Zusammenhang zwischen den Vorschriften. Grafik: IGT

Anfor­de­rungen an Gebäu­de­au­to­mation durch GEG

von | 29. September 2020

Das Mün­che­ner IGT – Insti­tut für Gebäu­de­tech­no­lo­gie gibt monat­lich Tipps heraus, mit denen Mietern, Ver­wal­tern und TGA-Ver­ant­wort­li­chen die Steue­rung der Haus­tech­nik leicht gemacht werden soll. Im September nun geht es um das neue Gebäu­de­en­er­gie­gesetz (GEG), das ab 1. November 2020 gilt.

Zusam­menhang der Vorschriften

Zum 1. November 2020 wird die EnEV (Energie-​Einsparverordnung) durch das GEG ersetzt. Welche Ände­rungen ergeben sich in Bezug auf die Anfor­de­rungen an die Gebäudeautomation?

Die gesetzlich erfor­der­lichen, ener­ge­ti­schen Anfor­de­rungen an Gebäude werden in Deutschland durch das GEG geregelt. Dieses ist die nationale Umsetzung der auf euro­päi­scher Ebene beschlos­senen Anfor­de­rungen an Gebäude über die EPBD (European Perfor­mance of Buildings Directive).

Das GEG legt sowohl die gesetz­lichen Rahmen­be­din­gungen als auch die entspre­chenden Berech­nungs­ver­fahren fest. Im Detail sind für Nicht­wohn­ge­bäude (Büros, Verwal­tungs­ge­bäude, Einkauf­zentren etc.) die Berech­nungs­ver­fahren der DIN18599 anzu­wenden. Für Wohn­ge­bäude gilt das gleiche, obwohl bis Ende 2023 noch Ausnahmen für unge­kühlte Gebäude zulässig sind. Das GEG ist im Wesent­lichen die Zusam­men­legung der früheren EnEV, des EnEG (Energie-​Einsparungsgesetz) und des
EEWärmeG (Erneuerbare-​Energien-​Wärmegesetz).

Schon seit der ersten Version der DIN18599 wurden dort die Einflüsse von Gebäu­de­zu­stand und Anlagen­technik berück­sichtigt. Im Dezember 2011 wurde diese Norm um einen 11. Teil ergänzt, um den Einflüssen durch die Gebäu­de­au­to­mation Rechnung zu tragen. Der in diesen 11. Teil geflossene Inhalt stammt größ­ten­teils aus der Euro­panorm EN 15232.

Konse­quenzen der EPBD auf GEG und den Energieausweis

Zur Zeit der ersten Entwürfe des GEG galt die EPBD aus dem Jahr 2010, in der nur ein geringer Anspruch an die Gebäu­de­au­to­mation enthalten war. Obwohl die EPBD 2018 über­ar­beitet und insbe­sondere der Anspruch an die Auto­mation deutlich erhöht wurde, bleibt es beim ab November 2020 gültigen GEG zunächst bei wenig Konse­quenz für die Gebäu­de­au­to­mation, da die ersten GEG-​Entwürfe zu dieser Zeit schon im Umlauf waren.

Der wesent­lichste Unter­schied zwischen GEG und EnEV in Bezug auf die Gebäu­de­au­to­mation ist, dass nun auch für Wohn­ge­bäude der Auto­ma­ti­onsgrad erfasst und zur Berechnung des Ener­gie­aus­weises verwendet wird. Bisher war das nur für Nicht-​Wohngebäude der Fall. D.h. wer Wohn­ge­bäude mit „Smarthome-​Funktionen“ für z.B. die Heizung, Lüftung oder Verschattung ausstattet, erhält dies bei der Erstellung des Ener­gie­aus­weises positiv ange­rechnet und somit einen „besseren“ Energieausweis.

Nun wurde die EPBD im Jahr 2018 novel­liert. Wer sich mit dieser Version befasst, wird über die Inten­sität der Anfor­de­rungen an die Gebäu­de­au­to­mation über­rascht sein. Die EPBD 2018 richtet den Fokus explizit auf die Regelung und Steuerung. Standen in den letzten Jahren eher Gebäu­de­hülle und die Wahl bzw. Auslegung von Anlagen­technik im Mittel­punkt, so hat man offen­sichtlich einen starken Nach­hol­bedarf in Sachen Regelung und Steuerung erkannt.

