Foto: Willi Heidelbach

Fernwärme: Frei­willig macht das keiner

von | 11. Mai 2016

Die Fernwärme ist mal wieder im Gerede. Obwohl: Mal wieder? Immer noch! Denn eigentlich kommt sie nie aus den Schlag­zeilen raus. Kein Wunder, denn in der mono­pol­artig struk­tu­rierten Branche wuchert der Preis. Jüngst erst forderten Verbraucher- und Mieter­schützer gemeinsam, das zu ändern. Nur wie?

Rund 5,5 Millionen Wohnungen werden in Deutschland mit Fernwärme geheizt. Im Wärme­markt ist sie die Nummer drei nach Erdgas und Heizöl. Tendenz: wachsend. Wurden im Jahr 2000 noch sieben Prozent aller neuge­bauten Wohnungen in Deutschland via Wärmenetz versorgt, waren es 2015 bereits 20 Prozent. In den Bestands­woh­nungen nimmt ihr Anteil ebenfalls zu – von zwölf Prozent vor 15 Jahren auf nunmehr 13,5 Prozent.
Frei­willig macht das jedoch kaum jemand. Denn Fernwärme ist, ausgehend vom Preis für die Endkunden, eigentlich nicht konkurrenzfähig. …

Lediglich in den Jahren 2011 und 2012, der absoluten Hoch­preis­phase beim Öl, war Fernwärme in geringem Maße günstiger. Nach­helfen muss da die Politik, insbe­sondere die auf kommu­naler Ebene. Mit Anschluss­zwängen wird der Ener­gie­träger vorge­schrieben. Experten gehen davon aus, dass zwei Drittel aller Fern­wär­me­an­schlüsse so zustande kommen.

Kommu­naler Zwang nimmt zu

Jörg Lenk, Geschäfts­führer des Verbandes für Ener­gie­handel Südwest-​Mitte (VEH) rechnet derzeit mit 1.123 kommu­nalen Eingriffen bei der Wahl der Ener­gie­träger. Regio­naler Schwer­punkt ist Baden-​Württemberg. Allein hier liegen 372 derar­tiger Zwänge vor. Bundesweit bestehen 600 reine Verbren­nungs­verbote, die meist feste Brenn­stoffe, aber auch Heizöl treffen. Hier bleibt also nur Fernwärme und in wenigen Fällen Erdgas übrig. Kein Wunder, wittern doch die Kommunen darin kommende, konti­nu­ier­liche und gut zu planende Einnahmen für ihre Stadt­werke, die in aller Regel mono­pol­artig die Wärme­netze befüllen.

Das ist bereits den Kartell­wächtern in Bonn ein Dorn im Auge. Gegen sieben leitete das Bundes­kar­tellamt Verfahren ein. 2016 haben daraufhin die ersten Fern­wär­me­lie­fe­ranten ihre Preise gesenkt. In Thüringen und Mecklenburg-​Vorpommern mussten einige Versorger ihre Tarife bereits auf Druck der Landes­kar­tell­be­hörden anpassen.

Verbrau­cher­schützern geht das nicht weit genug. Die Verbrau­cher­zen­trale Bundes­verband (vzbv) und der Deutsche Mieterbund (DMB) sowie der Bundes­verband Neue Ener­gie­wirt­schaft (bne) fordern gemeinsam unter anderem mehr Trans­parenz bei den über­teu­erten Preisen. Dazu gehören auch die Kosten der zur Wärme­er­zeugung einge­setzten Ener­gie­träger sowie zu Emis­sionen und Netz­ver­lusten. Diese müssten zudem für Verbraucher im Internet abrufbar sein.

Knebel­ver­träge Standard

Bemängelt werden zudem die langen Vertrags­lauf­zeiten von im Schnitt zehn Jahren und Vertrags­ver­län­ge­rungen von fünf Jahren. Auch Preis­er­hö­hungen oder Ände­rungen des Preis­systems während der Vertrags­laufzeit, denen Verbraucher nicht durch Anbie­ter­wechsel begegnen können, werden bean­standet. Zudem können sie nach Ende der Vertrags­laufzeit nicht auf ein anderes Heiz­system umsteigen.
Das wich­tigste und auffäl­ligste jedoch sind die Preise. Deren Kontrolle durch Regu­lierung oder eine Endpreis­ge­neh­migung, wie bei Netz­ent­gelten für Strom und Gas üblich, finden nicht statt. Das führt zu einem immer höheren Grund­preis­anteil. Die Verbrau­cher­schützer urteilen harsch.

