In der EU-Richtlinie „EPBD 2018“ wird die Einführung von einem „Smart Readiness Indicator (SRI)“ bzw. „Intelligenzfähigkeitsindikator“ empfohlen. Noch sind die Anforderungen der EPBD 2018 nicht im deutschen Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthalten, aber genau das deutet sich für nächstes Jahr an. Somit ist es möglich, dass auch der SRI eingeführt wird.
Die Forderung nach einem SRI ist in der EPBD 2018 empfohlen. In der deutschen Version wird dieser als „Intelligenzfähigkeitsindikator“ beschrieben, aber im deutschen Sprachgebrauch wird weitgehend der englische Begriff bzw. die englische Abkürzung verwendet.
Um diesen SRI bzw. dessen Berechnungsmethode festzulegen, wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, deren Ergebnisse auf der Webseite https://smartreadinessindicator.eu/ veröffentlicht wurden. Im Detail findet man dort im Abschnitt „Milestones und Documents“ eine entsprechende Checkliste sowie ein Bewertungs- und Gewichtungsschema. Ebenso ist dort auch ein „Final Report“ vom Juni 2020 verfügbar, der die Hintergründe zum SRI sowie Hinweise zur Anwendung beschreibt.
In diesem Dokument wird der SRI bzw. die „Smartness“ von Gebäuden weiter spezifiziert und wie folgt definiert: „Die Smartness eines Gebäudes bezieht sich auf die Fähigkeit eines Gebäudes oder seiner Systeme, veränderte Bedingungen in Bezug auf den Betrieb technischer Gebäudesysteme oder die externe Umgebung (einschließlich Energienetze) und auf Anforderungen der Gebäudenutzer zu erkennen, zu interpretieren, zu kommunizieren und aktiv und effizient darauf zu reagieren“.
Der Inhalt der EPBD 2018 ist in Deutschland noch nicht verbindlich vorgeschrieben. Das deutsche GEG (Gebäudeenergiegesetz) basiert noch auf den Anforderungen der EPBD 2010. In der Branche vermehren sich aber die Anzeichen dafür, dass nächstes Jahr eine „GEG Novelle 2022“ oder ein „GEG 2.0“ verabschiedet wird. Im Newsletter 37/2021 des TGA Fachplaners wurde bereits darauf hingewiesen, dass Deutschland womöglich schon jetzt ein EU Vertragsverletzungsverfahren droht, da die EU-Vorgaben nicht ausreichend umgesetzt wurden. Somit scheint die Einführung des SRI nur eine Frage der Zeit – sei es im Rahmen der anstehenden Überarbeitung des GEG für 2022 oder etwas zeitlich verzögert.
Bewertungsvorgehen
Als Grundlage zur Ermittlung des SRI sind auf der weiter oben angegebenen Homepage der Arbeitsgruppe zwei Excel-Dateien verfügbar, die zu beantwortende Fragen enthalten. Dabei wird in zwei Methoden unterschieden: die „vereinfachte“ und die „detaillierte“ Variante. Der Unterschied liegt darin, dass die vereinfachte Variante nur 27 der bis zu 54 möglichen Fragen enthält. Die vereinfachte Variante wird für Wohngebäude empfohlen, für Nichtwohngebäude die detaillierte Variante.
Zu dieser Frage werden in den Folgezeilen unterschiedliche Antworten angeboten – von keiner Automation (no automatic control) bis zu Einzelraumregelung mit Präsenzerkennung (individual room control with presence control). Zu jeder Antwortmöglichkeit wird in den Folgespalten angegeben, wieviel Punkte für eine Gesamtbewertung zu addieren sind.
Dabei beziehen sich die Fragen auf den Automationsgrad von neun verschiedenen Gewerken (Heizung, Trinkwarmwasserbereitung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung, Dynamische Gebäudehülle, Elektrizität, Laden von Elektrofahrzeugen sowie Überwachung und Steuerung) – diese Gewerke werden als „Domains“ bezeichnet.
Bewertungspunkte gibt es dann für sieben Anwendungsbereiche (Energieeffizienz, Energieflexibilität und –speicherung, Komfort, Bequemlichkeit, Gesundheit und Wohlbefinden, Wartung und Fehlervorhersage, Informationen an Bewohner) – diese werden als „Impacts“ bezeichnet.
Die im Rahmen einer Gebäudebewertung ermittelten Bewertungspunkte werden gewichtet zur Gesamtbewertung des jeweiligen „Impacts“ addiert und ebenso gewichtet zum SRI zusammengeführt. Dabei hängen diese Gewichtungsfaktoren von sieben Klimazonen ab.
So ist zu sehen, dass die Bewertung des Impacts „Energieeffizienz“ (Energy savings on site) zu 34 % von der Bewertung der Heizung abhängt, zu 8 % vom Automationsgrad der Trinkwarmwasseraufbereitung, zu 5 % vom Automationsgrad der Kühlung etc. (siehe zweite Tabellenspalte in der Abbildung). Beim Zusammenführung der Bewertungen der Impacts zum SRI hängt dieser zu 17 % von der Bewertung der Energieeffizienz ab, zu 33 % von der Energieflexibilität, zu 8 % vom Komfort. Bei Anwendung der Checkliste und Gewichtungsfaktoren ergeben sich so Erfüllungsgrade für die jeweiligen „Impacts“ sowie den SRI.
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