Zusammenhang mit den Normen und Vorschriften. Grafik: IGT

Gebäu­de­au­to­mation mit BEG fördern

von | 22. Februar 2021

Das Mün­che­ner IGT – Insti­tut für Gebäu­de­tech­no­lo­gie gibt monat­lich Tipps heraus, mit denen Mietern, Ver­wal­tern und TGA-Ver­ant­wort­li­chen die Steue­rung der Haus­tech­nik leicht gemacht werden soll. Im Februar nun geht es um die Förderung von Maßnahmen der Gebäu­de­au­to­mation durch das BAFA-​Förderprogramm BEG (Bundes­för­derung für effi­ziente Gebäude).

Zum 01. Januar 2021 wurde von der BAFA das Förder­pro­gramm BEG (Bundes­för­derung für effiziente Gebäude) ins Leben gerufen. Dieses umfasst auch die Förder­fä­higkeit von Einzel­maß­nahmen der Gebäudeautomation.

Für das Wohn­ge­bäude werden einige konkrete förder­fähige Maßnahmen aufge­führt. Für das Nicht­wohn­ge­bäude ist grund­sätzlich alles förder­fähig, was zur Gebäudeautomations-​Effizienzklasse „B“ der DIN18599 führt. Letztere ist wiederum ein Extrakt der EN 15232.

Anfor­de­rungen an die Auto­mation aufgrund EnEV und GEG

Den Nutzen der Gebäu­de­au­to­mation hat inzwi­schen auch der Gesetz­geber erkannt und bereits seit dem 01. Mai 2014 in Form der damaligen EnEV 2014 (Energie-​Einsparverordnung) vorge­geben, dass die Art des Anla­gen­be­triebs verstärkt berück­sichtigt werden muss. Somit werden seit der EnEV 2014 Fragen zum Auto­ma­ti­onsgrad des Gebäudes gestellt und haben Einfluss auf die Berechnung des Jahres-​Primärenergiebedarfs, wie er über den Ener­gie­ausweis ausge­wiesen wird. Zum 01. November 2020 wurde die EnEV in das GEG (Gebäu­de­en­er­gie­gesetz) über­ge­führt. Die wesent­liche Änderung hier war, dass die Erfassung des Auto­ma­ti­ons­grades nun nicht mehr nur für das Nicht­wohn­ge­bäude sondern auch für das Wohn­ge­bäude gilt.

Einen Überblick über die Aspekte hinsichtlich der Auto­mation sowie eine prak­tische Arbeits­datei werden in diesem „Tipp des Monats“ vorgestellt.

Die Notwen­digkeit zur damaligen EnEV und nun dem GEG ergibt sich durch die EPDB (Energy Perfor­mance of Buildings Directive). Diese von der EU beschlossene Richt­linie ist der gesetz­liche Rahmen für Vorgaben, die von den einzelnen Mitglieds­staaten in jeweils natio­nales Recht umzu­setzen sind. In dieser EU-​Richtlinie findet man seit 2010 auch Forde­rungen zu „intel­li­genten Mess­sys­temen“, „aktiven Steue­rungs­sys­temen“ sowie „Automatisierungs‑, Regelungs- und Über­wa­chungs­sys­temen“. Nun wurde die EPBD im Jahr 2018 novel­liert. Wer sich mit dieser Richt­linie befasst, wird über die Inten­sität der Anfor­de­rungen an Gebäu­de­au­to­mation über­rascht sein. Die EPBD 2018 richtet den Fokus explizit auf die Regelung und Steuerung von Anlagen. Standen in den letzten Jahren eher Gebäu­de­hülle und die Wahl bzw. Auslegung von Anlagen­technik im Mittel­punkt, so hat man offen­sichtlich einen starken Nach­hol­bedarf in Sachen Regelung und Steuerung erkannt. So erhebt die EPBD eine Reihe von Forde­rungen an „selbst­re­gu­lie­rende Einrich­tungen“, „intel­li­gentes Aufladen von Elek­tro­fahr­zeugen“, „Digi­ta­li­sierung des Ener­gie­systems“, „elek­tro­nische Über­wa­chung“ oder „vernetzte Gebäude“. Dabei sind die Forde­rungen der EPBD 2018 noch nicht im aktuellen GEG abge­bildet. Hinter­grund ist, dass die ersten Entwürfe des GEG entstanden sind, als die EPBD 2018 noch nicht verfügbar war. Weitere Nach­schär­fungen der Anfor­de­rungen im GEG in Bezug auf die Gebäu­de­au­to­mation, das Moni­toring, die Anfor­de­rungen an vernetzte Kompo­nenten im Gebäude sind somit in den nächsten wenigen Jahren zu erwarten.

