Der Bedarf an Wohnraum für Senioren und Menschen mit Handicap steigt von Jahr zu Jahr. Digitalisierung und insbesondere AAL-Systeme könnten den Mietern helfen, lange ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Doch gerade bei Mietern stoßen diese Technologien auf wenig Gegenliebe.
Bei der Planung von Wohnraum für die ältere Generation sind besondere Bauanforderungen zu berücksichtigen, um altersgerechtes Wohnen zu ermöglichen. Im Gegensatz zu Alten- und Pflegeheimen existieren für den privaten Wohnungsbau dazu jedoch keine verbindlichen gesetzlichen Regelungen.
Nötig wären die aber. Denn angesichts des demografischen Wandels und der unzureichenden staatlichen Förderung des Wohnungsbaus erwartet die Branche bis zum Jahr 2035 ein Defizit von zwei Millionen Seniorenwohnungen. Eine der Herausforderungen ist das Fehlen einer einheitlichen technischen oder juristischen Definition von „altersgerechtem Wohnen“. Das solche klareren Vorgaben und Definitionen nötig sind, zeigen auch häufige Missverständnisse – etwa die Erwartung ebenerdiger Türschwellen, die in der Praxis nicht erfüllt werden. …
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