Das Münchener IGT – Institut für Gebäudetechnologie gibt monatlich Tipps heraus, mit denen Mietern, Verwaltern und TGA-Verantwortlichen die Steuerung der Haustechnik leicht gemacht werden soll. Aktuell befassen sie sich mit den Fördermöglichkeiten für Smart Buidings durch die KfW.
Seit Jahrzehnten fördert die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Modernisierungen und Sanierungen im Gebäudebereich. Dies schließt inzwischen auch die Umsetzung von Smart-Home-Anforderungen mit ein – sofern diese zielgerichtet im Sinne von Energieeffizienz, Einbruchschutz oder altersgerechten Umbau eingesetzt werden.
Die KfW ist die eine öffentlich rechtliche Förderbank. Wurde sie nach dem zweiten Weltkrieg zur Unterstützung des Wiederaufbaus gegründet, so bietet sie inzwischen auch unterschiedliche finanzielle Unterstützungen von gebäudetechnischen Modernisierungen und Sanierungen in Form von zinsgünstigem Kredit oder einem Zuschuss an.
Die Kredite sind für größere bautechnische Vorhaben interessant und sinnvoll. Maßnahmen im Umfeld eines Smart Home sind üblicherweise deutlich günstiger und somit sind dazu die Zuschussprogramme interessanter. Auf diese fokussiert sich deshalb der folgende Artikel – bei Interesse an Krediten sei auf die Webseite der KfW (www.kfw.de) verwiesen.
Energieeffizient Sanieren
Eine Förderfähigkeit ist dann gegeben, wenn Maßnahmen einer Sanierung einen Beitrag zu einem übergeordneten Ziel leisten. Eines dieser übergeordneten Ziele ist der effizientere Einsatz von Energie für Heizen und Lüften.
Energiebedarf für solche technische Gewerke zunächst dadurch senken, dass Heizungs- und Lüftungsanlage bedarfsgerecht betrieben werden. Diese Anforderung kann eine korrekt eingerichtete Regelung meist genauer und zuverlässiger durchführen als der Mensch. Aber auch die Erfassung und Visualisierung des Energieverbrauchs kann einen wichtigen Beitrag für den Menschen und sein Heizungs- und Lüftungsverhalten leisten.
Wie heißt es so schön: „Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung“. Die sinnvolle Auslegung sowie fachgerechte Installation und Inbetriebnahme entsprechender Systeme ist deshalb aus Sicht der KfW förderfähig.
Das dazu passende Zuschussprogramm nennt sich „430 – Energieeffizient sanieren“.
Erforderliche Befürwortung durch einen Energieberater
Wie zuvor erwähnt, müssen Maßnahmen wirkungsvoll zu einem übergeordneten Ziel beitragen – in Fall des Förderprogramms 430 zur Reduktion des Energiebedarfs. Deshalb ist zu beachten, dass die beantragten Maßnahmen bereits zur Antragsstellung über einen anerkannten Energieberater befürwortet werden. Seit wenigen Jahren werden diese anerkannten Energieberater als sogenannte „Energieeffizienz-Experten“ bezeichnet und können auf der Webseite www.energie-effizienz-experten.de in Bezug auf fachliche Aspekte bzw. Postleitzahl gesucht werden.
Nun ist es so, dass die Förderfähigkeit von Smart-Home-Installationen relativ neu ist. Man kann davon ausgehen, dass man mehrere Energieberater kontaktieren muss, bis man einen findet, der bereits Erfahrung mit der Beurteilung von Smart-Home-Aspekten hat. Das zeigt sich auch bei der Suche auf der erwähnten Webseite. Aktuell kann man dort nach Fördermaßnahmen hinsichtlich „Wärmedämmung“, „Heizung“, „Fenster/Türen“ bzw. „Lüftung“ suchen – der Begriff „Smart Home“ oder ähnliches fehlt noch. Eventuell muss man den Energieberater auch bewusst auf die Smart-Home-Webseite der KfW hinweisen, die eigens vom Fördergeber einrichtet wurde.
Altersgerechter (barrierefreier) Umbau
Im Alter kann das eine oder andere beschwerlicher werden. Nachdem die meisten möglichst lange in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben wollen, gilt es zu überlegen, welche Vorbereitungen dazu sinnvoll sind. Parallel zum Wunsch der Betroffenen ist das Wohnen in den eigenen vier Wänden auch gesellschaftlich sinnvoll – Pflegeplätze sind knapp und teuer. So oder so ist der rechtzeitige altersgerechte bzw. barrierefreie Umbau von Immobilien sinnvoll und somit auch aus Sicht der KfW förderfähig. Auch hier kann ein Smart Home einiges positives beitragen.
Bei zunehmender Immobilität kann der motorische Antrieb von Fenstern, Türen, Tore oder Rollladen erforderlich sein. Ebenso können Türkommunikationssysteme den Alltag erleichtern bzw. Notrufsysteme für den Notfall erforderlich sein. Aber auch die Bedienung von Licht oder Raumtemperaturreglung über funkbasierte, d.h. ortsunabhängige Systeme, kann bei zunehmender Bewegungseinschränkung den Alltag erleichtern bzw. den weiteren Verbleib in der eigenen Wohnung ermöglichen.
