Intelligent gesteuerte Gebäude wie hier links der City Cube am Berliner Hauptbahnhof profitieren durch das neue Gebäudeenergiegesetz hinsichtlich der energetischen Bilanzierung. Foto: Frank Urbansky

2020 war ein Jahr wegwei­sender Energie-Gesetze

von | 28. Dezember 2020

Das Jahr 2020 wartete mit zahl­reichen Geset­zes­än­de­rungen im Ener­gie­be­reich auf. Sie greifen teils tief in den Alltag von Bauge­sell­schaften, aber auch von Mietern und Eigen­tümern ein.


Gebäu­de­en­er­gie­gesetz (GEG)

Das GEG gilt in Deutschland seit dem 1. November 2020. „Ener­ge­tische Belange im Bauen werden […] mit dem GEG (Gebäu­de­en­er­gie­gesetz, 2020) geregelt. Jedes Bauvor­haben muss diesen Nachweis führen und die Vorgaben erfüllen”, beschreibt Springer-​Vieweg-​Autor Sven Schirmer in seinem Buch­ka­pitel Orga­ni­sation und Werkzeuge auf Seite 33 dessen Zweck.

Es ist letztlich eine Umsetzung der EU-​Gebäudeeffizienzrichtlinie und gilt grund­sätzlich für Neubauten sowie umfas­sende Sanie­rungen. Es verbindet die Ener­gie­ein­spar­ver­ordnung (EnEV) mit dem Erneuerbare-​Energien-​Wärme-​Gesetz (EEWärmeG) und dem Ener­gie­ein­spa­rungs­gesetz (EnEG), die es seitdem nicht mehr gibt. …


Gekürzt. Geschrie­ben für Sprin­ger Pro­fes­sio­nal. Der kom­plette Beitrag ist hier zu lesen.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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