Die Vorschriften zur Energieeffizienz für Gebäude sind hoch und müssen auch bei seriellen Baumethoden berücksichtigt werden. Foto: Frank Urbansky

Novelle des Gebäu­de­en­er­gie­ge­setzes (GEG2023

von | 31. Mai 2022

Das Münchener IGT – Institut für Gebäu­de­tech­no­logie gibt monatlich Tipps heraus, mit denen Mietern, Verwaltern und TGA-Verant­wort­lichen die Steuerung der Haus­technik leicht gemacht werden soll. Im Mai nun ging es um die Novelle des Gebäu­de­en­er­gie­ge­setzes (GEG2023.

Für das deutsche Gebäu­de­en­er­gie­gesetz (GEG) ist der Entwurf veröf­fent­licht, wie er zum 1. Januar 2023 gelten soll. Was sind die wesent­lichen Ände­rungen und welche Konse­quenzen ergeben sich insbe­sondere aus Sicht der Gebäudeautomation?

Hinter­grund zum GEG

Das deutsche Gebäu­de­en­er­gie­gesetz regelt die ener­ge­ti­schen Anfor­de­rungen an Gebäude. Die aktuelle Version ist seit dem 01. November 2020 gültig und hatte die bis dahin gültige Ener­gie­ein­spar­ver­ordnung (EnEV) abgelöst.

Dabei ist zu beachten, dass die ener­ge­ti­schen Mindest­an­for­de­rungen über­ge­ordnet durch die EU fest­gelegt werden – im Detail über die EPBD (European Perfor­mance of Buildings Directive). Insbe­sondere seit der EPBD 2018 werden erhöhte Anfor­de­rungen an Gebäude erhoben und im Detail auch ein erhöhter Grad an Digi­ta­li­sierung, Moni­toring sowie Gebäu­de­au­to­mation. Diese erhöhten Anfor­de­rungen werden vom deutschen GEG bisher nicht berücksichtigt.

In der Einleitung zur GEG Novelle 2023 wird dabei auch auf aktuellen Hand­lungs­bedarf aufgrund der derzeit massiv stei­genden Ener­gie­preise und dem Ziel der erhöhten Ener­gie­un­ab­hän­gigkeit hingewiesen.

Kern­for­de­rungen der GEG Novelle 2023

Im Kern wird zunächst eine deutliche Reduktion des Primär­ener­gie­be­darfs gefordert. Im Detail bezieht man sich wie üblich auf ein soge­nanntes Refe­renz­ge­bäude, welches früher die Ober­grenze des Primär­ener­gie­be­darfs vorgab. Dabei fordert bereits das aktuell gültige GEG einen Ener­gie­bedarf von lediglich 75% von diesem Refe­renz­ge­bäude. Mit der GEG Novelle 2023 wird dieser Wert weiter auf 55% reduziert. Im Detail wird statt dem Effizienzhaus-​Standard 75 (EH-​Standard 75) der Effizienzhaus-​Standard 55 (EH-​Standard 55) für Neubauten von Wohn­ge­bäuden und Nicht­wohn­ge­bäuden verbindlich vorge­schrieben. Relativ gesehen entspricht diese Verschärfung einer Reduktion von 26,6%.

Gleich­zeitig werden die Anfor­de­rungen an den soge­nannten Trans­mis­si­ons­wär­me­verlust verschärft – das ist der Wärme­strom, der durch die Bauteile nach außen dringt und somit ganz wesentlich vom Dämm­standard abhängt. Die GEG-​Novelle fordert eine Verrin­gerung des Trans­mis­si­ons­wär­me­ver­lustes um 30%.

Nun hängt der Primär­ener­gie­bedarf nicht nur vom Dämm­standard ab, sondern auch von der Art des Ener­gie­trägers, der Effizienz der Anlagen­technik und auch dem Grad der Auto­mation. Aber im Umkehr­schluss reduziert eine erhöhte Dämmung den Ener­gie­bedarf. Womöglich wird sich die Forderung der GEG Novelle 2023 nach Senkung des Ener­gie­be­darfs mehr oder weniger durch die Verschärfung der Dämm­an­for­de­rungen erfüllen und andere Maßnahmen sind kaum erforderlich.

