Grundlage für Smart Rediness ist eine smarte Messung und Steuerung. Foto: Urbansky

Smart Readiness Indicator (SRI)

von | 17. November 2021

Das Münchener IGT – Institut für Gebäu­de­tech­no­logie gibt monatlich Tipps heraus, mit denen Mietern, Verwaltern und TGA-Verant­wort­lichen die Steuerung der Haus­technik leicht gemacht werden soll. Im November nun ging es um den Smart Readiness Indicator (SRI).

In der EU-​Richtlinie „EPBD 2018“ wird die Einführung von einem „Smart Readiness Indicator (SRI)“ bzw. „Intel­li­genz­fä­hig­keits­in­di­kator“ empfohlen. Noch sind die Anfor­de­rungen der EPBD 2018 nicht im deutschen Gebäu­de­en­er­gie­gesetz (GEG) enthalten, aber genau das deutet sich für nächstes Jahr an. Somit ist es möglich, dass auch der SRI einge­führt wird.

Die Forderung nach einem SRI ist in der EPBD 2018 empfohlen. In der deutschen Version wird dieser als „Intel­li­genz­fä­hig­keits­in­di­kator“ beschrieben, aber im deutschen Sprach­ge­brauch wird weit­gehend der englische Begriff bzw. die englische Abkürzung verwendet.

Um diesen SRI bzw. dessen Berech­nungs­me­thode fest­zu­legen, wurde eine Arbeits­gruppe gegründet, deren Ergeb­nisse auf der Webseite https://​smart​re​a​di​ness​in​di​cator​.eu/ veröf­fent­licht wurden. Im Detail findet man dort im Abschnitt „Mile­stones und Documents“ eine entspre­chende Check­liste sowie ein Bewertungs- und Gewich­tungs­schema. Ebenso ist dort auch ein „Final Report“ vom Juni 2020 verfügbar, der die Hinter­gründe zum SRI sowie Hinweise zur Anwendung beschreibt.

In diesem Dokument wird der SRI bzw. die „Smartness“ von Gebäuden weiter spezi­fi­ziert und wie folgt definiert: „Die Smartness eines Gebäudes bezieht sich auf die Fähigkeit eines Gebäudes oder seiner Systeme, verän­derte Bedin­gungen in Bezug auf den Betrieb tech­ni­scher Gebäu­de­systeme oder die externe Umgebung (einschließlich Ener­gie­netze) und auf Anfor­de­rungen der Gebäu­de­nutzer zu erkennen, zu inter­pre­tieren, zu kommu­ni­zieren und aktiv und effizient darauf zu reagieren“.

Der Inhalt der EPBD 2018 ist in Deutschland noch nicht verbindlich vorge­schrieben. Das deutsche GEG (Gebäu­de­en­er­gie­gesetz) basiert noch auf den Anfor­de­rungen der EPBD 2010. In der Branche vermehren sich aber die Anzeichen dafür, dass nächstes Jahr eine „GEG Novelle 2022“ oder ein „GEG 2.0“ verab­schiedet wird. Im News­letter 37/​2021 des TGA Fach­planers wurde bereits darauf hinge­wiesen, dass Deutschland womöglich schon jetzt ein EU Vertrags­ver­let­zungs­ver­fahren droht, da die EU-​Vorgaben nicht ausrei­chend umgesetzt wurden. Somit scheint die Einführung des SRI nur eine Frage der Zeit – sei es im Rahmen der anste­henden Über­ar­beitung des GEG für 2022 oder etwas zeitlich verzögert.

Bewer­tungs­vor­gehen

Als Grundlage zur Ermittlung des SRI sind auf der weiter oben ange­ge­benen Homepage der Arbeits­gruppe zwei Excel-​Dateien verfügbar, die zu beant­wor­tende Fragen enthalten. Dabei wird in zwei Methoden unter­schieden: die „verein­fachte“ und die „detail­lierte“ Variante. Der Unter­schied liegt darin, dass die verein­fachte Variante nur 27 der bis zu 54 möglichen Fragen enthält. Die verein­fachte Variante wird für Wohn­ge­bäude empfohlen, für Nicht­wohn­ge­bäude die detail­lierte Variante.

