Foto: Urbansky

Regierung: Keine Strom­armut in Deutschland

von | 15. Dezember 2015

Die Bundes­re­gierung sieht aktuell keine Strom­armut in Deutschland. Beim Strom habe es zuletzt keine deut­lichen Preis­stei­ge­rungen gegeben. Die Strom­preise für Haus­halts­kunden lägen 2015 etwa auf dem Niveau des Jahres 2013

Daher bestünde kein aktueller Hand­lungs­bedarf, heißt es in einer Antwort des Kabinetts auf eine Anfrage der Grünen. Ein Hand­lungs­bedarf bestünde erst, wenn eine exis­ten­zielle Unter­de­ckung anzu­nehmen wäre.

Die Bundes­re­gierung macht auch eine Rechnung der durch­schnitt­lichen Strom­preis­ent­wicklung pro Kilo­watt­stunde für Haus­halts­kunden, gerechnet auf einen Jahres­ver­brauch von 3.500 Kilo­watt­stunden, auf: 

Quelle: BNetzA

Quelle: BNetzA

Nicht berück­sichtigt ist hier die schon ange­kün­digte Stei­gerung der EEG-​Umlage für 2016 und der damit verbundene weitere Anstieg der Strompreise.

Geplant ist eine Erhöhung der pauschalen Vergütung der Strom­ver­brauchs­kosten an Hartz-​4-​Haushalte nicht. Die Bundes­re­gierung begründet dies unter anderem mit dem Umweltschutz:

Würden Strom­ver­brauchs­kosten dagegen – anders als die Heiz­kosten – generell in voller Höhe ohne Ange­mes­sen­heits­prüfung als Bedarf berück­sichtigt, hätten Leis­tungs­be­rech­tigte nach dem SGB II und dem SGB XII im Unter­schied zur übrigen Bevöl­kerung keinen Anreiz, den Strom­ver­brauch zu begrenzen. Auch aus umwelt­po­li­ti­scher Sicht wäre dies nicht vertretbar.

Sprich: Wer arm ist, bleibt ein guter Umweltschützer.

Vorschaubild: Urbansky

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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