Energie-Contracting setzt sich in der Wohnungswirtschaft, aber auch im gewerblichen Bereich und der Industrie immer mehr durch. Mehrere Varianten – von Nur-Lieferung bis Energieeinsparung – sind möglich.
Beim Contracting wird die Energieversorgung einer Immobilie oder eines Gebäudekomplexes nicht durch den Betreiber selbst geregelt. „Contracting ist definiert als die ‚zeitlich und räumlich abgegrenzte Übertragung von Aufgaben der Energiebereitstellung und Energielieferung auf einen Dritten, der im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelt’ ”, umreißt dies die Springer-Autorin Ulrike Fettke auf Seite 85 ihres Buchkapitels „Governance und Innovativität kommunaler Wärmeliefer-Contracting Projekte”
Festgesetzt werden Menge und Qualität der Energiearten. Dabei kann es sich um Wärme, Strom, Kälte oder auch Wasser oder Wasserdampf, etwa für industrielle Prozesse, handeln. Contracting-Modelle eignen sich sowohl für neu errichtete Gebäude als auch für neue Energieversorgungslösungen bei Sanierungen. Wann und wie Contracting zum Einsatz kommen soll, muss vorher genau durch den Betreiber oder den Eigentümer der Immobilie überlegt werden. Denn nicht immer lohnt sich diese Lösung, für die es mehrere Varianten gibt – etwa als reine Energielieferung oder kombiniert mit Energieeinspareffekten …
Gekürzt. Geschrieben für Springer Professional. Der komplette Beitrag ist hier zu lesen.
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