Das am 23. September 2015 vom Kabinett verabschiedete KWK-Gesetz sorgt in der Branche für Unruhe. Gerade kleine BHKW sollen aus der Förderung für eigenverbrauchten Strom herausfallen. Nur gasgetriebene Großkraftwerke mit Wärmeauskopplung und Groß-BHKW profitieren. Die Energiewende sollte eigentlich anders aussehen.
Das neue Gesetz zur Kraft-Wärme-Kopplung sorgt auch nach seiner Verabschiedung im September für Unzufriedenheit. Kein Wunder. Denn richtig glücklich sein können nur die Betreiber großer und gasbetriebener KWK-Anlagen, da diese im Gegensatz zu kohlegetriebenen Anlagen profitieren. Letztere fallen komplett aus der Förderung. Für den Einsatz Erneuerbarer Energien hingegen gibt es keinerlei Anreize. Diese Unfreiheit bei der Technologiewahl beklagt Joachim Pfeiffer, immerhin energiepolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Betreiber einer kleinen KWK-Anlage, die ihr Haus oder eventuell mehrere Wohnungen mit dieser effizienten Technologie versorgen, gucken in die Röhre. Von den auf 1,5 Milliarden Euro aufgestocktem Förderkuchen werden ihnen kaum mehr als Krümel bleiben.
Der Grund dafür ist einfach: Im neuen Gesetz sollen alle Anlagen, die weniger als 50 kW Leistung haben – und das sind eben jede Mikro- und Mini-BHKW, meist mit Erdgas, manche mit Heizöl betrieben – bei der Stromerzeugung mehr oder weniger aus sich selbst heraus leben. Sprich: Die Förderung des selbst verbrauchten Stroms wird drastisch reduziert. Ähnliches gilt übrigens auch für Industriebetriebe mit eigenen Blockheizkraftwerken.
Immerhin machte diese Förderung etwa für den lions Powerblock mit bis zu 2 kW elektrischer und bis zu 16 kW Wärmeleistung über 3.000 Euro aus. Gezahlt wurde sie vom Netzbetreiber nach Installation der Anlage komplett mit einem Schlag für die gesamten Förderlaufzeit. Nur neue, nachgerüstete oder modernisierte Anlagen können weiter auf Förderung hoffen. Sind die Anlagen schon älter, fällt die Förderung ganz weg. …
Mini-BHKW vor dem Aus?
Die Verbände ASUE, Bund der Energieverbraucher und BHKW-Forum schlagen daher vor, Mini-BHKW bis 50 kW elektrischer Leistung wie bisher einen KWK-Zuschlag von 5,41 Cent je selbst verbrauchter Kilowattstunde sowie zusätzlich die vom BMWi vorgeschlagene neue Vergütung von eingespeistem Strom in Höhe von 8 Cent je Kilowattstunde zu zahlen. Und: Der KWK-Zuschlag soll wie bisher über einen an der Lebensdauer der stromerzeugenden Heizungen bemessenen Zeitraum geleistet werden. Damit sei zu verhindern, dass neuwertige Heizungen schon nach wenigen Jahren verschrottet würden, nur weil der Zuschlagszeitraum abgelaufen sei.
Bei diesen kleinen KWK sieht auch Johann Saathof, für die Regierungspartei SPD Mitglied im Energieausschuss des Bundestages, Nachholebedarf. Warum dieser nicht gleich in das Gesetz eingeflossen ist, bleibt fraglich.
Vorschaubild: Kleine KWK-Lösungen, w ie hier ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk im Wohnungsbereich, werden in Zukunft nicht mehr so gut gefördert wie große KWK-Anwendungen. Foto: Urbansky
Geschrieben für Brennstoffspiegel. Der vollständige Beitrag ist nur in der Ausgabe 11/2015 zu lesen. Zum kostenfreien Pobeabo geht es hier.
Meinen Sie Joachim Pfeiffer? Zitat: „beklagt Michael Pfeiffer, immerhin energiepolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion”
Danke, ja, mir schwirrte beim Schreiben wohl noch Michael Fuchs durch den Kopf
Ja, der powerblock wird immer noch vertrieben. Die höhere Förderung überrascht mich, die Berechnugnsbeispiele, die ich habe, sehen deutlich anders aus und sind ja von der bhkw infothek: http://www.bhkw-infothek.de/nachrichten/22635/2015–03-30-vorschlag-aus-dem-energieministerium-zur-kwkg-novelle-keine-zukunft-fuer-brennstoffzellen-und-mikro-bhkw/
Dein Text handelt ja von der Pauschalvergütung.
Die bisherige Pauschalvergütung würde über 30.000 Vollbenutzungsstunden mit einem Fördersatz in Höhe von 5,41 Cent/kWh gewährt werden – die neue Förderung wird über mindestens 45.000 Vollbenutzungsstunden gewährt und mindestens 4 Cent/kWh erlösen.
Demnach wären es 3.246,- Euro nach KWKG 2012 und mindestens 3.600,- Euro nach dem neuen KWKG.
Sorry – aber der „lions Powerblock mit bis zu 2 kW elektrischer und bis zu 16 kW Wärmeleistung” würde – falls er noch vertrieben werden sollte – nach dem neuen KWK-Gesetz 3.600 Euro statt 3.000 Euro als Pauschale bekommen – also 20% mehr.
Eine Rückkehr zu einer Förderung auf 10 Jahre wäre völlig inakzeptabel und keinster Weise zielführend. Aber die avisierte Förderdauer fällt mit 45.000 Vollbenutzungsstunden sehr niedrig aus. 60.000 Vollbenutzungsstunden war der (sinnvollere) Vorschlag der wissenschaftlichen Studie zum KWKG-Monitoring.