Die Bewer­tungs­grund­lagen für den Ener­gie­bedarf kommen inhaltlich aus der Norm DIN18599. Schon seit der ersten Version wurden dort die Einflüsse von Gebäu­de­zu­stand und Anlagen­technik berück­sichtigt. Im Dezember 2011 wurde diese Norm jedoch um einen 11. Teil ergänzt, um den Einflüssen durch die Gebäu­de­au­to­mation Rechnung zu tragen. Der in diesen 11. Teil geflossene Inhalt stammt größ­ten­teils aus der Euro­panorm EN 15232. Diesen Zusam­menhang verdeut­licht Abbildung oben.

BAFA-​Förderprogramm „BEG“ (Bundes­för­derung für effiziente Gebäude)

Solange die erhöhten Anfor­de­rungen an die Gebäu­de­au­to­mation durch die EPBD 2018 noch nicht gesetzlich verbindlich vorge­schrieben sind, hilft nur Frei­wil­ligkeit. Deshalb sind einige Automations-​Maßnahmen im erwähnten BEG-​Förderprogramm abgedeckt. Wer sich das „Infoblatt zu den förder­fä­higen Kosten“ ansieht, wird dort in den Abschnitten 2.6 und 2.7 einige wichtige Aussagen hinsichtlich der Gebäu­de­au­to­mation finden.

Wichtig ist, in Wohn­ge­bäude und Nicht­wohn­ge­bäude zu unterscheiden.

Das BEG und das Nichtwohngebäude

In Bezug auf Nicht­wohn­ge­bäude wird in Abschnitt 2.7 darauf hinge­wiesen, dass grund­sätzlich alle Maßnahmen förder­fähig sind, die zur „Reali­sierung eines Gebäu­de­au­to­ma­ti­sie­rungs­grades von mindestens der Klasse B nach DIN1859911“ führen. Anschließend sind einige Beispiele aufge­führt, aber es wird darauf hinge­wiesen, dass diese Auflistung nicht abschließend ist.

Was ist nun im Detail diese „Klasse B“ bzw. die ebenso förder­würdige „Klasse A“?

Gemäß Abbildung 1 stammt der Inhalt der DIN1859911 aus der EN 15232. Die Klassen sind dort fest­gelegt – im Detail werden diese dort als Gebäudeautomation-​Effizienzklassen wie folgt definiert:

  • Klasse A: hoch ener­gie­ef­fi­zi­entes Gebäu­de­au­to­ma­ti­ons­system (GA-​System) und Tech­ni­sches Gebäu­de­ma­nagement (TGM)
  • Klasse B: erwei­tertes GA-​System und einige spezielle TGM-Funktionen
  • Klasse C: Standard GA-System
  • Klasse D: GA-​System, das nicht ener­gie­ef­fi­zient ist

Abbildung 2 zeigt einen Ausschnitt aus einer Arbeits­datei zur EN 15232. Dort ist beispielhaft eine Frage zum Auto­ma­ti­onsgrad der Beleuchtung darge­stellt und es werden unter­schied­liche Antwort­mög­lich­keiten aufge­führt. Zu erkennen ist, dass zum Verständnis und zur Beant­wortung kein spezi­elles Wissen der Gebäu­de­au­to­mation erfor­derlich ist. Andere Fragen der EN 15232 richten sich an die Kate­gorien, Heizung, Kühlung, Lüftung, Verschattung etc. Wer weiß, was Umwälz­pumpen, Heiz­re­gister oder eine Wärme­rück­ge­winnung ist, wird auch diese Fragen beant­worten können.

In der Arbeits­datei ist ersichtlich, zu welcher GA-​Effizienzklasse eine jeweilige Antwort führt – dabei unter­teilt in Wohn­ge­bäude (WG) und Nicht­wohn­ge­bäude (NWG). Besonders hilfreich ist die rechte Spalte „Funk­tionale Beschreibung“. Die Texte in dieser Spalte stammen nicht aus der Norm, sondern wurden vom „IGT-​Institut für Gebäu­de­tech­no­logie“ im Laufe der Zeit und im Rahmen von vielen Projekten entwi­ckelt. Die dortigen Texte können zu Beginn eines Bauvor­habens als Vorlage für die Beschreibung der Anfor­de­rungen bzw. Moder­ni­sie­rungs­emp­fehlung verwendet werden.

