Leuchtstoffröhren der gängigen Bauformen T8 sowie T5 dürfen in der EU seit dem 25. August 2023 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Foto: licht.de

Lösungen für ganz Helle

von | 2. Juni 2025

Lange Zeit galten Leucht­stoff­röhren als der Standard für die Beleuchtung. Seit 2023 dürfen sie jedoch in der Euro­päi­schen Union nicht mehr neu in den Verkehr gebracht werden. Da Lager­be­stände irgendwann aufge­braucht sind, müssen Wohnungs­un­ter­nehmen und Immo­bi­li­en­ver­walter nun handeln und ihre Beleuch­tungs­an­lagen zukunfts­sicher gestalten.

Die Euro­päische Union verfolgt seit Jahren eine Strategie zur Abschaltung inef­fi­zi­enter oder umwelt­schäd­licher Leucht­mittel. Nach der Glühlampe und zuletzt den Halo­gen­lampen sind nun viele Leucht­stoff­lampen betroffen. Das hat gute Gründe: Zum einen ist ihr Ener­gie­ver­brauch zu hoch, zum anderen enthalten sie Queck­silber. Eine Abmil­derung gibt es aber: Bestehende Lager­be­stände können weiterhin genutzt und verkauft werden. Wohnungs­un­ter­nehmen sollten dennoch ihre Beleuch­tungs­systeme schritt­weise modernisieren.

Das wird dauern. Nach Schät­zungen der Euro­päi­schen Umwelt­agentur strahlten allein in Deutschland 2021 noch rund 400 Millionen Leucht­stoff­lampen – häufig in Fluren, Trep­pen­häusern, Kellern sowie Eingangs­be­reichen von Wohn­im­mo­bilien, aber auch auf Wegen im Außenbereich.


Gekürzt. Geschrieben für DW Die Wohnungs­wirt­schaft. Der voll­ständige Beitrag erschien in der Nummer 06/​2025. Zum Abon­nement der Zeit­schrift Die Wohnungs­wirt­schaft geht es hier.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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