Paniktaster, Sturzerkennungssysteme oder Videosysteme können zur echten aber auch zur gefühlten Sicherheit beitragen während zeit- oder präsenzbasierte Geräteabschaltungen Gefahrenquellen für z.B. Brand reduzieren.
Bei diesem Förderprogramm ist zum Antrag keine Befürwortung durch weitere, externe Stellen erforderlich! Es genügt also, die gewünschten Maßnahmen über den gewünschten Nutzen zu beschreiben.
Einbruchschutz
Ein weiterer förderungswürdiger Aspekt ist die Erhöhung der Sicherheit in Bezug auf Einbruchschutz. Sicherlich sollte jede Immobilie zunächst ausreichend mechanisch gesichert werden – d.h. Türen und Fenster sollten entsprechend hochwertig ausgeführt werden. Die Überwachung von Fensterzuständen, Präsenz sowie deren Auswertung und gegebenenfalls Alarmierung ist aber zusätzlich ein weiterer wichtiger Themenblock.
Diese Erhöhung der Sicherheit durch elektronische Systeme wird klassischerweise über dedizierte Alarmanlagen – offiziell als GWA (Gefahrenwarnanlage) bezeichnet – durchgeführt. Wenn diese Alarmanlagen in Bezug auf Versicherungen anerkannt werden sollen, müssen diese zuvor entsprechend getestet werden. Dazu hat der VdS (Verband der Sachversicherer) als Institut für Unternehmenssicherheit entsprechende Richtlinien erstellt und zertifiziert deren Einhaltung. Dieses Zertifikat ist dann wichtig, wenn im Umfeld von Sachversicherungen Alarmanlangen vorhanden sein müssen um überhaupt eine Sachversicherung abschließen zu können oder zumindest den entsprechenden Versicherungsbeitrag zu reduzieren.
Ein Smart-Home-System kann über Fensterkontakte und Präsenzmelder ebenso Einbruchsversuche erkennen und über Aktoren für z.B. Licht, Verschattung, Geräusche/Sirene versuchen, Einbrecher zu verschrecken. Dies kann stabil und zuverlässig funktionieren. Vielleicht aber auch nicht. Wenn man sich möglichst sicher sein will, dass zum Zeitpunkt eines Einbruchs das Smart-Home-System auch tatsächlich betriebsbereit ist und korrekt funktioniert, sollte im Vorfeld das Smart-Home-System genauer auf Zuverlässigkeit und Wirkungseise untersucht werden. Genau dazu wurden vom VDE entsprechende Kriterien aufgestellt und in der Norm DIN VDE V 0826–1 zusammengefasst.
BHE Leitfaden – Übersicht der Norminhalte (PDF)
Für weitere Details sei auf die Norm verwiesen. In der Norm ist auch beschrieben, dass zertifizierte Alarmanlagen mit nicht-zertifizierten Smart-Home-Systemen gekoppelt werden dürfen. So ist womöglich die Alarmanlage für die zuverlässige Überwachung eines Gebäudes zuständig und verantwortet ebenso die nötige Grundalarmierung. Dieser Alarm darf zusätzlich an ein Smart-Home-System übertragen werden, um z.B. über Licht oder Geräusche zu versuchen, den Einbrecher zu verschrecken.
Diese Prüfung wird realistisch vom Hersteller des Smart-Home-Systems beantragt und somit ist zu erwarten, dass in naher Zukunft der eine oder andere Hersteller mit entsprechenden Zertifikaten wirbt. Solange das nicht der Fall ist, muss man VdS-zertifizierte Alarmeinlagen auswählen, wenn man die Förderung 430‑E des KfW beantragt. Die wesentlichen Eckpunkte von diesem Förderprogramm sind in Tabelle 3 aufgeführt.
Nächste Schritte
Wie zuvor beschreiben, haben die drei KfW Förderprogramme jeweils eindeutige Schwerpunkte. Dabei können in jedem Programm auch ansatzweise Aspekte von anderen Programmen gefördert werden. Im Programm „Energieeffizient sanieren“ sind z.B. auch ansatzweise Aspekte vom Einbruchschutz enthalten und umgekehrt. Somit sollte man sich vor Antragsstellung die entsprechenden Merkblätter der KfW zu den Programmen ansehen, die auf der Webseite der KfW verfügbar sind. Im nächsten Schritt sollte man eine Voranfrage stellen. Dies ist ein geringer Aufwand und kann online über das KfW Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal) erfolgen. Erst nach positivem Bescheid kann die Umsetzung begonnen werden. Wer diese Reihenfolge nicht einhält, verliert den Förderanspruch.
Zu allem ist zu beachten, dass ein Einbau über einen Fachbetrieb erfolgen muss. Denn bekanntermaßen taugt auch das Beste System nichts, wenn es nicht richtig installiert wird!
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