Zu dieser Frage werden in den Folge­zeilen unter­schied­liche Antworten angeboten – von keiner Auto­mation (no automatic control) bis zu Einzel­raum­re­gelung mit Präsenz­er­kennung (indi­vidual room control with presence control). Zu jeder Antwort­mög­lichkeit wird in den Folge­spalten angegeben, wieviel Punkte für eine Gesamt­be­wertung zu addieren sind.

Dabei beziehen sich die Fragen auf den Auto­ma­ti­onsgrad von neun verschie­denen Gewerken (Heizung, Trink­warm­was­ser­be­reitung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung, Dyna­mische Gebäu­de­hülle, Elek­tri­zität, Laden von Elek­tro­fahr­zeugen sowie Über­wa­chung und Steuerung) – diese Gewerke werden als „Domains“ bezeichnet.

Bewer­tungs­punkte gibt es dann für sieben Anwen­dungs­be­reiche (Ener­gie­ef­fi­zienz, Ener­gie­fle­xi­bi­lität und –spei­cherung, Komfort, Bequem­lichkeit, Gesundheit und Wohl­be­finden, Wartung und Fehler­vor­hersage, Infor­ma­tionen an Bewohner) – diese werden als „Impacts“ bezeichnet.

Die im Rahmen einer Gebäu­de­be­wertung ermit­telten Bewer­tungs­punkte werden gewichtet zur Gesamt­be­wertung des jewei­ligen „Impacts“ addiert und ebenso gewichtet zum SRI zusam­men­ge­führt. Dabei hängen diese Gewich­tungs­fak­toren von sieben Klima­zonen ab.

So ist zu sehen, dass die Bewertung des Impacts „Ener­gie­ef­fi­zienz“ (Energy savings on site) zu 34 % von der Bewertung der Heizung abhängt, zu 8 % vom Auto­ma­ti­onsgrad der Trink­warm­was­ser­auf­be­reitung, zu 5 % vom Auto­ma­ti­onsgrad der Kühlung etc. (siehe zweite Tabel­len­spalte in der Abbildung). Beim Zusam­men­führung der Bewer­tungen der Impacts zum SRI hängt dieser zu 17 % von der Bewertung der Ener­gie­ef­fi­zienz ab, zu 33 % von der Ener­gie­fle­xi­bi­lität, zu 8 % vom Komfort. Bei Anwendung der Check­liste und Gewich­tungs­fak­toren ergeben sich so Erfül­lungs­grade für die jewei­ligen „Impacts“ sowie den SRI.

Mehr dazu hier auf den Seiten des IGT.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

0 Kommentare

EnWiPo
EnWiPo
„Wir ziehen immer häufiger Abwärme oder Abwasser in Betracht“

Wir ziehen immer häufiger Abwärme oder Abwasser in Betracht“

Seit diesem Jahr gilt das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze. Bis 2028 müssen alle Kommunen eine solche Planung vorlegen. Im Interview erklärt Jannik Hartfil, Fachgebietsleiter Kommunale Wärmeplanung bei dem Energienetzbetreiber EWE...

„Wir ziehen immer häufiger Abwärme oder Abwasser in Betracht“

Wir ziehen immer häufiger Abwärme oder Abwasser in Betracht“

Seit diesem Jahr gilt das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze. Bis 2028 müssen alle Kommunen eine solche Planung vorlegen. Im Interview erklärt Jannik Hartfil, Fachgebietsleiter Kommunale Wärmeplanung bei dem Energienetzbetreiber EWE...

Smart Meter Rollout: Noch rollt wenig

Smart Meter Rollout: Noch rollt wenig

Der Smart Meter Rollout soll helfen Strom zu sparen und Lasten zu kappen. Das könnte Mietern und Verwaltern deutliche finanzielle Vorteile bringen. Doch der Ausbau geht nur schleppend voran. Zudem wären bei einer Einbindung der Wärmeversorgung in den Rollout die...