlöse ange­messen sein, die Erlöse aus den Wärme­preisen dürfen die Kosten der Wärme­er­zeugung also nicht in unan­ge­mes­sener Weise über­steigen. Nur wenn die Erlöse deutlich über den Kosten liegen, könnte ein Miss­brauch vorliegen. Dies wird aktuell ja auch durch die Kartell­be­hörde untersucht. …


Gekürzt, Geschrieben für Sprin­ger­Pro­fes­sional. Der komplette Beitrag kann hier gelesen werden.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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