Nichts genaues weiß man nicht. Insbesondere nicht, wenn es um den energetischen Sanierungsstau geht. Die Linke wollte es etwas genauer von der Bundesregierung wissen, insbesondere vor dem Hintergrund der Mietrechtsänderung, die, so die Vermutung, gern zum Anlass genommen würde, um Luxussanierungen durchzusetzen und alteingesessene Mieter entweder stärker zur Kasse zu bitten oder aber ganz zu vertreiben.
Doch nicht mal das ist gewiss. Dieses Rumgeeiere muss man sich mal im Original reinziehen: Die Regierung äußerst sich wie folgt (oder eben auch nicht):
Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit den durch das MietRÄndG geschaffenen Erleichterungen für die energetische Modernisierung ein positiver Effekt auf die Sanierungstätigkeit im Mietwohngebäudebestand und die Einsparung von CO2-Emissionen verbunden ist. Allerdings kann die Wirkung der Verbesserung der mietrechtlichen Rahmenbedingungen für die energetische Sanierung von Mietwohnungen durch das MietRÄndG nicht an konkreten Zahlen festgemacht werden, da diese nicht isoliert von den anderen genannten Faktoren betrachtet werden kann.
Die Linke fragt noch nach konkreten zahlen zu Gentrifizierung, Härtefällen und überhöhten Mieten nach Sanierung. Doch die Antwort ist immer gleich: niente!
Aber auch Fragen nach dem pauschalen Erreichen von Energiesparzielen durch die Sanierungen kann niemand beantworten. Wobei dies doch einfach zu ermitteln wäre, wenn man davon ausgeht, dass energetische Sanierer zu einem Großteil staatliche Förderprogramme in Anspruch nehmen. Mit einer entsprechenden Nachweispflicht, die den Programmen meist eh eigen ist, sollten sich hier doch halbwegs brauchbare Zahlen ermitteln lassen.
So wird der Staat bei der Energiewende nicht mal seiner Nachtwächterrolle gerecht.
Vroschaubild: Endoman23/Wikimedia
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