Konse­quenzen für die Aspekte der Gebäudeautomation

Aus Sicht der Gebäu­de­au­to­mation ist es zunächst eine „traurige“ Nachricht, dass dessen positive Aspekte nicht zwingend berück­sichtigt werden müssen. Auch im Hinblick auf die einlei­tenden Worte der EPBD 2018, in der folgender Satz zu finden ist: „Es ist wichtig, dafür zu sorgen, dass Maßnahmen zur Verbes­serung der Gesamt­ener­gie­ef­fi­zienz von Gebäuden sich nicht nur auf die Gebäu­de­hülle konzen­trieren“. Dieser Hinweis der EPBD findet auch in der GEG Novelle 2023 weiter keine Beachtung.

Die gute Botschaft zugunsten der Auto­mation ist eine andere. Durch die gesetz­liche Forderung zum EH-​Standard 55 ist dieser mit seinen klas­si­schen Maßnahmen nicht mehr förder­fähig! Entspre­chende Förder­pro­gramme im Rahmen des Förder­pro­gramms BEG (Bundes­för­derung für effiziente Gebäude) mit Bear­beitung über die KfW und die BAFA können nicht mehr beantragt werden. Maßnahmen der Gebäu­de­au­to­mation sind zwar als „förder­fähige Maßnahmen“ aufge­führt aber aktuell werden diese oft durch die anderen förder­fä­higen Maßnahmen über­schattet, da man alleine mit diesen bereits an die Förder­höchst­grenze stößt. Durch den Wegfall der Förder­fä­higkeit der klas­si­schen Maßnahmen sollten die Aspekte der Gebäu­de­au­to­mation als soge­nannte förder­fähige „Einzel­maß­nahme“ eine höhere Bedeutung bekommen.

Dabei wird man die Gebäu­de­au­to­mation nicht alleine aufgrund der Förder­fä­higkeit einführen. Aber es gilt zu beachten, dass die GA einen deut­lichen Beitrag zur Senkung der Betriebs­kosten leisten kann (im Nicht­wohn­ge­bäude durch­schnittlich 20%). Und die Kombi­nation aus Ener­gie­ein­sparung und Förder­fä­higkeit sollte in einigen Projekten eine inter­es­sante Kombi­nation sein.

Weitere Infor­mation zur Förder­fä­higkeit der Maßnahmen der Gebäu­de­au­to­mation samt einer prag­ma­ti­schen Arbeits­datei für das Nicht­wohn­ge­bäude finden Sie kostenlos auf unserer Homepage:

https://​www​.igt​-institut​.de/​f​o​e​r​d​e​r​p​r​o​g​r​a​m​m-beg/

Ausblick und Fazit

Die GEG-​Novelle 2023 ist lediglich ein Zwischen­schritt. Im GEG-​Text wird bereits der Effizienzhaus-​Standard 40 für 2025 erwähnt. Im Vergleich zum EH-​Standard 55 entspricht dies einer Reduktion um weitere 27,2%. Fraglich ist, ob auch dies alleine mit erhöhter Dämmung zu erreichen ist.

Auch ist zu beachten, dass das GEG weiter nicht die Anfor­de­rungen der EPBD 2018 hinsichtlich Digi­ta­li­sierung, Moni­toring, Gebäu­de­au­to­mation sowie Einführung eines „Smart Readiness Indicator (SRI)“ erfüllt. Dabei steht auch für die EPBD eine Verschärfung an (siehe unser „Tipp des Monats“ vom Januar 2022), in der zumindest im Nicht­wohn­ge­bäude die Gebäu­de­au­to­mation als Pflicht­be­standteil gefordert wird.

Bis zur Pflicht­aus­stattung bleibt die Gebäu­de­au­to­mation somit ein frei­wil­liges Angebot, Betriebs­kosten zu senken und dessen Inves­ti­ti­ons­kosten gefördert zu bekommen.

Mehr dazu hier.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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