Kleine KWK-Lösungen, wie hier ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk im Wohnungsbereich, werden in Zukunft nun doch gefördert. Foto: Urbansky

Gutachten: Förderung auch kleiner KWK nötig

von | 6. November 2015

Ein neues Gutachten des IZES plädiert für eine diffe­ren­ziertere Förderung von Mini-​KWK-​Anlagen. Eine Einführung von weiteren Größen­klassen verhindere negative Auswir­kungen auf den Absatz einzelner Segmente der Mini-​KWK-​Branche, so die Wissen­schaftler des Saar­brücker Instituts. 

Mini-​KWK-​Anlagen könnten im Gebäu­de­be­stand erheb­liche Erspar­nisse von Primär­energie und CO₂-​Emissionen bewirken und hierdurch die Ener­gie­wende unter­stützen. Wie an diese Stelle berichtet, werden kleine KWK-​Anlagen nach dem neuen KWK-​Gesetz bei der Förderung bezüglich des eigen­ver­brauchten Stroms stark begrenzt.

Für einen strom­preis­ori­en­tierten Betrieb sei eine Begrenzung der jährlich geför­derten Laufzeit von 2.500 Voll­be­nut­zungs­stunden sinnvoll. Damit ließen sich zudem Förder­gelder sparen.

Das Gutachten geht auch auf das Paradoxon ein, dass sich KWK aufgrund des lang­fristig sinkenden Wärme­be­darfs und der sinkenden, resi­dualen Strom­nach­frage KWK erübrige. Hier sei eine weitere Flexi­bi­li­sierung der KWK notwendig. Um der Rolle als Flexi­bi­li­täts­option im Strom­markt 2.0 gerecht zu werden, sei künftig der Einsatz von zusätz­lichen Wärme- und Kälte­spei­chern sowie der Zusam­men­schluss von kleinen Anlagen zu virtu­ellen Kraft­werken denkbar.

Die weiteren Forde­rungen der Studie:

  • Keine Änderung des KWK-​Ziels von 25 % an der Strom­erzeugung bis 2020
  • Keine Beschränkung der KWKG-​Zuschläge für selbst verbrauchten Strom
  • Kopplung der Zuschläge für den Bestands­erhalt an einen Index (in dem Fall an den bereits bestehenden COGIX)
  • Unter­teilung der Förderung von Neuan­lagen in eine budge­tierte Kompo­nente zur 
  • Anla­gen­in­ves­tition und eine indi­zierte Betriebskomponente

Ob die Wissen­schaftler, die im Auftrag des Bran­chen­ver­bandes BKWK arbei­teten, von der Politik erhört werden, ist fraglich. Das Gesetz, dessen Abstimmung über Gebühr lange brauchte, wurde am 23. September vom Bundes­ka­binett abge­segnet und wird wohl nächstes Jahr unver­ändert vom Bundestag verab­schiedet. Wie aus den zustän­digen Minis­terien zu erfahren ist, wird sich an den geän­derten Förder­sätzen nichts ändern.

Vorschaubild: Kleine KWK-​Lösungen, wie hier ein gasbe­trie­benes Block­heiz­kraftwerk im Wohnungs­be­reich, werden in Zukunft nicht mehr so gut gefördert wie große KWK-​Anwendungen. Foto: Urbansky

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

2 Kommentare

  1. Markus Gailfuß (BHKW-Infozentrum)

    Naja – ob das „Gesetz wohl nächstes Jahr unver­ändert vom Bundestag verab­schiedet wird” ist sehr unwahr­scheinlich. Die Verab­schiedung wird eher bis Ende November und sicherlich nicht unver­ändert erfolgen.

    • Frank Urbansky

      Genau, warten wir es ab, gespannt bin ich ja auf die Anhörung nächste Woche, deswegen bin ich skeptisch, ob das schon im Nächsten Velbert verab­schiedet wird.

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