Ein solches Preis­system steht zudem im Wider­spruch zu Ener­gie­ef­fi­zi­enz­an­reizen und zur Ener­gie­wende, denn Fernwärme basiert wesentlich auf fossilen Rohstoffen wie Kohle und Gas. Eine Über­wa­chung könnte nur durch die Experten der Bundes­netz­agentur erfolgen. Doch die ist bisher nicht vorgesehen.

Fehlende Effizienz

Letztlich ist es ein Kreislauf: Monopole regen aufgrund der hohen Preise kaum zu Effizienz an. Diese fehlende Effizienz wiederum hält dauerhaft die Preise hoch. Dabei kann man sehr genau beur­teilen, wann sich ein Wärmenetz lohnt und vor allem, wann nicht. Für die Effizienz von Wärme­netzen einen Wert. 15 Kilo­watt­stunden pro Quadrat­meter ange­schlos­sener Wohn­fläche im Jahr dürfen die Tras­sen­ver­luste maximal betragen. Bezogen auf die Länge entspricht das einem Verlust von 150 bis 250 kWh je Meter im Jahr.

Dies ist der Maxi­mal­verlust, den ein Wärmenetz überhaupt in einem Neubau­vor­haben aufweisen dürfte, um rentabel zu sein. Liegt der Wert darüber, lohnen sich ausnahmslos dezen­trale Wärme­ver­sorger wie Heizöl oder Pellets. Selbst Erdgas­netze, sofern sie nicht schon anliegen, hätten bei dieser Berech­nungs­grundlage ein Problem. …


Geschrieben für Brenn­stoff­spiegel. Der voll­ständige Beitrag ist nur in der Ausgabe 05/​2016 zu lesen. Zum kosten­freien Probeabo geht es hier.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

1 Kommentar

  1. Simon

    Die ganzen Bioen­er­gie­dörfer die Biogas­an­lagen als Wärme­quellen nutzen können vermutlich ihr Netz nicht mehr wirt­schaftlich betreiben sobald die Biogas­anlage aus der EEG-​Förderung fällt.
    Soweit ich mich erinnere, muss der Verbrauch mindestens 500 kWh/(m*a) (m=Trassenmeter) betragen um die Förderung (2 Cent/​kWh für 10 Jahre?) zu erhalten.
    Das ist nicht sinnvoll.
    Damit kann die Biogas­anlage schonmal nicht flexibel betrieben werden (z. B. vervier­fa­chung der Leistung, Gasspeicher und dafür nur 3h morgens/​abends Strom erzeugen).
    Und das ist dann wieder ein Problem: wenn PV/​Wind genug produ­zieren, drücken die vielen (wärme­ge­führten) Biogas­an­lagen auch ihren Strom ins Netz.
    Damit wird der Strom­preis an der Strom­börse unnötig gedrückt.

    Von 5 Biogas­an­lagen in unserer Region erhält nur eine die Flexi­bi­li­täts­prämie, die anderen verosrgen alle Wärme­netze mit viel zu geringem Wärme­ab­nahme (Trasse im Verhältnis zur Wärme­ab­nahme viel zu lang).

    Da dürfen in 10 bis 15 Jahren wieder viele neue (dezen­trale) Heizungen verkauft werden (die meisten haben zwar die alten Heizungen behalten; die sind dann aber bestimmt so veraltet, dass sie nicht mehr betrieben werden dürfen).

    Die meisten Preise von Fern­wär­me­kunden sind für Neubauten indis­ku­tabel. Allein die Grund­ge­bühren sind oftmals höher als die Kosten die für die Brenn­stoff­kosten einer normale Öl oder Holz­heizung anfallen würden.

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