Mit dem Gesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) hat sich schon die alte Bundesregierung ehrgeizige Ziele gesetzt: Bis 2045 soll die Bereitstellung von Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in Deutschland klimaneutral erfolgen. Erste Gemeinden auch in Niedersachsen und Bremen haben die Planung bereits abgeschlossen oder sind kurz davor. Doch wie funktioniert die Umsetzung in der Praxis?
Das fängt bei der Führung des Planungsprozesses an. Das WPG beschreibt eine planungsverantwortliche Stelle. Durch Landesgesetze muss jedoch geregelt werden, welche Stellen die Aufgaben der planverantwortlichen Stellen übernehmen.
In Großstädten haben die Stadtwerke häufig die Führung übernommen und treiben den Ausbau der Fernwärme voran – mit eigenen wirtschaftlichen Interessen im Hintergrund. Dieses Vorgehen ist legitim, aber nicht zwangsläufig vorteilhaft für die Verbraucher. Entscheidend ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Kommune und Energieversorger: Während die Verwaltung als Moderatorin fungiert und die Bürgerinteressen vertritt, bringen Stadtwerke ihre technische Expertise ein.
0 Kommentare