Die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bringt zahlreiche Änderungen mit sich. So können nun Industrieanlagen schneller genehmigt werden.
Der Deutsche Bundestag hat der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zugestimmt. Damit sollen insbesondere Anlagen für Erneuerbare Energien schneller und einfacher genehmigt werden können, aber auch andere Industrieanlagen, die einer Genehmigung nach dem BImSchG bedürfen. Im Interview erklärt Dennis Kümmel, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Experte für Umweltrecht und Erneuerbare Energien bei der Kanzlei FPS, welche Konsequenzen sich aus der Novelle ergeben.
Springerprofessional.de: Stellt die Novellierung des BImSchG tatsächlich eine Verbesserung gegenüber der vorherigen Situation dar und wenn ja, woran lässt sich dies festmachen?
Dennis Kümmel: Die Novelle enthält einige wichtige Verbesserungen, die das Verfahren für die Antragsteller erleichtern und beschleunigen können. Ein Baustein ist die Digitalisierung. Der elektronische Antrag wird zum Standard, die Papierakte zum Auslaufmodell. Der Erörterungstermin, bei dem Argumente für und gegen das Projekt ausgetauscht werden, kann durch eine Online-Konsultation ersetzt werden. Diese Möglichkeit wurde während der Corona-Pandemie als Ausnahme eingeführt und wird nun zur Regel.
Darüber hinaus wurde das Verfahren gestrafft. Wenn Fachbehörden, so wie die für Denkmalschutz, ihre Stellungnahmen nicht zeitnah abgeben, kann die Genehmigungsbehörde allein entscheiden oder einen externen Gutachter beauftragen – auf Kosten der Fachbehörde. Die Genehmigung muss je nach Komplexität des Vorhabens innerhalb von drei bis maximal zehn Monaten erteilt werden. Dauert es länger, wird die Behörde schadensersatzpflichtig, etwa für entgangenen Gewinn. Deutliche Erleichterungen gibt es beim „Repowering”, wenn also eine alte Windenergieanlage durch eine neue, leistungsstärkere ersetzt wird. Die Genehmigungsbehörde muss sich auf einen Vorher-Nachher-Vergleich beschränken, sie prüft also nur die zusätzlichen Auswirkungen der neuen Anlage. Schließlich soll die Genehmigungsbehörde einen externen Projektmanager beauftragen, der die notwendigen Verfahrensschritte vorbereitet bzw. durchführt und damit die Mitarbeiter der Behörde entlastet. …
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