Nun beziehen sich die förder­fä­higen Maßnahmen des Förder­pro­gramms BEG auf die Klassen der DIN1859911 und nicht auf die EN 15232. Ganz wichtig zu wissen ist, dass von der DIN18599 nicht alle Fragen der EN 15232 über­nommen wurden. Deshalb ist in der Arbeits­datei gemäß Abbildung 3 die GA-​Effizienzklasse genau dann unter­strichen, wenn diese im Wesent­lichen von der DIN18599 über­nommen wurde – und somit im Rahmen des BEG Förder­pro­gramms als „förder­würdig für Nicht­wohn­ge­bäude“ betrachtet werden kann.

Konkret bedeutet das:

  • Wenn in der Arbeits­datei die Angabe der GA-​Effizienzklasse unter­strichen ist, führt die Maßnahme zu erhöhter Ener­gie­ef­fi­zienz und die Maßnahme ist BEG-förderfähig
  • Wenn in der Arbeits­datei die Angabe der GA-​Effizienzklasse nicht unter­strichen ist, führt die Maßnahme zu erhöhter Ener­gie­ef­fi­zienz und ist somit womöglich trotzdem sinnvoll; in Bezug auf das BEG ist die Maßnahme aller­dings nicht förderfähig.

Bitte beachten Sie dabei, dass die Arbeits­datei auf der EN 15232 beruht. Im Detail sind die Formu­lie­rungen in der DIN18599 etwas abwei­chend. Somit ist die erwähnte Datei als Arbeits- und Hilfs­mittel zu betrachten. Vor einer konkreten Antrags­stellung wird empfohlen, sich auf die exakten Formu­lie­rungen der DIN1859911 zu beziehen.

Die Arbeits­datei steht unter dem folgenden Link zum kosten­losen Download zur Verfügung: https://​www​.igt​-institut​.de/​w​p​-​c​o​n​t​e​n​t​/​u​p​l​o​a​d​s​/​2021​/​02​/​P​l​a​n​u​n​g​s​p​r​o​z​e​s​s​E​N​15232​-​D​I​N​V​18599​-​C​h​e​c​k​l​i​s​t​e​V​04.zip

Das BEG und das Wohngebäude

In Bezug auf Wohn­ge­bäude sind in Abschnitt 2.6 die konkreten förder­fä­higen Maßnahmen aufge­führt. Alle zuvor ausge­führten Infor­ma­tionen zur DIN18599 bzw. der EN 15232 haben in Bezug auf die Förder­fä­higkeit keinen Einfluss.

Unter­lagen des Förderprogramms

Weitere Infor­ma­tionen zum BAFA Förder­pro­gramm „GEB“ erhalten Sie hier:

Überblick über das Förderprogramm:
www​.bafa​.de/​D​E​/​E​n​e​r​g​i​e​/​E​f​f​i​z​i​e​n​t​e​_​G​e​b​a​e​u​d​e​/​e​f​f​i​z​i​e​n​t​e​_​g​e​b​a​e​u​d​e​_​n​o​d​e.html

Infoblatt zu den „förder­fä­higen Kosten“ (in Bezug auf die Gebäu­de­au­to­mation bitte die Abschnitte 2.6 sowie 2.7 beachten): https://​www​.bafa​.de/​S​h​a​r​e​d​D​o​c​s​/​D​o​w​n​l​o​a​d​s​/​D​E​/​E​n​e​r​g​i​e​/​b​e​g​_​i​n​f​o​b​l​a​t​t​_​f​o​e​r​d​e​r​f​a​e​h​i​g​e​_​k​o​s​t​en.pdf

Fazit

Es setzt sich auch gesetzlich die Erkenntnis durch, dass die Gebäu­de­au­to­mation einen wesent­lichen Beitrag ganz­heitlich ener­gie­op­ti­mierten Betrieb eines Gebäudes leistet.

Mit dem BAFA-​Förderprogramm „BEG“ steht nun eine finan­zielle Unter­stützung zur Durch­führung von sinn­vollen Moder­ni­sie­rungs­maß­nahmen zur Verfügung.

Web-​Vertiefungsseminare und Lehrgang

Bei Interesse zur Vertiefung/​Erweiterung Ihres Wissens im Umfeld von „Smart Buildings“ verweisen wir auf unsere „Web-​Seminarreihe zur Vertiefung“ sowie auch unseren Lehrgang „Planer und Berater für Smart Building“.

Weitere Infor­ma­tionen finden Sie unter:


Mehr übers IGT ist hier zu erfahren.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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