Bei allem Chaos um die Energiewende gibt es auch gute Nachrichten: die Novellierung der EnEV bleibt, wie sie ist. Das hat heute die Bauministerkonferenz beschlossen. Zuvor wurde massiv versucht, die EnEV-Verschärfungen die ab 1. Januar 2016 gelten, auszuheben, unter anderem mit dem Argument der Flüchtlingskrise. Unrühmlich tat sich dabei die bayerische Ziegelindustrie hervor.
Folgende wesentliche Änderungen gelten demnach ab dem kommenden Jahr (Quelle hier):
1. Gesamtenergieeffizienz
Die Anforderung an den Jahres-Primärenergiebedarf von Neubauten wird um 25 Prozent verschärft, der Transmissionswärmeverlust soll um 20 Prozent sinken. Dies ist durch verbesserte Dämmmaßnahmen oder den Einsatz regenerativer Technik erreichbar.
2. Austauschpflicht für alte Heizkessel und Dämmung
Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden und die nach dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden oder die älter als 30 Jahre sind, müssen durch moderne Geräte ersetzt werden. Ausnahmen bilden hier vorhandene Niedertemperatur- oder Brennwertkessel. Darüber hinaus muss das Dach oder die oberste Geschossdecke zukünftig den Mindestwärmeschutz (U‑Wert von maximal 0,24 W/m²K) erfüllen.
3. Neuer Primärenergiefaktor für Strom
Der Primärenergiefaktor von Strom fällt rechnerisch von 2,4 auf 1,8. Das heißt, Gebäude mit Wärmepumpen erhaltenso automatisch eine bessere energetische Bewertung als Immobilien mit anderen Heizlösungen – ohne dass sich dabei die Effizienz der Wärmepumpen im selben Ausmaß verändert. Zudem wird der Einsatzeiner Wärmepumpe finanziell gefördert, zum Beispielüber die KfW. Hintergrund ist, dass 80 Prozent des häuslichen Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser anfallen. Dieser soll insgesamt reduziert und möglichst viel über regenerative Quellen bereitgestellt werden. Wärmepumpen nutzen dafür die Wärme aus der Luft, dem Grundwasser oder dem Erdreich.
4. Energieausweis
Im Energieausweis gibt es eine Neuskalierung des Band-Tachos für Wohngebäude bis 250 kWh/(m²a), die Modernisierungsempfehlungen werden gestärkt und die Energieeffizienzklassen A+ bis H ergänzt. Somit macht der Ausweis zukünftig differenziertere Angaben als bisher. Eingestuft wird nach dem primärenergetischen Bedarf des Gebäudes. Dabei kann es vorkommen, dass je nach Anlagenkonfiguration der Primärenergiebedarf sehr gut, der Endenergiebedarf und damit die Nebenkosten jedoch relativ ungünstig ausfallen. Eine gute Beurteilung ist also nur nach genauem Anschauender Unterlagen möglich. Der Energieausweis muss dem Käufer oder Mieter bei der Besichtigung eines Gebäudes vorgelegt werden. Kennwerte zur End-Energie und Energieeffizienzklasse müssen künftig im Falle des Verkaufs oder der Vermietung auch in Immobilienanzeigen angegeben werden. Die Aushangpflicht für Energieausweise wird auf öffentliche Gebäude mit starkem Publikumsverkehr ab 250 m² Nutzfläche und entsprechende private Gebäude ab 500 m² Nutzfläche erweitert. Stichprobenkontrollen für Energieausweise werden eingeführt.
5. Kontrollsystem für Klimaanlagen
Es gibt zukünftig ein Überprüfungsschema für Inspektionsberichte von Klimaanlagen. Um die genannten Ziele mit baulichen Maßnahmen zu erreichen, verbesserte zum Beispiel die KfW bereits zum 1. August 2015 ihre Förderbedingungen im Programm „Energieeffizient Sanieren” – sowohl die für zinsverbilligte Kredite als auch für Investitionszuschüsse. So können Bauherren, die Sanierungen aus eigenen Mitteln stemmen, künftig einen Investitionszuschuss von maximal 30.000 Euro für eine Eigentumswohnung erhalten. In 2016 richtet die KfW auch das Programm „Energieeffizient Bauen„entsprechend neu aus.
Vorschaubild: Über 30 Jahre alte Heizungsanlagen müssen gegen neue ausgetauscht werden. Auch das fordert die EnEV ab 2016. Foto: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks
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