Für die kommunale Wärmeplanung gilt in besonderem Maße die alte Ingenieurweisheit: Ich kann nur verändern, was ich messen kann. Und dazu braucht man Daten. Die müssen theoretisch von allen Wärmeverbrauchern kommen, also von Industrie, Gewerbe, Wohnungsgesellschaften und öffentlichen Einrichtungen. Diese Datenmengen zu erheben und zu messen ist aber alles andere als trivial.
Das ab 2024 geltende Gesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) zielt darauf ab, bis 2045 Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme treibhausgasneutral zu gestalten. Bis 2030 sollen 30 % der Wärme in Netzen klimaneutral erzeugt werden, bis 2040 80 % und bis 2045 100 %. Für neue Netze ist seit diesem Jahr eine Mindestquote von 65 % erneuerbarer Wärme vorgeschrieben. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis Juni 2026, kleinere bis 2028 Wärmepläne vorlegen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Plans ist die starke Ausweitung der Fernwärme, die derzeit 14 % der deutschen Haushalte versorgt. Mit dem Ausbau soll der Anteil auf bis zu 20 % ansteigen, was den Anschluss von jährlich über 100.000 Gebäuden an Wärmenetze erfordert. Der Bund plant, bis 2027 rund 4,5 Milliarden Euro für Planung, Umbau und Ausbau der Netze bereitzustellen. Schätzungen der Branche gehen davon aus, dass die Kosten bei gut 100 Milliarden Euro liegen werden.
Das Ziel ist ehrgeizig. Möglich sind auch Anschlusszwänge, die von den Kommunen erlassen werden können und von denen es in Deutschland bereits über 1000 gibt. In der Praxis heißt das: Erst wenn klar ist, ob man an ein Wärmenetz angeschlossen wird oder werden kann, gibt es Spielraum für eine individuelle Planung. …
Gekürzt. Geschreiben für ZfE – Zeitschrift für Energiewirtschaft, Ausgabe 03/2024. Der vollständige Beitrag ist nur dort zu lesen. Zum Probeabo geht es hier.
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