Die neue Düngemittelverordnung, die in diesem Jahr verabschiedet werden soll, wird nach Meinung von Wissenschaft und Verbänden den Grundwasserschutz nicht wesentlich verbessern.
Deutschland muss die Verwendung von Düngemitteln in der Landwirtschaft neu regeln. Die EU-Kommission hatte bereits im April 2016 wegen Nichteinhaltung der Nitratrichtlinie beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklagt und 2018 recht bekommen. Eine neue Düngemittelverordnung soll Abhilfe schaffen. „Deutschland ist nun in der Verpflichtung, Maßnahmen zu ergreifen, um die Nitratrichtlinie und die Kritikpunkte des EuGH, die durch die EU-KOM 2018 noch deutlicher präzisiert wurden, in der Novelle der Düngeverordnung aufzugreifen und ausreichend umzusetzen”, beschreibt Springer-Autor Michael Zacharias in seinem Zeitschriftenbeitrag Novelle der Düngeverordnung: Was wurde bereits geändert, was wird sich ändern? auf Seite 32 den derzeitigen Stand.
Mögliche Maßnahmen, die die Nitratbelastung verringern und die rechtlich in die Wege geleitet werden könnten, gibt es viele. Sie reichen von einer Überprüfung der Brunnen und der Einzugsgebiete durch die Wasserunternehmen bis hin zum Erwerb oder Pacht betroffener Gebiete und deren Freihaltung von Nitrateinbringungen. Auch könnten Landwirten Prämien dafür gezahlt werden, dass sie nitratarme Dünger verwenden. …
Gekürzt. Geschrieben für Springer Professional. Der komplette Beitrag ist hier zu lesen.
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