Abschaltbare Lasten, ein möglicher Baustein der Energiewende bei flexibler Stromproduktion durch Erneuerbare Energien, werden bisher von der Industrie kaum genutzt. Das lag vor allem am mangelnden Bedarf. Die entsprechende Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV), erst 2013 installiert, soll nun ersatzlos auslaufen.
Die Bundesregierung stellt in ihrem heute vorgelegten Bericht zur Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten fest, dass bisher 6 Rahmenverträge mit 4 Unternehmen aus der chemischen und der Aluminium-Industrie abgeschlossen. Die Gesamtabschaltleistung betrage 465 MW im Bereich sofort abschaltbarer Lasten und 979 MW im Bereich schnell abschaltbarer Lasten. Die mögliche Kontrahierungsmenge würde damit seitens der industriellen Anbieter bei weitem nicht ausgeschöpft.
2.500 Euro je MW Fixpreis
Abschaltbaren Lasten sind Verbrauchseinrichtungen vorrangig in der Industrie, die am Netz der allgemeinen Versorgung oder an einem geschlossenen Verteilernetz mit einer Spannung von mindestens 110 Kilovolt (Hochspannung) angeschlossen sind. Sie nehmen mit großer Leistung nahezu rund um die Uhr Strom ab. Sie sind jedoch in der Lage, ihre Verbrauchsleistung auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber reduzieren zu können. Dafür sind ein fester monatlicher Leistungspreis von 2.500 Euro pro Megawatt und ein variabler Arbeitspreis zwischen 100 und 400 Euro pro Megawattstunde vorgesehen. Vorgesehen ist eine maximale Abschaltleistung von 1.500 Megawatt an sofort abschaltbaren Lasten und maximal 1.500 Megawatt an schnell abschaltbaren Lasten.
Diese wurden jedoch bei weitem nicht erreicht. Nach der Verordnung wären maximale Vergütungen für die Industrie von 320 Millionen Euro möglich gewesen. 2013 wurden davon 9,7.Millionen Euro genutzt, 2014 knapp 19 Millionen Euro und die ersten drei Monate 2015 8,3 Millionen Euro.
Zwischen dem 13. Februar 2014 und dem 26. März 2015 wurden dem Bericht nach an insgesamt 9 Tagen abschaltbare Lasten abgerufen, fast alle in der Regelzone des Übertragungsnetzbetreibers Amprion, unter anderem auch während der partiellen Sonnenfinsternis am 20. März 2015, da diese zu einer Reduzierung der Stromerzeugung durch Photovoltaik-Anlagen führte. Nach Angaben des Übertragungsnetzbetreibers TenneT sei der Einsatz der Lasten „nicht zwingend notwendig” gewesen. Die Mitarbeiter in der Schaltleitung hätten diese Option jedoch testen wollen.
BNetzA: „Nicht geeignet”
Die Bundesnetzagentur empfiehlt, die Verordnung auslaufen zu lassen, da im Berichtszeitraum kein Bedarf an abschaltbaren Lasten bestand. Weiter schreibt die Agentur: „Die derzeitige Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten ist darüber hinaus nicht ausreichend geeignet, zusätzliche Potentiale an abschaltbaren Lasten für den Strom- und Regelenergiemarkt zu erschließen. Um die weitere Liquidität des Regelleistungsmarkts sicherzustellen und eine „Kannibalisierung“ des Regelenergiemarktes durch die AbLaV zu verhindern, sollten abschaltbare Lasten daher ihre Abschaltleistung regulär am Regelenergiemarkt anbieten.“
Weiter heißt es: „Aufgrund der Wichtigkeit von Flexibilitätsoptionen für die Funktionstüchtigkeit des Strommarktes und die Versorgungssicherheit müssen besser geeignete Möglichkeiten zur Erschließung von Flexibilitätspotentialen gefunden werden, die ein Lastmanagement in dem Maße ermöglichen, wie es zukünftig durch den Umbau des Erzeugungssystems notwendig werden wird.“
Wieder eines der Projekte der Energiewende, die theoretisch seitens des Staates so plausibel ausgedacht waren, aber in der Praxis in Schönheit starben.
Vorschaubild: Die Aluminiumindustie ist eine der wenigen, die bisher die Möglichkeiten der abschaltbaren Lasten nutzte. Foto: LoKiLeCh /Wikimedia /Lizenz unter CC BY-SA 3.0
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