Barrierearme oder barrierefreie Bäder sind eine der wichtigsten Investitionen in zukunftsfähigen Wohnraum. Angesichts des demografischen Wandels, steigender Anforderungen an Wohnkomfort und der Chancen durch Digitali sierung müssen sie von Beginn an mitgedacht werden – und zwar so, dass sie später ohne großen Aufwand weiterentwickelt werden können.
Barrierefreiheit beginnt nicht bei der DIN 18040. Für Barrierefreiheit braucht man kluge Grundrisse und vorausschauende Planung. Bäder sind sehr langlebig, ihre durchschnittliche Nutzungsdauer liegt bei rund 30 Jahren. Wer also heute saniert oder neu baut, sollte berücksichtigen, dass bis 2035 rund zwei Millionen seniorengerechte Wohnungen fehlen und schon 2030 mehr als ein Viertel der Bevölkerung älter als 65 Jahre sein wird. Trotzdem sind aktuell nur rund 1,5 Prozent aller Wohnungen barrierearm.
Barrierefreiheit ist streng geregelt, etwa durch die DIN 18040 und Landesbauordnungen, Barrierearm beschreibt hingegen eine Annäherung: Hindernisarme Zugänge, einfache Bedienbarkeit und ausreichende Bewegungsräume (siehe auch Unterschiede zwischen barrierefrei, barrierearm und behindertengerecht). Behindertengerecht ist eine Wohnung wiederum erst dann, wenn sie individuell auf die Bedürfnisse des Bewohners zugeschnitten ist.
Bei Sanierungen ist oft nicht alles umsetzbar, insbesondere in Kleinstbädern unter fünf Quadratmetern. Eine Untersuchung des ZVSHK zeigte, dass nur eines von 20 solcher Bäder die Anforderungen von Bewohnern mit fortschreitenden Einschränkungen erfüllt. Häufig fehlen ebenerdige Duschen, Türbreiten sind zu schmal, und Steckdosen für Dusch-WCs sind nicht vorgesehen.
Gekürzt. Geschrieben für das vdw Magazin. Der komplette Beitrag kann hier ab Seite 18 nachgelesen werden.




0 Kommentare