Hilft auch bei Streitigkeiten mit dem Energieversorger: Die Bundesnetzagentur. Foto: BNetzA

An wen bei Strei­tig­keiten mit Ener­gie­an­bieter wenden?

von | 6. September 2017

Gerade im Strom­markt hat sich die Zahl der Angebote in den letzten Jahren verviel­facht. Neben dem Strom­preis sind für Kunden auch andere Bestandteile wichtig, doch die Angebote sind für den Verbraucher unüber­sichtlich. Portale wie www​.strom​kam​pagne​.com schaffen da zwar Abhilfe, doch leider kann es beim Anbie­ter­wechsel zu Problemen mit dem alten oder neuen Anbieter kommen. Der Verbraucher hat im Wesent­lichen drei Möglich­keiten, Hilfe bei Problemen mit Anbietern zu finden:

Die Verbrau­cher­zen­tralen

Die Verbrau­cher­zen­tralen der Länder sind für nahezu alle Ausein­an­der­set­zungen zwischen Verbrau­chern und Anbietern eine Anlauf­stelle. Neben der allge­meinen Rechts­be­ratung für Vertrags­fragen bieten die Verbrau­cher­zen­tralen auch eine spezielle Beratung für Verbrau­cher­fragen zum Ener­gie­markt (bspw. zum Anbie­ter­wechsel oder zum Vertrag). Darüber hinaus unter­halten die Verbrau­cher­zen­tralen auch das Online-​Energieberatungsportal. Die Rechts­be­ratung – persönlich, schriftlich oder tele­fo­nisch – wird gegen einen geringen, aufwands­be­zo­genen Unkos­ten­beitrag geleistet.

Die Schlich­tungs­stelle Energie

Seit 2011 gibt es einen spezia­li­sierten Ansprech­partner für Ausein­an­der­set­zungen zwischen Verbrau­chern und Ener­gie­an­bietern: die Schlich­tungs­stelle Energie. Verbraucher können sich an die Schlich­tungs­stelle wenden, wenn sie zuvor eine schrift­liche Beschwerde bei ihrem Anbieter einge­reicht haben. Es muss ein schrift­licher Antrag – per Post oder über das Inter­net­portal – gestellt werden, zusammen mit allen rele­vanten Unter­lagen (in Kopie) zur Beschwerde. Die Möglichkeit ist für den Verbraucher kostenlos. Die Schlich­tungs­stelle trifft ihre Entscheidung meist innerhalb von drei Monaten. Der Schlich­tungs­spruch ist nicht rechtlich bindend, aber bei der über­wie­genden Mehrzahl der Fälle konnte eine einver­nehm­liche Einigung erreicht werden.

Die Bundes­netz­agentur

Die Bundes­netz­agentur unterhält den Verbrau­cher­service Energie als Bera­tungs­stelle für Verbraucher. Detail­be­ratung findet insbe­sondere zu Fragen der Grund­ver­sorgung und des Anbie­ter­wechsels statt. Vertrags- und Rech­nungs­fragen werden hier nicht behandelt. Die tele­fo­nische Beratung ist dabei kostenlos.


Über neue Geschäfts­mo­delle für Ener­gie­ver­sorger schreibt Energieblogger-​Kollege Björn Katz hier auf seinem Blog Strom­aus­kunft.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

2 Kommentare

  1. Jens

    Sehr guter Beitrag der dem ein oder anderen sehr helfen kann!!! Lese hier immer wieder gerne Artikel!

    Grüße Jens

    • Frank Urbansky

      Danke für das Lob, freut uns.

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