Mögliche Komponenten einer smarten Vernetzung im Wohnbereich. Grafik: innogy

Förder­mög­lich­keiten für Smart Building

von | 2. Juli 2019

Das Mün­che­ner IGT – Insti­tut für Gebäu­de­tech­no­lo­gie gibt monat­lich Tipps heraus, mit denen Mietern, Ver­wal­tern und TGA-Ver­ant­wort­li­chen die Steue­rung der Haus­tech­nik leicht gemacht werden soll. Aktuell befassen sie sich mit den Förder­mög­lich­keiten für Smart Buidings durch die KfW.


Seit Jahr­zehnten fördert die KfW (Kredit­an­stalt für Wieder­aufbau) Moder­ni­sie­rungen und Sanie­rungen im Gebäu­de­be­reich. Dies schließt inzwi­schen auch die Umsetzung von Smart-​Home-​Anforderungen mit ein – sofern diese ziel­ge­richtet im Sinne von Ener­gie­ef­fi­zienz, Einbruch­schutz oder alters­ge­rechten Umbau einge­setzt werden.

Die KfW ist die eine öffentlich recht­liche Förderbank. Wurde sie nach dem zweiten Weltkrieg zur Unter­stützung des Wieder­aufbaus gegründet, so bietet sie inzwi­schen auch unter­schied­liche finan­zielle Unter­stüt­zungen von gebäu­de­tech­ni­schen Moder­ni­sie­rungen und Sanie­rungen in Form von zins­güns­tigem Kredit oder einem Zuschuss an.

Die Kredite sind für größere bautech­nische Vorhaben inter­essant und sinnvoll. Maßnahmen im Umfeld eines Smart Home sind übli­cher­weise deutlich günstiger und somit sind dazu die Zuschuss­pro­gramme inter­es­santer. Auf diese fokus­siert sich deshalb der folgende Artikel – bei Interesse an Krediten sei auf die Webseite der KfW (www​.kfw​.de) verwiesen.

Ener­gie­ef­fi­zient Sanieren

Eine Förder­fä­higkeit ist dann gegeben, wenn Maßnahmen einer Sanierung einen Beitrag zu einem über­ge­ord­neten Ziel leisten. Eines dieser über­ge­ord­neten Ziele ist der effi­zi­entere Einsatz von Energie für Heizen und Lüften.

Ener­gie­bedarf für solche tech­nische Gewerke zunächst dadurch senken, dass Heizungs- und Lüftungs­anlage bedarfs­ge­recht betrieben werden. Diese Anfor­derung kann eine korrekt einge­richtete Regelung meist genauer und zuver­läs­siger durch­führen als der Mensch. Aber auch die Erfassung und Visua­li­sierung des Ener­gie­ver­brauchs kann einen wichtigen Beitrag für den Menschen und sein Heizungs- und Lüftungs­ver­halten leisten.

Wie heißt es so schön: „Selbst­er­kenntnis ist der erste Weg zur Besserung“. Die sinnvolle Auslegung sowie fach­ge­rechte Instal­lation und Inbe­trieb­nahme entspre­chender Systeme ist deshalb aus Sicht der KfW förderfähig.

Das dazu passende Zuschuss­pro­gramm nennt sich „430 – Ener­gie­ef­fi­zient sanieren“.

Erfor­der­liche Befür­wortung durch einen Energieberater

Wie zuvor erwähnt, müssen Maßnahmen wirkungsvoll zu einem über­ge­ord­neten Ziel beitragen – in Fall des Förder­pro­gramms 430 zur Reduktion des Ener­gie­be­darfs. Deshalb ist zu beachten, dass die bean­tragten Maßnahmen bereits zur Antrags­stellung über einen aner­kannten Ener­gie­be­rater befür­wortet werden. Seit wenigen Jahren werden diese aner­kannten Ener­gie­be­rater als soge­nannte „Energieeffizienz-​Experten“ bezeichnet und können auf der Webseite www​.energie​-effizienz​-experten​.de in Bezug auf fachliche Aspekte bzw. Post­leitzahl gesucht werden.