Im Detail erhebt die EPBD 2018 einige Anfor­de­rungen in den folgenden Kategorien:

  • Kommu­ni­ka­ti­ons­fä­higkeit /​Moni­toring
  • Instal­lation von selbst­re­gu­lie­renden Einrichtungen
  • Intel­li­gentes Aufladen von Elektrofahrzeugen
  • Intel­li­genz­fä­hig­keits­in­di­kator /​Smart Readiness Indicator (SRI)

Für das GEG gilt somit, dass dies wohl in einer nächsten Über­ar­beitung nach­ge­bessert wird. Immerhin gilt die EPBD 2018 rechts­ver­bindlich für alle Mitglieds­staaten und somit auch für Deutschland. Es ist offen­sichtlich nur eine Frage der Zeit, bis sich auch die erwei­terten Anfor­de­rungen an die Auto­mation in der deutschen Recht­spre­chung wieder­finden. Realis­tisch, so über­ein­stimmend einige Aussagen, wird dies nach der nächsten Bundes­tagswahl 2021 bzw. der darauf­fol­genden Legis­la­tur­pe­riode erfolgen. Somit lohnt sich ein Blick in die Anfor­de­rungen der 2018er Version der EPBD und die recht­zeitige Vorbereitung.

Für weitere Details zur EPBD 2018 wird auf das am Ende von diesem „Tipp des Monats“ aufge­führte White­paper verwiesen.

Wichtige Aspekte bei Neubau­vor­haben und größeren Renovierungen

Um die Anfor­de­rungen an die Auto­mation zu erfüllen, wie sie aktuell in der EPBD und später über zukünftige Verschär­fungen des GEG gefordert werden, sollten bei Baumaß­nahmen einige Aspekte in Bezug auf die Infra­struktur erfüllt werden. Beson­deres Augenmerk sollte auf die Sensoren und Aktoren und dessen Kommu­ni­ka­ti­ons­fä­higkeit gelegt werden. Denn wenn das nicht zu Beginn beachtet wird, ist eine Nach­rüstung oft wirt­schaftlich nicht zu vertreten.

Auch hierzu sind weitere Details im später ange­ge­benen White­paper enthalten.

Fazit

In Deutschland gilt ab dem 1. November 2020 das GEG in seiner ersten Version. In Bezug auf die Auto­mation ist der wesent­liche Unter­schied, dass auch bei Wohn­ge­bäuden der Auto­ma­ti­onsgrad erfasst und bei der Berechnung des Ener­gie­aus­weises berück­sichtigt wird. Im Hinter­grund wurden über die EPBD 2018 einige weitere Auto­ma­ti­ons­an­for­de­rungen fest­gelegt, die in naher Zukunft zu Aktua­li­sie­rungen des GEG führen. Je früh­zei­tiger man sich damit befasst, desto besser ist man vorbereitet.

Dabei sollte parallel beachtet werden, dass sich die Auto­mation nur deshalb durch­setzt, da diese in Ergänzung zu den klas­si­schen Methoden (z.B. Dämmung) richtig und wichtig ist. Vor diesem Hinter­grund sollte bei jedem Bauvor­haben auch ohne die gesetz­liche Verbind­lichkeit die ange­messene Ausstattung an Gebäu­de­au­to­mation im Sinne von Ener­gie­ef­fi­zienz und Zukunfts­si­cherheit berück­sichtigt werden.

Ausführ­liches Whitepaper

Weitere Infor­ma­tionen zum GEG und zur EPBD 2018 sind in einem White­paper „Das GEG (Gebäu­de­en­er­gie­gesetz) und dessen Anfor­de­rungen an die Gebäu­de­au­to­mation“ beschrieben, welches auf folgenden Webseiten kostenlos zur Verfügung steht:

Mehr dazu hier.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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