Das Gesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) legt ehrgeizige Ziele fest: Bis 2045 sollen Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme treibhausgasneutral werden. Städte ab 100.000 Einwohnern müssen bis 2026 Wärmepläne vorlegen, kleinere Kommunen bis 2028. Erste Kommunen sind zumindest mit der Planung fertig. Die Planung ist teurer und die Umsetzung erfordert weitere finanzielle Mittel und qualifiziertes Personal – beides ist derzeit knapp.
Laut Gesetz liegt die Verantwortung bei den Kommunen. In der Praxis übernehmen häufig Stadtwerke die Planung, da sie das nötige Know-how mitbringen. Dies kann jedoch zu wirtschaftlich motivierten Entscheidungen führen, insbesondere beim lukrativen Ausbau der Fernwärme. Neutraler agieren unabhängige Dienstleister, wie das Beispiel Jena zeigt, wo ein externer Planer die Interessen aller Beteiligten ausgleicht.
Auswirkungen auf Wohnungsunternehmen vor Ort
Wohnungsunternehmen stehen in diesem Prozess zwischen mehreren Interessengruppen. Sie müssen sich auf steigende Wärmekosten einstellen, da Fernwärme als zentrale Lösung in vielen Kommunen ausgebaut wird. Dies verteuert nicht nur den laufenden Betrieb, sondern erfordert auch hohe Investitionen in die Anpassung der Gebäudetechnik. Besonders betroffen sind Bestandsgebäude mit älteren Heizanlagen, die nicht immer kompatibel mit neuen Fernwärmenetzen sind. …
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