Eigentlich sollte es schon im letzten Herbst novelliert werden: das Mieterstrom-Gesetz. Doch interne Streitigkeiten in der großen Koalition verzögerten dies. Und dann kam Corona.
Seitdem ist es schwer, über andere gesetzliche Vorhaben als den Infektionsschutz zu reden. Doch das Mieterstromgesetz muss novelliert werden. In seiner jetzigen Fassung ist es keine Hilfe für niemanden.
Mieterstrom führt ein Nischendasein. Nur wenige Projekte gibt es bundesweit. Und das, obwohl das Mieterstromgesetz seit 2017 genau dies befördern sollte. Doch es krankt vor allem an drei Problemen:
Wird ein Wohnungsunternehmen Stromlieferant, kann es seine Gewerbesteuerprivilegien verlieren oder gekürzt bekommen. Bei Genossenschaften kommt erschwerend hinzu, dass sie komplett körperschaftssteuerbefreit sind. Dies könnte wegfallen, weswegen sich Wohnungsunternehmen in aller Regel und Genossenschaften immer gegen den eigenen Betrieb solcher Mieterstromanlagen entscheiden. Dadurch ersparen sie sich zum einen die zusätzlichen personellen und technischen Kapazitäten, die sie für die eigene Verwaltung von Mieterstrommodellen aufbauen müssten, zum anderen die doch rechtkomplexen Mess- und Meldeerfordernisse gegenüber den Behörden. Diese Tendenz wird noch verschärft durch Kompetenzschwierigkeiten, weil die Steuerangelegenheiten logischerweise beim Finanzministerium angesiedelt sind und das Mieterstromgesetz beim Wirtschaftsministerium.
Für Mieterstrom muss nach wie vor die volle EEG-Umlage gezahlt werden. Gleichzeitig kann aber für den in solchen Anlagen selbst erzeugten Strom keine EEG-Umlage in Anspruch genommen werden (was zu einem Nullsummenspiel führen würde). …
Gekürzt. Geschrieben für DW Die Wohnungswirtschaft. Der vollständige Beitrag erschien in der Nummer 06/2020. Zum Abonnement der Zeitschrift Die Wohnungswirtschaft geht es hier.
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