Bei der heutigen Anhörung zum neuen Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK‑G) vor dem Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie ging es heftig zur Sache. Klar, dass die Vertreter der Groß-KWK, insbesondere Gaskraftwerke bei Stadtwerken, aber auch kohlegetriebene Kraftwerke, die aus der Förderung rausfallen sollen, Front gegen den bisherigen Entwurf machten. Die Stimmen pro Kohle reichen aber bis hin zu Umweltverbänden wie dem BUND, die eine brennstoffneutrale Förderung wollen.
Pro Kohle
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) warf der Bundesregierung vor, mit einem „Kunstgriff” das im Koalitionsvertrag bekräftigte Ziel von 25 Prozent KWK-Stromanteil an der Nettostromerzeugung als Zahlenwert bestehen zu lassen, aber in der Realität durch eine geänderte Bezugsgröße drastisch zu kürzen, was auf eine Kürzung des KWK-Ziels auf 19,5 Prozent im Jahr 2020 hinauslaufen würde. Große Teile des KWK-Potenzials würden ungenutzt bleiben.
Erneut unterstützte der Verband, der große Stromerzeuger und Kraftwerksbetreiber vertritt, sein
Unverständnis, dass bestehende KWK-Anlagen auf Kohlebasis von einer Unterstützung ausgeschlossen werden sollen. Zudem würden mit dem Gesetzentwurf auch Anlagen, die noch im Rahmen des vom KWK‑G 2012 gefördert werden, von der Bestandsunterstützung ausgeschlossen. Das ist nicht gerechtfertigt. Da die Börsenstrompreise weiter fielen, sei generell der wirtschaftliche Betrieb aller Anlagen gefährdet. Der Bundesrat habe eine Förderhöhe von 2 Cent/kWh eingefordert – ein Wert, der sich mit den Berechnungen des BDEW decke. Zudem fordere der Verband für bestehende Kohle-KWK-Anlagen einen Zusatzbetrag von 1 Cent/kWh.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), dessen Mitgliedsunternehmen 1.400 KWK-Anlagen betreiben, will ebenfalls Kohle-KWK weiter fördern. Udo Wiechert vom Effizienzverband für Wärme, Kälte und KWK sprach sich ebenfalls gegen eine Selektion beim Brennstoff aus, „denn die Effizienz der Kraft-Wärme-Kopplung ist unabhängig vom eingesetzten Brennstoff”.
Gegen den Plan der Regierung, für selbst verbrauchten KWK-Strom in Zukunft keine Förderung mehr zu gewähren, wandte sich der Verband der industriellen Kraftwerkswirtschaft: „Dies führt zu einer ungerechtfertigten Diskriminierung der industriellen gegenüber der öffentlichen KWK.”
Werner Neumann (BUND) sprach sich für eine Gleichbehandlung aller KWK-Anlagen aus. Kleine Neuanlagen würden sich sonst nicht mehr so schnell amortisieren. Das könne auch Projekte in der Stadtsanierung und Stadtplanung betreffen. Christian Noll (Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz) ergänzte, durch das Gesetz werde die ortsnahe Versorgung unattraktiv. Selbst sehr engagierte Bürger und auch Crowd-Investoren würden bei kleinen Anlagen nicht mehr einsteigen. Quartierskonzepte würden aber ohne KWK nicht funktionieren.
1,5 Cent und 30.000 Stunden
Auch die geplanten Veränderungen an der KWK-Umlage, die über die Stromrechnung erhoben wird, soll geändert werden, soll verändert werden. Um die Kosten für einen durchschnittlichen Privathaushalt nicht stärker als von derzeit neun auf etwa 19 Euro im Jahr steigen zu lassen, soll der reduzierte Satz für stromintensive Unternehmen von 0,025 Cent auf 0,03 Cent pro Kilowattstunde leicht angehoben werden. Der VIK sprach von einer „erheblichen Zusatzbelastung” für die betroffenen Unternehmen.
Der Biogasrat, der nicht zur Anhörung eingeladen war, aber sich im Nachgang äußerte, will 1,5 ct/kWh für bestehende KWK-Anlagen für 30.000 Vollbenutzungsstunden als Förderung, anstatt wie bislang vorgesehen für 16.000. „Die Verlängerung der Förderdauer ist an die Voraussetzung geknüpft, dass die Bestandsanlagen eine zusätzliche 5 prozentige Treibhausgasminderung über den gesamten verlängerten Förderzeitraum erbringen entweder über effiziente Technik, Brennstoffwahl, Brennstoffmix oder der Kombination aus Technik/Brennstoff“, erklärt Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat.
Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) forderte in seiner Stellungnahme die Beibehaltung des 25-Prozent-Ziels, das, wie an dieser Stelle berichtet, nur noch für die Regelstromerzeugung gelten soll.
Vorschaubild: Für das Heizkraftwerk Berlin-Mitte, das auch das Regierungsviertel versorgt, ändert sich mit dem neuen KWK‑G wenig. Foto: Georg Slickers /Wikimedia /Lizenz unter CC BY-SA 3.0
Habe ich was verpasst? Der Biogasrat war doch gar nicht zur heutigen Sachverständigen-Anhörung geladen…
Das ist richtig, er hat sich aber im Nachgang der Anhörung geäußert, habe es im Beitrag entsprechend angemerkt.