Die Nutzung des Stromes aus Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden in benachbarten Immobilien und für Wärmezwecke ist im neuen GEG vereinfacht. Foto: Solarimo

Gebäu­de­en­er­gie­gesetz – was die Wohnungs­wirt­schaft beachten muss

von | 14. April 2021

Seit dem 1. November letzten Jahres gilt das Gebäu­de­en­er­gie­gesetz (GEG). Gegenüber den Vorgänger-​Rechtsnormen Ener­gie­ein­spar­ver­ordnung (EnEV), Erneuerbare-​Energien-​Wärme-​Gesetz (EEWärmeG) und Ener­gie­ein­spa­rungs­gesetz (EnEG). Sein Vorteil: Es schafft Klarheit im Verhältnis von Ener­gie­ef­fi­zienz und erneu­er­baren Energien bei Neubau und Sanierungen.

Bisher standen Wohnungs­un­ter­nehmen meist vor der knif­fe­ligen Frage, wie man bei einer Sanierung ein Wohn­ge­bäude am besten auf mehr Ener­gie­ef­fi­zienz trimmt. Über die Dämmung (teuer, aber garan­tiert effizient) oder einen Wechsel des Heiz­systems (meist nicht so teuer und gut mit erneu­er­baren Energien zu ergänzen)? Oder kombi­niert man beides?

Das GEG räumt nun einige neue Möglich­keiten der Anrechnung erneu­er­barer Energien für Biomethan und PV ein. Möglich wären auch feste Brenn­stoffe, etwa Biomasse wie Holz, Solar­thermie oder Umwelt­wärme. Die Nutzung von Photo­voltaik für den Eigen­ver­brauch wurde mit der aktuellen Novel­lierung des Erneu­erbare Energien Gesetzes (EEG) und der Erwei­terung auf 30 kW Leistung verbessert. Mieter­strom – immer noch ein büro­kra­ti­sches Monster – spielt aber im GEG keine Rolle und wird nicht mitbilanziert. …


Gekürzt. Geschrie­ben für IVV. Erschie­nen in der Ausgabe 04/​2021. Der vollstän­dige Beitrag ist nur dort zu lesen. Zu einer kos­ten­freien Pro­be­ausgabe und zum IVV-​Newsletter geht es hier.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

1 Kommentar

  1. Andreas Kühl

    Mieter­strom an sich wird nicht mitfi­nan­ziert. Aber die Photo­vol­ta­ik­anlage kann, das ist neu im GEG, durchaus berück­sichtigt werden und ermög­licht Einspa­rungen an anderer Stelle oder eine Verbes­serung des Jahresprimärenergiebedarfs.

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