Elektroautos haben in der Produktion einen höheren CO2-Fußabdruck, können diesen aber nach Ansicht vieler Wissenschaftler im Langzeitbetrieb gegenüber Verbrennungsmotoren verbessern. Foto: Frank Urbansky

Wohnungs­wirt­schaft muss nun auf E‑Mobilität setzen

von | 8. Juni 2020

Was bisher frei­willig war und Pioniere der Branche auszeichnete, wird nun zur Pflicht: Das neue Gebäude-​Elektromobilitätsinfrastruktur-​Gesetz (GEIG) legt für die Wohnungs­branche fest, wann und wie Lade­säulen vorzu­halten sind. Dabei lauern einige Fallstricke.

Das Gebäude-​Elektromobilitätsinfrastruktur-​Gesetz (GEIG) wurde Anfang März 2020 von der Bundes­re­gierung beschlossen. Eine Beratung durch den Bundesrat steht noch aus. Er dürfte aber nach aktueller Aktenlage keine Einwen­dungen haben. Mit dem GEIG wird die EU-​Gebäude-​Richtlinie 2018/​844 in natio­nales Recht gegossen.

Auf die Wohnungs­wirt­schaft wirkt das Gesetz direkt. Die wich­tigste Neuerung: Bei einem Neubau oder einer umfas­senden Sanierung von Wohn­ge­bäuden mit mehr als zehn Stell­plätzen muss jeder Stell­platz mit einem Leerrohr für die Anbindung an eine Ladesäule ausge­stattet werden.

Für Nicht­wohn­ge­bäude gelten andere Regeln. Hier muss jeder fünfte Stell­platz mit entspre­chend geschützten Leer­rohren ausge­stattet sein. Zudem ist mindestens ein Ladepunkt zu errichten. Bis zum Beginn des Jahres 2025 müssen zudem alle Nicht­wohn­ge­bäude mit mehr als 20 Stell­plätzen mit einem oder mehreren Lade­punkten versehen werden. Ausnahmen gelten lediglich für Gebäude, die kleinen oder mittel­stän­di­schen Unter­nehmen gehören und von ihnen selbst genutzt werden, und wenn der Anteil für die Lade­infra­struktur bei Sanie­rungen mehr als sieben Prozent der gesamten Kosten beträgt. …


Gekürzt. Geschrie­ben für DW Die Woh­nungs­wirt­schaft. Der voll­stän­dige Beitrag erschien in der Nummer 06/​2020. Zum Abon­ne­ment der Zeit­schrift Die Woh­nungs­wirt­schaft geht es hier.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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