Intelligente Brandschutz- und Entrauchungssysteme können ein wichtiger Baustein der digitalen Gebäudeinfrastruktur sein. Was lange Zeit vor allem der Erfüllung regulatorischer Anforderungen diente, gewinnt vor dem Hintergrund von Digitalisierung, demografischem Wandel und steigenden Anforderungen an die Betriebseffizienz an strategischer Bedeutung.
Gerade für Wohnungsunternehmen in Niedersachsen und Bremen, wo für Bestandsgebäude bereits seit 2016 eine Nachrüstpflicht für Rauchwarnmelder besteht, stellt sich zunehmend die Frage, wie sich bestehende Systeme in eine vernetzte Gebäudetechnik integrieren und wirtschaftlich betreiben lassen.
Die rechtlichen Grundlagen sind klar: Rauchwarnmelder sind mittlerweile in allen Bundesländern verpflichtend. In Niedersachsen gilt die Einbaupflicht für Neubauten seit 2012, für Bestandswohnungen seit Anfang 2016. In Bremen wurden Neubauten bereits ab 2010 einbezogen, Bestandsgebäude folgten ebenfalls 2016. Für Einbau und Betriebsbereitschaft der Geräte gelten dabei landesrechtliche Regelungen, die unter anderem die Verantwortlichkeiten von Eigentümern und Nutzern festlegen. …
Gekürzt. Geschrieben für das vdw Magazin. Der komplette Beitrag kann hier ab Seite 29 nachgelesen werden.





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