Foto: Endoman23/Wikimedia

Sanie­rungs­quote: Regierung weiß von nichts

von | 10. November 2015

Nichts genaues weiß man nicht. Insbe­sondere nicht, wenn es um den ener­ge­ti­schen Sanie­rungsstau geht. Die Linke wollte es etwas genauer von der Bundes­re­gierung wissen, insbe­sondere vor dem Hinter­grund der Miet­rechts­än­derung, die, so die Vermutung, gern zum Anlass genommen würde, um Luxus­sa­nie­rungen durch­zu­setzen und altein­ge­sessene Mieter entweder stärker zur Kasse zu bitten oder aber ganz zu vertreiben. 

Doch nicht mal das ist gewiss. Dieses Rumge­eiere muss man sich mal im Original rein­ziehen: Die Regierung äußerst sich wie folgt (oder eben auch nicht):

Die Bundes­re­gierung geht davon aus, dass mit den durch das MietRÄndG geschaf­fenen Erleich­te­rungen für die ener­ge­tische Moder­ni­sierung ein positiver Effekt auf die Sanie­rungs­tä­tigkeit im Miet­wohn­ge­bäu­de­be­stand und die Einsparung von CO2-​Emissionen verbunden ist. Aller­dings kann die Wirkung der Verbes­serung der miet­recht­lichen Rahmen­be­din­gungen für die ener­ge­tische Sanierung von Miet­woh­nungen durch das MietRÄndG nicht an konkreten Zahlen fest­ge­macht werden, da diese nicht isoliert von den anderen genannten Faktoren betrachtet werden kann. 

Die Linke fragt noch nach konkreten zahlen zu Gentri­fi­zierung, Härte­fällen und über­höhten Mieten nach Sanierung. Doch die Antwort ist immer gleich: niente!

Aber auch Fragen nach dem pauschalen Erreichen von Ener­gie­spar­zielen durch die Sanie­rungen kann niemand beant­worten. Wobei dies doch einfach zu ermitteln wäre, wenn man davon ausgeht, dass ener­ge­tische Sanierer zu einem Großteil staat­liche Förder­pro­gramme in Anspruch nehmen. Mit einer entspre­chenden Nach­weis­pflicht, die den Programmen meist eh eigen ist, sollten sich hier doch halbwegs brauchbare Zahlen ermitteln lassen.

So wird der Staat bei der Ener­gie­wende nicht mal seiner Nacht­wäch­ter­rolle gerecht.

Vroschaubild: Endoman23/​Wikimedia

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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