Für Kommunen und Stadtwerke ist die Wärmeplanung eine Mammutaufgabe. In einer neuen Serie zeigt die ZfK, worauf es ankommt, und welche Klippen es zu umschiffen gilt
Das Gesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) verpflichtet Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis 2026 zur Wärmeplanung, kleinere Kommunen bis 2028. Ziel ist eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis 2045. Einige Städte haben ihre Wärmepläne bereits erstellt.
Die ZfK wird in einer Serie – auch anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis – beleuchten, wie die kommunale Wärmeplanung funktioniert. Heute starten wir mit einem allgemeinen Überblick.
Wer plant? Wer entscheidet?
Die Wärmeplanung soll von der Kommune geleitet werden. Doch in der Praxis übernehmen häufig Stadtwerke diese Rolle. Die setzen gezielt auf Fernwärme, da diese nun mal – im Gegensatz zu Erdgas oder Strom – die eigene Cashcow ist, die ganz legal im steuerlichen Querverbund gemolken wird. So werden etwa ÖPNV, Schwimmbäder oder die Erhaltung der Schulen gegenfinanziert. …
Geschrieben für ZfK-Wärmewende Newsletter. Der komplette Beitrag kann hier gelesen werden.
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