Der Airjekt von Kutzner+Weber filtert den Feinstaub aktiv. Foto: Kutzner+Weber GmbH, Maisach

Filter für Kaminöfen: machbar, aber kaum genutzt

von | 17. Februar 2021

Holz ist die wich­tigste und domi­nie­rende erneu­erbare Ener­gie­quelle im Wärme­markt. Wird es in modernen Brenn­wert­hei­zungen als Pellets oder Hack­schnitze verbrannt, ist es auch umwelt­freundlich, weil Feinstaub und Stick­oxide durch die Verbren­nungs­tech­no­logie stark reduziert werden. In den rund 10 Millionen deutschen Kaminöfen ist dies jedoch nicht der Fall. Hier könnten Filter bei der Fein­staub­ab­scheidung helfen. 

Ein Indiz, wie wichtig das Thema ist, bietet der Bundes­verband der Deutschen Heizungs­in­dustrie. Erst im Juli nahm er zwölf neue Mitglieder auf, die Kera­mik­schorn­steine oder Elemente für solche Systeme produ­zieren und die zuvor in der aufge­lösten IPS Initiative Pro Schorn­stein orga­ni­siert waren. Damit erweitere der BDH die Fach­ab­teilung Abgas­technik, in der bisher ausschließlich die Hersteller von Edel­stahl­ab­gas­sys­temen vertreten waren. „Es ist ziel­führend, die Inter­essen der Produ­zenten von Abgas­sys­temen in einer Orga­ni­sation zu bündeln. Insbe­sondere im poli­ti­schen Raum gibt es viele Schnitt­mengen, die beide Werk­stoffe in derselben Weise betreffen. Durch die Zusam­men­führung profi­tieren die Hersteller beider Tech­no­logien glei­cher­maßen”, sagte Andreas Lücke, Haupt­ge­schäfts­führer des BDH. Und: „Insbe­sondere die saubere und sichere ther­mische Verwertung von Holz zur Errei­chung der Klima­ziele bildet künftig einen Schwer­punkt in der poli­ti­schen Verbands­arbeit.“ 

Doch nicht nur die Politik, auch die Verbraucher trifft die Filter­pro­ble­matik gerade ganz konkret. Denn Anlagen, die zwischen 1985 und 1994 errichtet wurden und zu hohe Staub- oder Kohlen­mon­oxid­werte aufweisen, dürfen mit Beginn 2021 nicht mehr weiter­be­trieben werden. Eine entspre­chende Sonder­frist, die mit der Verschärfung der Grenz­werte 2015 einge­räumt wurde, läuft zum Jahresende aus. Seitdem dürfen nach der nun aktuellen Fassung der 1. Bundes­im­mis­si­ons­schutz­ver­ordnung (1. BImSchV) nur noch maximal 0,15 Gramm Feinstaub und maximal vier Gramm Kohlen­monoxid pro Kubik­meter ausge­stoßen werden.


Gekürzt. Geschrie­ben für Brenn­stoff­spie­gel. Der voll­stän­dige Beitrag ist nur in der Ausgabe 02/​2020 zu lesen. Zum kos­ten­freien Pro­be­abo geht es hier.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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