Beratung soll mehr Energieeffizienz ins Heim bringen. Foto: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks

EnEV bleibt, wie sie ist

von | 30. Oktober 2015

Bei allem Chaos um die Ener­gie­wende gibt es auch gute Nach­richten: die Novel­lierung der EnEV bleibt, wie sie ist. Das hat heute die Baumi­nis­ter­kon­ferenz beschlossen. Zuvor wurde massiv versucht, die EnEV-​Verschärfungen die ab 1. Januar 2016 gelten, auszu­heben, unter anderem mit dem Argument der Flücht­lings­krise. Unrühmlich tat sich dabei die baye­rische Ziegel­in­dustrie hervor.

Folgende wesent­liche Ände­rungen gelten demnach ab dem kommenden Jahr (Quelle hier):

1. Gesamt­ener­gie­ef­fi­zienz

Die Anfor­derung an den Jahres-​Primärenergiebedarf von Neubauten wird um 25 Prozent verschärft, der Trans­mis­si­ons­wär­me­verlust soll um 20 Prozent sinken. Dies ist durch verbes­serte Dämm­maß­nahmen oder den Einsatz rege­ne­ra­tiver Technik erreichbar. 

2. Austausch­pflicht für alte Heiz­kessel und Dämmung

Heiz­kessel, die mit flüssigen oder gasför­migen Brenn­stoffen betrieben werden und die nach dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden oder die älter als 30 Jahre sind, müssen durch moderne Geräte ersetzt werden. Ausnahmen bilden hier vorhandene Niedertemperatur- oder Brenn­wert­kessel. Darüber hinaus muss das Dach oder die oberste Geschoss­decke zukünftig den Mindest­wär­me­schutz (U‑Wert von maximal 0,24 W/​m²K) erfüllen. 

3. Neuer Primär­ener­gie­faktor für Strom

Der Primär­ener­gie­faktor von Strom fällt rech­ne­risch von 2,4 auf 1,8. Das heißt, Gebäude mit Wärme­pumpen erhal­tenso auto­ma­tisch eine bessere ener­ge­tische Bewertung als Immo­bilien mit anderen Heiz­lö­sungen – ohne dass sich dabei die Effizienz der Wärme­pumpen im selben Ausmaß verändert. Zudem wird der Einsatz­einer Wärme­pumpe finan­ziell gefördert, zum Beispielüber die KfW. Hinter­grund ist, dass 80 Prozent des häus­lichen Ener­gie­be­darfs für Heizung und Warm­wasser anfallen. Dieser soll insgesamt reduziert und möglichst viel über rege­ne­rative Quellen bereit­ge­stellt werden. Wärme­pumpen nutzen dafür die Wärme aus der Luft, dem Grund­wasser oder dem Erdreich.

4. Ener­gie­ausweis

Im Ener­gie­ausweis gibt es eine Neus­ka­lierung des Band-​Tachos für Wohn­ge­bäude bis 250 kWh/(m²a), die Moder­ni­sie­rungs­emp­feh­lungen werden gestärkt und die Ener­gie­ef­fi­zi­enz­klassen A+ bis H ergänzt. Somit macht der Ausweis zukünftig diffe­ren­ziertere Angaben als bisher. Einge­stuft wird nach dem primär­en­er­ge­ti­schen Bedarf des Gebäudes. Dabei kann es vorkommen, dass je nach Anla­gen­kon­fi­gu­ration der Primär­ener­gie­bedarf sehr gut, der Endener­gie­bedarf und damit die Neben­kosten jedoch relativ ungünstig ausfallen. Eine gute Beur­teilung ist also nur nach genauem Anschau­ender Unter­lagen möglich. Der Ener­gie­ausweis muss dem Käufer oder Mieter bei der Besich­tigung eines Gebäudes vorgelegt werden. Kennwerte zur End-​Energie und Ener­gie­ef­fi­zi­enz­klasse müssen künftig im Falle des Verkaufs oder der Vermietung auch in Immo­bi­li­en­an­zeigen angegeben werden. Die Aushang­pflicht für Ener­gie­aus­weise wird auf öffent­liche Gebäude mit starkem Publi­kums­verkehr ab 250 m² Nutz­fläche und entspre­chende private Gebäude ab 500 m² Nutz­fläche erweitert. Stich­pro­ben­kon­trollen für Ener­gie­aus­weise werden eingeführt. 

5. Kontroll­system für Klimaanlagen

Es gibt zukünftig ein Über­prü­fungs­schema für Inspek­ti­ons­be­richte von Klima­an­lagen. Um die genannten Ziele mit baulichen Maßnahmen zu erreichen, verbes­serte zum Beispiel die KfW bereits zum 1. August 2015 ihre Förder­be­din­gungen im Programm „Ener­gie­ef­fi­zient Sanieren” – sowohl die für zins­ver­bil­ligte Kredite als auch für Inves­ti­ti­ons­zu­schüsse. So können Bauherren, die Sanie­rungen aus eigenen Mitteln stemmen, künftig einen Inves­ti­ti­ons­zu­schuss von maximal 30.000 Euro für eine Eigen­tums­wohnung erhalten. In 2016 richtet die KfW auch das Programm „Ener­gie­ef­fi­zient Bauen„entsprechend neu aus. 

Vorschaubild: Über 30 Jahre alte Heizungs­an­lagen müssen gegen neue ausge­tauscht werden. Auch das fordert die EnEV ab 2016. Foto: Bundes­verband des Schornsteinfegerhandwerks

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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