Kleine KWK-Lösungen, wie hier ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk im Wohnungsbereich, werden in Zukunft nun doch gefördert. Foto: Urbansky

Neues KWK-​Gesetz: Die Kleinen fängt man, die Großen…

von | 16. November 2015

Das am 23. September 2015 vom Kabinett verab­schiedete KWK-​Gesetz sorgt in der Branche für Unruhe. Gerade kleine BHKW sollen aus der Förderung für eigen­ver­brauchten Strom heraus­fallen. Nur gasge­triebene Groß­kraft­werke mit Wärme­aus­kopplung und Groß-​BHKW profi­tieren. Die Ener­gie­wende sollte eigentlich anders aussehen.

Das neue Gesetz zur Kraft-​Wärme-​Kopplung sorgt auch nach seiner Verab­schiedung im September für Unzu­frie­denheit. Kein Wunder. Denn richtig glücklich sein können nur die Betreiber großer und gasbe­trie­bener KWK-​Anlagen, da diese im Gegensatz zu kohle­ge­trie­benen Anlagen profi­tieren. Letztere fallen komplett aus der Förderung. Für den Einsatz Erneu­er­barer Energien hingegen gibt es keinerlei Anreize. Diese Unfreiheit bei der Tech­no­lo­giewahl beklagt Joachim Pfeiffer, immerhin ener­gie­po­li­ti­scher Sprecher der CDU/​CSU-​Bundestagsfraktion.

Betreiber einer kleinen KWK-​Anlage, die ihr Haus oder eventuell mehrere Wohnungen mit dieser effi­zi­enten Tech­no­logie versorgen, gucken in die Röhre. Von den auf 1,5 Milli­arden Euro aufge­stocktem Förder­kuchen werden ihnen kaum mehr als Krümel bleiben.

Der Grund dafür ist einfach: Im neuen Gesetz sollen alle Anlagen, die weniger als 50 kW Leistung haben – und das sind eben jede Mikro- und Mini-​BHKW, meist mit Erdgas, manche mit Heizöl betrieben – bei der Strom­erzeugung mehr oder weniger aus sich selbst heraus leben. Sprich: Die Förderung des selbst verbrauchten Stroms wird drastisch reduziert. Ähnliches gilt übrigens auch für Indus­trie­be­triebe mit eigenen Blockheizkraftwerken. 

Immerhin machte diese Förderung etwa für den lions Power­block mit bis zu 2 kW elek­tri­scher und bis zu 16 kW Wärme­leistung über 3.000 Euro aus. Gezahlt wurde sie vom Netz­be­treiber nach Instal­lation der Anlage komplett mit einem Schlag für die gesamten Förder­laufzeit. Nur neue, nach­ge­rüstete oder moder­ni­sierte Anlagen können weiter auf Förderung hoffen. Sind die Anlagen schon älter, fällt die Förderung ganz weg. …

Mini-​BHKW vor dem Aus?

Die Verbände ASUE, Bund der Ener­gie­ver­braucher und BHKW-​Forum schlagen daher vor, Mini-​BHKW bis 50 kW elek­tri­scher Leistung wie bisher einen KWK-​Zuschlag von 5,41 Cent je selbst verbrauchter Kilo­watt­stunde sowie zusätzlich die vom BMWi vorge­schlagene neue Vergütung von einge­speistem Strom in Höhe von 8 Cent je Kilo­watt­stunde zu zahlen. Und: Der KWK-​Zuschlag soll wie bisher über einen an der Lebens­dauer der strom­erzeu­genden Heizungen bemes­senen Zeitraum geleistet werden. Damit sei zu verhindern, dass neuwertige Heizungen schon nach wenigen Jahren verschrottet würden, nur weil der Zuschlags­zeitraum abge­laufen sei. 

Bei diesen kleinen KWK sieht auch Johann Saathof, für die Regie­rungs­partei SPD Mitglied im Ener­gie­aus­schuss des Bundes­tages, Nach­ho­le­bedarf. Warum dieser nicht gleich in das Gesetz einge­flossen ist, bleibt fraglich.

Vorschaubild: Kleine KWK-​Lösungen, w ie hier ein gasbe­trie­benes Block­heiz­kraftwerk im Wohnungs­be­reich, werden in Zukunft nicht mehr so gut gefördert wie große KWK-​Anwendungen. Foto: Urbansky

Geschrieben für Brenn­stoff­spiegel. Der voll­ständige Beitrag ist nur in der Ausgabe 11/​2015 zu lesen. Zum kosten­freien Pobeabo geht es hier.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

5 Kommentare

  1. Florian

    Meinen Sie Joachim Pfeiffer? Zitat: „beklagt Michael Pfeiffer, immerhin ener­gie­po­li­ti­scher Sprecher der CDU/​CSU-​Bundestagsfraktion”

    • Frank Urbansky

      Danke, ja, mir schwirrte beim Schreiben wohl noch Michael Fuchs durch den Kopf

    • Markus Gailfuß (BHKW-Infozentrum)

      Dein Text handelt ja von der Pauschalvergütung.
      Die bisherige Pauschal­ver­gütung würde über 30.000 Voll­be­nut­zungs­stunden mit einem Fördersatz in Höhe von 5,41 Cent/​kWh gewährt werden – die neue Förderung wird über mindestens 45.000 Voll­be­nut­zungs­stunden gewährt und mindestens 4 Cent/​kWh erlösen.
      Demnach wären es 3.246,- Euro nach KWKG 2012 und mindestens 3.600,- Euro nach dem neuen KWKG.

  2. Markus Gailfuß (BHKW-Infozentrum)

    Sorry – aber der „lions Power­block mit bis zu 2 kW elek­tri­scher und bis zu 16 kW Wärme­leistung” würde – falls er noch vertrieben werden sollte – nach dem neuen KWK-​Gesetz 3.600 Euro statt 3.000 Euro als Pauschale bekommen – also 20% mehr.

    Eine Rückkehr zu einer Förderung auf 10 Jahre wäre völlig inak­zep­tabel und keinster Weise ziel­führend. Aber die avisierte Förder­dauer fällt mit 45.000 Voll­be­nut­zungs­stunden sehr niedrig aus. 60.000 Voll­be­nut­zungs­stunden war der (sinn­vollere) Vorschlag der wissen­schaft­lichen Studie zum KWKG-Monitoring.

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