Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde in diesem Jahr umfassend geändert. Doch die Reform zielt nur bedingt auf einen von der Regierung beschlossenen beschleunigen Ausbau von Wind- und Sonnenstrom ab.
Seit 21 Jahren existiert das Gesetz: „Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen (Ökostrom) und garantiert feste Einspeisevergütungen”, beschreibt Springer-Vieweg-Autor Martin Doppelbauer in seinem Buchkapitel Energieversorgung auf Seite 329 dessen Zweck.
Schon 1991 wurde es von der damaligen christlich-liberalen Regierung beschlossen, trat aber erst neun Jahre später unter Rot-Grün in Kraft. In den vergangenen 21 Jahren wurde es insgesamt sieben Mal geändert. 2017 erfolgte sicherlich der gravierendste Einschnitt: die Umstellung von einer festen Vergütung von Solar- und PV-Strom auf ein Ausschreibungsmodell. Seitdem bekommen, abgesehen von kleineren PV-Anlagen, nur noch die Anlagen einen Zuschlag für einen Bau, die die geringste Vergütung beanspruchen. Mitunter liegt diese Vergütung bei gut 4 bis 6 Cent je kWh. …
Gekürzt. Geschrieben für Springer Professional. Der komplette Beitrag ist hier zu lesen.
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