Der Ölheizung sollte ja schon öfter der Garaus gemacht werden. Doch Ölheizer setzen bei der Heizungsmodernisierung nach wie vor auf die langlebige und erprobte Technologie.
Anders lässt sich die fast konstante, nur sehr langsam sinkende Zahl von Ölheizungen in Deutschland nicht erklären. Dennoch ist der Einbau energiesparender Öl-Brennwertgeräte kein Selbstläufer.
Eine Verordnung bestimmt sehr genau, wann und unter welchen Randbedingungen ein alter Heizkessel raus muss: die Energieeinsparverordnung (EnEV). Denn die Austauschtauschpflicht gilt für bestimmte Heizkessel, die ein Alter von 30 Jahren erreicht haben. Bis zum Jahresende sind also bestimmte Geräte betroffen, die 1989 oder früher eingebaut wurden. Von dieser Verpflichtung generell ausgenommen sind Niedertemperatur- und Brennwertgeräte. Ausgenommen sind zudem Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, die ihr Haus seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnen.
Brennwerttechnik ist Muss
Mit der heutigen Brennwerttechnik, die schon vor etwa 30 Jahren aus den Kinderschuhen schlüpfte, sind früher eingebauten Uralt-Kessel bezüglich ihrer Effizienz keinesfalls vergleichbar. Gerade Besitzer von Heizkesseln mit konstanter Kesselwassertemperatur (üblicherweise bis ca. 1985 eingebaut) sollten über einen zeitnahen Wechsel auf ein modernes Öl-Brennwertgerät nachdenken, um so schnell von den damit möglichen Energie- und Energiekosteneinsparungen profitieren zu können. Einen Anhaltspunkt für die Einordnung der Effizienz der vorhandenen Heizung bietet das im Januar 2016 mit dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz eingeführte Heizungsetikett. …
Gekürzt. Geschrieben für Brennstoffspiegel. Der vollständige Beitrag ist nur in der Ausgabe 10/2019 zu lesen. Zum kostenfreien Probeabo geht es hier.
0 Kommentare