Infolge des Green Deals will die EU auch das Kreislaufsystem weiter verbessern. In Zukunft soll es ein Recht auf Reparatur und Langlebigkeit von Produkten geben.
Kreislaufwirtschaft ist nachhaltig und deswegen eine der Grundlagen der EU-Umweltgesetzgebung. „Das von der EU-Kommission im Jahr 2015 eingeführte Konzept einer Kreislaufwirtschaft […] kann ein starker Impulsgeber für die Erschließung von Sekundärrohstoffen durch effektives Recycling sein, um dadurch die benötigten Rohstoffe […] nachhaltig zur Verfügung zu stellen. Dies erfordert jedoch grundlegende Änderungen in der Art und Weise, wie Produkte entworfen, verkauft, verwendet und recycelt werden”, beschreibt deren Ansatz der Springer-Autor Christian Hagelüken in seinem Zeitschriftenbeitrag Business as unusual – Elektromobilität als Testfall für die Kreislaufwirtschaft auf Seite 32.
Mit dem Ende 2019 verabschiedeten Green Deal bekommt die Kreislaufwirtschaft noch stärkeres Gewicht. Sie soll klimaneutral werden und den Druck auf die natürlichen Ressourcen vermindern. Die EU rechnet, dass die Hälfte der gesamten Treibhausgasemissionen und mehr als 90 Prozent des Verlusts an biologischer Vielfalt auf die Gewinnung von Ressourcen und die Verarbeitung zurückzuführen sind. Gleichzeitig soll sich eine umfassende Kreislaufwirtschaft positiv auf das BIP-Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen – bis 2020 etwa 700.000 – auswirken. …
Gekürzt. Geschrieben für Springer Professional. Der komplette Beitrag ist hier zu lesen.
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