Holz ist die wichtigste und dominierende erneuerbare Energiequelle im Wärmemarkt. Wird es in modernen Brennwertheizungen als Pellets oder Hackschnitze verbrannt, ist es auch umweltfreundlich, weil Feinstaub und Stickoxide durch die Verbrennungstechnologie stark reduziert werden. In den rund 10 Millionen deutschen Kaminöfen ist dies jedoch nicht der Fall. Hier könnten Filter bei der Feinstaubabscheidung helfen.
Ein Indiz, wie wichtig das Thema ist, bietet der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie. Erst im Juli nahm er zwölf neue Mitglieder auf, die Keramikschornsteine oder Elemente für solche Systeme produzieren und die zuvor in der aufgelösten IPS Initiative Pro Schornstein organisiert waren. Damit erweitere der BDH die Fachabteilung Abgastechnik, in der bisher ausschließlich die Hersteller von Edelstahlabgassystemen vertreten waren. „Es ist zielführend, die Interessen der Produzenten von Abgassystemen in einer Organisation zu bündeln. Insbesondere im politischen Raum gibt es viele Schnittmengen, die beide Werkstoffe in derselben Weise betreffen. Durch die Zusammenführung profitieren die Hersteller beider Technologien gleichermaßen”, sagte Andreas Lücke, Hauptgeschäftsführer des BDH. Und: „Insbesondere die saubere und sichere thermische Verwertung von Holz zur Erreichung der Klimaziele bildet künftig einen Schwerpunkt in der politischen Verbandsarbeit.“
Doch nicht nur die Politik, auch die Verbraucher trifft die Filterproblematik gerade ganz konkret. Denn Anlagen, die zwischen 1985 und 1994 errichtet wurden und zu hohe Staub- oder Kohlenmonoxidwerte aufweisen, dürfen mit Beginn 2021 nicht mehr weiterbetrieben werden. Eine entsprechende Sonderfrist, die mit der Verschärfung der Grenzwerte 2015 eingeräumt wurde, läuft zum Jahresende aus. Seitdem dürfen nach der nun aktuellen Fassung der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) nur noch maximal 0,15 Gramm Feinstaub und maximal vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter ausgestoßen werden. …
Gekürzt. Geschrieben für Brennstoffspiegel. Der vollständige Beitrag ist nur in der Ausgabe 02/2020 zu lesen. Zum kostenfreien Probeabo geht es hier.
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