Interview mit Andreas Müller, stellvertretender Hauptgeschäftführer ZVSHK, zum Stand des Förderprogramms des Bundes zum Pumpentausch.
Wie ist der Stand bei der bereits angekündigten Förderung des Pumpentauschs?
Nach dem aktuellen Beratungsstand soll das Förderprogramm im Sommer 2016 starten. Hintergrund ist, dass es eine Lücke im Klimaschutzziel der Bundesregierung von 5,5 Millionen Tonnen CO2 gibt, die bis 2020 zusätzlich eingespart werden sollen. Das neue „Pumpentauschprogramm“ und die hydraulische Heizungsoptimierung sollen hierzu ca. 1,8 Millionen Tonnen CO2 beitragen.
Welche Pumpen sind förderfähig?
Alle hocheffizienten Umwälzpumpen werden förderfähig sein. Die Förderung wird sich mindestens am ERP Ökodesign der EU orientieren. Warmwasserzirkulationspumpen werden nach Stand der Dinge ebenfalls in die Förderung aufgenommen. Die Förderung gilt nur für Ersatzinvestitionen im Bestand, nicht für den Neubau.
Gefördert wird auch der Ein- und Ausbau, also die Leistung des Handwerkers. Der muss alle gewerberechtlichen Voraussetzungen für eine professionelle Installation erfüllen. Derjenige, der die Pumpe tauscht, muss eine Eintragung in die Handwerksrolle oder eine vergleichbare Voraussetzung haben und Elektrofachkraft für wesentliche Teiltätigkeiten sein. Do-it-yourself soll nicht gefördert werden.
Wird es für die Pumpen eine Positivliste geben?
Ja. Offen ist noch, ob es eine Selbstverpflichtung der Hersteller gibt, diese zu erstellen, oder ob dies die Förderrichtlinie zur Pflicht macht. Letzteres erleichtert natürlich die konkrete Nachfrage im Einzelfall. Der Handwerker sieht anhand der Liste, ob die ausgewählte Pumpe förderfähig ist.
Wie wird das Programm ausgestaltet sein?
Insgesamt sollen im Zeitraum von 2016 bis 2020 jedes Jahr dreistellige Millionen-Beträge zur Verfügung gestellt werden. 2016 sind etwa 100 Millionen Euro im Haushalt eingeplant. Verwendet werden diese für einen prozentualen Zuschuss. Der könnte bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten liegen. Ursprünglich hatte der ZVSHK einen Festbetrag von etwa 150 Euro pro Pumpenaustausch empfohlen, weil der einfacher zu handhaben gewesen wäre. Aber da wären die Großpumpen benachteiligt. Mit der prozentualen Förderung werden alle Groß- und Kleinpumpen gleichbehandelt. Das betrifft auch die Leistung der Handwerker, denn prozentual werden auch Leistungen mit abgedeckt wie die hydraulische Einregulierung der Anlage oder das eventuell notwendige Leeren der Anlage, wenn etwa keine Absperrschieber installiert sind oder der Einbauabstand nicht stimmt und angepasst werden muss.
Wann startet das Programm?
Eigentlich sollte es schon im Frühjahr 2016 laufen. Es wird aber wohl nun Sommer 2016 werden, wenn alle rechtlichen und administrativen Hürden beseitigt sind. Wahrscheinlich wird man mit dem Pumpenaustausch in den privat genutzten Gebäuden starten. Danach wird das Förderprogramm auch auf gewerbliche Gebäude ausgedehnt.
Wie wird die Förderung des Pumpentauschs administrativ laufen?
Da es sich um kleine Förderbeträge handelt, hatte der ZVSHK ursprünglich ein Sammelantragsverfahren favorisiert. Der Handwerker hätte seine getauschten Pumpenaufträge gesammelt und diese über ein Sammelkonto beim BAFA, das Träger des Programms ist, abgerechnet. Leider scheint das Sammelkonto nicht zu realisieren sein. Stattdessen soll es dennoch ein schlankes einstufiges Antragsverfahren geben. Der Privatkunde wird die Rechnung es Handwerkers bei der BAFA einreichen und erhält anschließend die Förderung.
Geschrieben für SBZ. Der vollständige Beitrag ist in der Ausgabe 8/2016 zu lesen. Ein Auszug findet sich hier. Zu den verschiedenen SBZ-Abonnements geht es hier.
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