Bis heute hatte die Branche Zeit für eine Stellungnahme zur Novelle des KWK-Gesetzes. Nachdem schon im Vorfeld viel Unzufriedenheit gerade seitens der unabhängigen Anlagenbetreiber und der Vertreter Erneuerbaren Energien geäußert wurde, kommt es nun konkreter.
Der Branchenverband B.KWK fordert das folgende:
- 25 % Ausbauziel für Stromerzeugung aus KWK unverändert beibehalten
- Neubau, Modernisierung und Nachrüstung von KWK-Anlagen in allen Größenklassen fördern
- Keine wettbewerbliche Diskriminierung durch Wegfall des Zuschlags für eigengenutzten KWK-Strom
- Temporäre Maßnahmen zum Bestandserhalt aller existenzbedrohten KWK-Anlagen
- Schaffung von langfristiger Planungssicherheit für den Betrieb von KWK-Anlagen
- Keine neuen Marktbarrieren durch überzogene Anforderungen an Messung
- Einsatz erneuerbarer Gase in KWK
Gerade der dritte Punkt, der drohende Wegfall der Fördrung bei Eigenverbrauch des Stroms, gefährdet die Energiewende in Bürgerhand, da es vorangig diese kleinen und selbstnutzenden Einheiten sind, die von Bürgern direkt betrieben werden und nicht von Unternehmen.
Die Verbände ASUE, Bund der Energieverbraucher und BHKW-Forum haben eine gemeinsname Stellungnahme verfasst. Darin beklagen sie die Bevorzugung der Großkraftwerke und die Benachteiligung effizienter, moderner Technologien wie Brennstoffzellen, Nano- sowie Mikro-BHKW. Insbesondere die kleinen KWK-Lösungen bis 50 kW Nennleistung würden benachteiligt. Dazu stellen die Verbände folgende Rechnung an:
Zwar hat das BMWi neben der Verkürzung von 10 Jahren auf 45.000 Stunden auch eine Anhebung der Vergütung von derzeit 5,41 Cent auf 8 Cent je Kilowattstunde geplant, dies gilt aber nur für eingespeisten Strom. Selbst verbrauchter Strom soll hingegen nur noch mit 4 Cent je kWh gefördert werden. Während dies bei Anlagen mit 50 kW möglicherweise sogar sachgerecht sein könnte, werden damit andererseits ganzjährig durchgehend arbeitende Brennstoffzellen mit nur 1 kW Leistung um gut 50 Prozent ihres bisherigen Förderzeitraums gebracht.
Die drei Verbände schlagen daher vor, Mini-BHKW bis 50 kW elektrischer Leistung wie bisher einen KWK-Zuschlag von 5,41 Cent je selbst verbrauchter Kilowattstunde sowie zusätzlich die vom BMWi vorgeschlagene neue Vergütung von eingespeistem Strom in Höhe von 8 Cent je Kilowattstunde zu zahlen. Und: Der KWK-Zuschlag soll wie bisher über einen an der Lebensdauer der stromerzeugenden Heizungen bemessenen Zeitraum geleistet werden. Damit sei zu verhindern, dass neuwertige Heizungen schon nach wenigen Jahren verschrottet würden, nur weil der Zuschlagszeitraum abgelaufen sei.
Alle diese Vorschläge sind für sich genommen vernünftig und weisen in Richtung dezentrale Energiewende. Allerdings verkennen sie einen sich schon jetzt heraus kristallisierenden Widerspruch: Sehr effiziente, weil gut gedämmte Wohnungen haben kaum Wärmebedarf. KWK,auch dezentrale, wird also bestenfalls in einer Übergangszeit eine Berechtigung haben.
Vorschaubild: Kleine KWK-Lösungen, wie hier ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk im Wohnungsbereich, werden in Zukunft nicht mehr so gut gefördert wie große KWK-Anwendungen. Foto: Urbansky
Hallo Herr Urbansky, eine kleine Anmerkung zu Ihrem Schlusssatz: Ein dank guter Dämmung geringer Heizwärmebedarf ist optimal für einen ganzjährigen KWK-Einsatz, da sich die Auslegung von Nano- und Mikro-BHKW für Wohngebäude am ganzjährigen Warmwasserbedarf orientieren sollte und der Heizwärmebedarf nur als „Bonus” mitgenommen werden sollte. Nur aus diesem Grund erreichen kleine Brennstoffzellen mit 500 bis 750 Watt thermischer Leistung auch rund 8.000 Betriebsstunden im Jahr. Bei motorischer Mikro-KWK wäre es natürlich wünschenswert, hohe Puffervolumina vorzuhalten, die Anlagen größer zu dimensionieren und diese dann nicht auf Strombörsenpreise, sondern auf den Bedarf im jeweiligen Verteilnetz als Ausgleich zu volatilen Erzeugern reagieren zu lassen – aber bis die politischen Entscheider dies bemerken, wird wohl noch viel Zeit vergehen. Hocheffiziente Grüße /lfs