Das ErneuerbareEnergienWärmeGesetz (EEWärmeG) und die verschärfte EnergieEinsparVerordnung (EnEV) schaffen eine neue rechtliche Realität. Die sollte in dieser Legislaturperiode in ein neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) gegossen werden. Das scheiterte im März.
Dennoch: Immobilien werden in Zukunft besonders stark in Bezug auf den Primärenergiefaktor der sie versorgenden Energieträger beurteilt. Die ISH 2017 zeigte schon entsprechende Technologien.
Egal, ob das GEG kommt oder nicht: Die energetischen Anforderungen beim Neubau und der Modernisierung von Gebäuden werden sich auch zukünftig an den übergeordneten Zielsetzungen der EU und der Bundesregierung orientieren, den Verbrauch fossiler Energieträger zu minimieren und die Emission von Treibhausgasen deutlich zu reduzieren. Denn das EU-Ziel, festgelegt in der europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Gebäuderichetlinie; Richtlinie 2010/31/EU vom 19. Mai 2010) heißt: Spätestens nach dem 31. Dezember 2020 müssen alle Neubauten als Niedrigstenergiegebäude errichtet werden.
Wie also könnte die energetische Bewertung von Immobilien in Zukunft aussehen? Der Primärenergiefaktor wird dabei eine herausragende Rolle spielen. Er wird für Brennstoffe oder brennstofffreie Technologien vergeben, die der Versorgung eines Gebäudes mit Strom, Wärme oder Kühlung dienen. Mit einem hohen Primärenergiefaktor, bezogen auf den nicht erneuerbaren Anteil, sind Heizöl oder Erdgas (beide 1,1) belegt, während erneuerbare Technologien wie Holz (0,2) oder Biogas (0,5) deutlich besser wegkommen. Erdwärme und Solarstrom werden gar mit 0,0 bewertet. Bonuspunkte bei der primärenergetischen Gebäudebewertung werden bei höherer Energieeffizienz gewährt. Das gilt etwa für Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), deren erzeugte Energie überwiegend vor Ort verbraucht wird, oder aber für Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
„Die Blockheizkraftwerke (BHKWs) haben einen sehr guten Primärenergiefaktor. Wenn ich das noch mit einer PV-Anlage kombiniere, erziele ich einen positiven Beitrag zur CO2-Bilanz. Und ich muss nicht so viel dämmen“, schätzt das Iris Behr vom Institut Wohnen und Umwelt GmbH (IWU) ein. Um eine Dämmung und dem Auswechseln der Fenster komme man jedoch nicht vorbei.
Auch Abwärme in Gebäuden wird mit 0,0 bewertet und angerechnet. Planer und Sanierer können theoretisch zwar immer noch technologieoffen arbeiten. Doch in der Praxis sind nur noch diese wenigen Technologien zu empfehlen. …
Gekürzt. Geschrieben für Immobilienwirtschaft. Der vollständige Beitrag erschien in der Nummer 06/2017. Zum Abonnement der Zeitschrift Immobilienwirtschaft geht es hier.
Über den klimaneutralen Gebäudebestand berichtet Energieblogger-Kollege Björn Katz hier auf seinem Blog Stromauskunft.
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