Nun ist es so, dass die Förder­fä­higkeit von Smart-​Home-​Installationen relativ neu ist. Man kann davon ausgehen, dass man mehrere Ener­gie­be­rater kontak­tieren muss, bis man einen findet, der bereits Erfahrung mit der Beur­teilung von Smart-​Home-​Aspekten hat. Das zeigt sich auch bei der Suche auf der erwähnten Webseite. Aktuell kann man dort nach Förder­maß­nahmen hinsichtlich „Wärme­dämmung“, „Heizung“, „Fenster/​Türen“ bzw. „Lüftung“ suchen – der Begriff „Smart Home“ oder ähnliches fehlt noch. Eventuell muss man den Ener­gie­be­rater auch bewusst auf die Smart-​Home-​Webseite der KfW hinweisen, die eigens vom Förder­geber einrichtet wurde.

Alters­ge­rechter (barrie­re­freier) Umbau

Im Alter kann das eine oder andere beschwer­licher werden. Nachdem die meisten möglichst lange in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben wollen, gilt es zu überlegen, welche Vorbe­rei­tungen dazu sinnvoll sind. Parallel zum Wunsch der Betrof­fenen ist das Wohnen in den eigenen vier Wänden auch gesell­schaftlich sinnvoll – Pfle­ge­plätze sind knapp und teuer. So oder so ist der recht­zeitige alters­ge­rechte bzw. barrie­re­freie Umbau von Immo­bilien sinnvoll und somit auch aus Sicht der KfW förder­fähig. Auch hier kann ein Smart Home einiges positives beitragen.

Bei zuneh­mender Immo­bi­lität kann der moto­rische Antrieb von Fenstern, Türen, Tore oder Rollladen erfor­derlich sein. Ebenso können Türkom­mu­ni­ka­ti­ons­systeme den Alltag erleichtern bzw. Notruf­systeme für den Notfall erfor­derlich sein. Aber auch die Bedienung von Licht oder Raum­tem­pe­ra­tur­reglung über funk­ba­sierte, d.h. orts­un­ab­hängige Systeme, kann bei zuneh­mender Bewe­gungs­ein­schränkung den Alltag erleichtern bzw. den weiteren Verbleib in der eigenen Wohnung ermöglichen.

Panik­taster, Sturz­er­ken­nungs­systeme oder Video­systeme können zur echten aber auch zur gefühlten Sicherheit beitragen während zeit- oder präsenz­ba­sierte Gerä­te­ab­schal­tungen Gefah­ren­quellen für z.B. Brand reduzieren.

Bei diesem Förder­pro­gramm ist zum Antrag keine Befür­wortung durch weitere, externe Stellen erfor­derlich! Es genügt also, die gewünschten Maßnahmen über den gewünschten Nutzen zu beschreiben.

Einbruch­schutz

Ein weiterer förde­rungs­wür­diger Aspekt ist die Erhöhung der Sicherheit in Bezug auf Einbruch­schutz. Sicherlich sollte jede Immobilie zunächst ausrei­chend mecha­nisch gesichert werden – d.h. Türen und Fenster sollten entspre­chend hoch­wertig ausge­führt werden. Die Über­wa­chung von Fens­ter­zu­ständen, Präsenz sowie deren Auswertung und gege­be­nen­falls Alar­mierung ist aber zusätzlich ein weiterer wichtiger Themenblock.

Diese Erhöhung der Sicherheit durch elek­tro­nische Systeme wird klas­si­scher­weise über dedi­zierte Alarm­an­lagen – offiziell als GWA (Gefah­ren­warn­anlage) bezeichnet – durch­ge­führt. Wenn diese Alarm­an­lagen in Bezug auf Versi­che­rungen anerkannt werden sollen, müssen diese zuvor entspre­chend getestet werden. Dazu hat der VdS (Verband der Sach­ver­si­cherer) als Institut für Unter­neh­mens­si­cherheit entspre­chende Richt­linien erstellt und zerti­fi­ziert deren Einhaltung. Dieses Zerti­fikat ist dann wichtig, wenn im Umfeld von Sach­ver­si­che­rungen Alarman­langen vorhanden sein müssen um überhaupt eine Sach­ver­si­cherung abschließen zu können oder zumindest den entspre­chenden Versi­che­rungs­beitrag zu reduzieren.

