Das Gesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) legt ehrgeizige Ziele fest: Bis 2045 sollen Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme treibhausgasneutral werden. Städte ab 100.000 Einwohnern müssen bis 2026 Wärmepläne vorlegen, kleinere Kommunen bis 2028. Erste Kommunen sind bereits fertig – zumindest mit der Planung.
Doch wie entsteht eigentlich ein Kommunaler Wärmeplanung (KWP)? Und wer hat den Hut auf? Die Planungsverantwortung muss klar definiert werden. Laut der staatlichen Energieagentur dena sollte die Kommunalverwaltung die Projektleitung übernehmen, da sie gemeinwohlorientiert handelt. Das ist auch rechtlich im entsprechenden Wärmeplanungs-Gesetz (WPG) so geregelt.
In der Praxis sieht das allerdings anders aus. Denn: Alternativ könnten auch Stadtwerke oder externe Dienstleister diese Rolle übernehmen. Entscheidend sei die Zusammenarbeit zwischen Kommune und Energieversorger: Die Kommune moderiert neutral und vertritt die Bürgerinteressen, während der Versorger seine technische Expertise einbringt. …
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