Die verschiedenen Label für Heizgeräte. Quelle: Europäische Kommission

Regierung lehnt Verschärfung beim Alt-​Heizungslabeling ab

von | 14. Oktober 2015

Der Bundesrat strebte eine Verschärfung des Heizungs­la­be­lings für Altgeräte insbe­sondere in Miet­häusern an. 

Gegenüber dem Ersten Gesetzes zur Änderung des Ener­gie­ver­brauchs­kenn­zeich­nungs­ge­setzes der Bundes­re­gierung verlangte die Länder­ver­tretung unter anderem folgendes:

  • Mieter sollten über die Effizienz von Heizungs­an­lagen unter­richtet werden, um Einfluss auf die Moti­vation der Eigen­tümer zum Austausch inef­fi­zi­enter Anlagen nehmen zu können.
  • Dazu sollte das Label in vermie­teten Wohn­ge­bäuden sichtbar ange­bracht werden. 
  • Auch Heizungs- und Umwälz­pumpen als Bestandteil der Heizungs­an­lagen könnten einen erheb­lichen Anteil an der gesamt­en­er­ge­ti­schen Betrachtung der Ener­gie­ef­fi­zienz haben, über die die Verbraucher ebenfalls Infor­ma­tionen haben sollten. 

Alle Vorschläge wurden von der Bundes­re­gierung abgelehnt. Begründung: Die Einbe­ziehung von Heizungs- und Umwälz­pumpen hätten eine voll­ständige Neube­stimmung der Effi­zi­enz­klassen und ihrer Berech­nungs­formeln zur Folge. Eine Infor­mation der Mieter sei zum Teil bereist vorge­sehen. Dazu die Bundesregierung: 

Die Mieter werden nach dem Gesetz­entwurf immer dann über die Verbrauchs­kenn­zeichnung infor­miert, wenn sich die Heiz­geräte in den Wohnungen der Mieter befinden (Etagen­hei­zungen). In diesen Fällen wird nicht nur das Etikett auf den Heiz­ge­räten in den Wohnungen ange­bracht, sondern den Mietern werden auch die Infor­ma­ti­ons­bro­schüren übergeben und sie werden über die Ener­gie­ef­fi­zienz der Heiz­geräte infor­miert. Bei Zentral­hei­zungen erhalten regel­mäßig die Eigen­tümer die Infor­ma­tionen zur Ener­gie­ver­brauchs­kenn­zeichnung. Eine parallele Infor­mation auch der Mieter ist in diesen Fällen nicht vorge­sehen, da es den Aufwand für die Maßnahme erheblich erweitern würde. Mögliche Ände­rungen wären aber in der Zukunft möglich, wenn sich aus der Evaluation der Maßnahme entspre­chende Vorschläge ableiten lassen. 

Gerade der letzte Punkt hätte aus Sicht von Experten durchaus Sinn gemacht, da gerade Zentralheizungs-​Mieter von stei­genden Ener­gie­kosten quasi ohne Einfluss­mög­lichkeit betroffen sind, so aber kaum eine Infor­ma­ti­ons­mög­lichkeit über die Effizienz ihrer Heizung erlangen würden.

Vorschaubild: Die verschie­denen Label für Heiz­geräte. Quelle: Euro­päische Kommission

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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