Ein Smart-​Home-​System kann über Fens­ter­kon­takte und Präsenz­melder ebenso Einbruchs­ver­suche erkennen und über Aktoren für z.B. Licht, Verschattung, Geräusche/​Sirene versuchen, Einbrecher zu verschrecken. Dies kann stabil und zuver­lässig funk­tio­nieren. Viel­leicht aber auch nicht. Wenn man sich möglichst sicher sein will, dass zum Zeitpunkt eines Einbruchs das Smart-​Home-​System auch tatsächlich betriebs­bereit ist und korrekt funk­tio­niert, sollte im Vorfeld das Smart-​Home-​System genauer auf Zuver­läs­sigkeit und Wirkungseise unter­sucht werden. Genau dazu wurden vom VDE entspre­chende Kriterien aufge­stellt und in der Norm DIN VDE08261 zusammengefasst.

BHE Leitfaden – Übersicht der Norm­in­halte (PDF)

Für weitere Details sei auf die Norm verwiesen. In der Norm ist auch beschrieben, dass zerti­fi­zierte Alarm­an­lagen mit nicht-​zertifizierten Smart-​Home-​Systemen gekoppelt werden dürfen. So ist womöglich die Alarm­anlage für die zuver­lässige Über­wa­chung eines Gebäudes zuständig und verant­wortet ebenso die nötige Grund­alar­mierung. Dieser Alarm darf zusätzlich an ein Smart-​Home-​System über­tragen werden, um z.B. über Licht oder Geräusche zu versuchen, den Einbrecher zu verschrecken.

Bei allen Kopp­lungen zwischen Alarm­an­la­genund Smart-​Home-​Systemen ist aber streng darauf zu achten, dass der Betrieb der Alarm­anlage störungsfrei durch­ge­führt werden kann. Ein womöglich nicht korrekt arbei­tendes Smart-​Home-​System darf eine VdS-​zertifizierte Alarm­anlage nicht in Mitlei­den­schaft ziehen. Die Norm bezeichnet dies als „rück­wir­kungsfrei“. Auf diese Kriterien bezieht sich nun auch die KfW, wenn eine Förderung für ein Smart-​Home-​System zur Einbruchs­prä­vention beantragt wird. Die Prüfung der Einhaltung der Kriterien können unter­schied­liche Prüf­stellen durch­führen – der VdS ist eine davon. Konkret bedeutet dass, dass ein Smart-​Home-​System z.B. vom VdS auf Einhaltung der Kriterien der DIN VDE08261 geprüft worden sein muss.

Diese Prüfung wird realis­tisch vom Hersteller des Smart-​Home-​Systems beantragt und somit ist zu erwarten, dass in naher Zukunft der eine oder andere Hersteller mit entspre­chenden Zerti­fi­katen wirbt. Solange das nicht der Fall ist, muss man VdS-​zertifizierte Alarm­ein­lagen auswählen, wenn man die Förderung 430‑E des KfW beantragt. Die wesent­lichen Eckpunkte von diesem Förder­pro­gramm sind in Tabelle 3 aufgeführt.

Nächste Schritte

Wie zuvor beschreiben, haben die drei KfW Förder­pro­gramme jeweils eindeutige Schwer­punkte. Dabei können in jedem Programm auch ansatz­weise Aspekte von anderen Programmen gefördert werden. Im Programm „Ener­gie­ef­fi­zient sanieren“ sind z.B. auch ansatz­weise Aspekte vom Einbruch­schutz enthalten und umgekehrt. Somit sollte man sich vor Antrags­stellung die entspre­chenden Merk­blätter der KfW zu den Programmen ansehen, die auf der Webseite der KfW verfügbar sind. Im nächsten Schritt sollte man eine Voranfrage stellen. Dies ist ein geringer Aufwand und kann online über das KfW Zuschuss­portal (www​.kfw​.de/​z​u​s​c​h​u​s​s​portal) erfolgen. Erst nach positivem Bescheid kann die Umsetzung begonnen werden. Wer diese Reihen­folge nicht einhält, verliert den Förderanspruch.

Zu allem ist zu beachten, dass ein Einbau über einen Fach­be­trieb erfolgen muss. Denn bekann­ter­maßen taugt auch das Beste System nichts, wenn es nicht richtig instal­liert wird!

Mehr dazu hier.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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