Das Jahr 2020 wartete mit zahlreichen Gesetzesänderungen im Energiebereich auf. Sie greifen teils tief in den Alltag von Baugesellschaften, aber auch von Mietern und Eigentümern ein.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das GEG gilt in Deutschland seit dem 1. November 2020. „Energetische Belange im Bauen werden […] mit dem GEG (Gebäudeenergiegesetz, 2020) geregelt. Jedes Bauvorhaben muss diesen Nachweis führen und die Vorgaben erfüllen”, beschreibt Springer-Vieweg-Autor Sven Schirmer in seinem Buchkapitel Organisation und Werkzeuge auf Seite 33 dessen Zweck.
Es ist letztlich eine Umsetzung der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie und gilt grundsätzlich für Neubauten sowie umfassende Sanierungen. Es verbindet die Energieeinsparverordnung (EnEV) mit dem Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) und dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die es seitdem nicht mehr gibt. …
Gekürzt. Geschrieben für Springer Professional. Der komplette Beitrag ist hier zu lesen.
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