Seit dem 1. August dieses Jahres wird der Austausch alter Heizungspumpen gefördert. 30 Prozent für Pumpenkosten und Handwerkerleistung zahlt der Staat für alle, die sich entschließen, die Stromfresser aus ihrem Keller zu verbannen.
Laufen nur bei Heizungsspitzen
Die Einsparpotenziale sind beträchtlich: Eine alte Heizungspumpe verbraucht bei rund 6000 Betriebsstunden während der Heizperiode von Oktober bis April gut 600 kWh Strom. Selbst bei einem günstigen Strompreis von 25 Eurocent je kWh sind das 150 Euro. Kühlschrank (etwa 330 kWh) und Waschmaschine (etwa 200 kWh), die anderen Stromfresser im Haushalt, sind dagegen wahre Sparmeister. Eine hocheffiziente Heizungspumpe, die auch Voraussetzung für die Förderung ist, braucht lediglich 100 kWh, verursacht also Kosten von 25 Euro im Jahr. Sie laufen nur dann mit vollem Einsatz, wenn dieser bei Heizungsspitzen auch wirklich benötigt wird.
Die Ersparnis liegt also bei gut 125 Euro. Die muss man mit den Kauf- und Umrüstkosten gegenrechnen. Für einen Pumpentausch können diese bis 450 Euro betragen. Spätestens nach vier Jahren hätten sich die Kosten also komplett amortisiert. Durch die Förderung, die nun bei diesem Beispiel 135 Euro beträgt, verkürzt sich dieser Zeitraum um mehr als ein Jahr. In 10 Jahren erzielt man eine Ersparnis von 1.250 Euro.
Beim BAFA gelistet
Heizölhändler sollten ihre Kunden bei der Belieferung auf dieses Programm aufmerksam machen. Denn es können alle Pumpen gefördert ausgetauscht werden, die vor 2006 eingebaut wurden. Hier hilft ein Blick auf das Typenschild. Im Zweifelsfall hilft eine Leistungsmessung. Meist ergibt diese bei älteren Pumpen sogar einen höheren Leistungsbedarf als auf dem Typenschild angegeben.
Gesetzlich ist deren Einsatz beim Neubau oder in Sanierungsfällen mit Heizungstausch schon jetzt zwingend. Seit 2013 dürfen nach einer neuen EU-Richtlinie nur noch Hocheffizienz-Pumpen eingebaut werden, deren Energie-Effizienz-Index (EEI) maximal 0,27 betragen darf. Besonders sparsame Hocheffizienzpumpen haben einen EEI kleiner oder gleich 0,20. …
Alle neuen Pumpen, die gefördert werden sollen, sind auf einer Liste beim Bndesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführt. Nur Pumpen, die hier erschienen, sind auch förderfähig.
Geschrieben für Brennstoffspiegel. Der vollständige Beitrag ist nur in der Ausgabe 09/2016 zu lesen. Zum kostenfreien Probeabo geht es hier.
Energieblogger-Kollege Kilian Rüfer beschäftigt sich hier auf seinem Blog Sustainment mit den Hemmnissen der Energiewende im Heizungskeller.
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