Soll 2021 stillgelegt und zurückgebaut werden. Kernkraftwerk Brockdorf an der Elbe. Foto: Urbansky

Atom-​Rückbau: Die Last der Strom­kon­zerne ist zu groß

von | 16. September 2015

Die Atom­kon­zerne werden die Rück­stel­lungen für den Rückbau ihrer Kraft­werke bis 2021 kaum aufbringen. Der Steu­er­zahler muss wohl oder übel einspringen. 

Gast­beitrag von Thomas Jorberg , Vorstand­sprecher der GLS Bank

Den Atom­aus­stieg werden die Steu­er­zahler mittragen müssen. Das wird immer wahr­schein­licher. Eigentlich sollen die Betreiber der Kern­kraft­werke für den Rückbau der Kraft­werke und die Entsorgung des Mülls aufkommen. Doch laut eines neuen Gutachtens im Auftrag des Bundes­wirt­schafts­mi­nis­te­riums könnten dafür bis zu 30 Milli­arden Euro fehlen. Die Konzerne E.On, RWE und EnBW wiesen entspre­chende Medi­en­be­richte zurück. Sie hätten konser­vativ und ange­messen gerechnet und aus-​reichend Rück­stel­lungen gebildet. 

Alte Strom­kosten höher

Dabei zeigt ein vertiefter Blick in die bereits veröf­fent­lichten Konzern­jah­res­ab­schlüsse, dass die deutschen Betreiber von Atom­kraft­werken wirt­schaftlich kaum in der Lage sind, die Lasten zu tragen. Das volle Ausmaß der Proble­matik ist immer noch nicht ausrei­chend im Visier. Im Endeffekt könnte sich heraus­stellen, dass die tatsäch­lichen Kosten für den Strom der vergan­genen Jahr­zehnte deutlich höher sind, als für den Strom heute und in Zukunft aus rege­ne­ra­tiven Energien. 

Schon mehrfach haben Exper­tisen Zweifel geäußert, ob die Unter­nehmen ausreichen Rück­stel­lungen gebildet haben. Im Auftrag des Bundes­wirt­schafts­mi­nis­te­riums ist dieser Frage ein Gutachten der Kanzlei Becker Büttner Held aus Berlin nach­ge­gangen, sowie eine Studie der Hoch­schule Ruhr-​West im Auftrag der Grünen. Beide kommen zu begrün­deten Zweifeln, ob der tatsäch­liche Rückbau durch die Unter­nehmen finan­zierbar ist. Auch Werner Müller, Chef der RAG-​Stiftung, ist dieser Meinung. Er schlägt deshalb ein Stif­tungs­modell vor, vergleichbar der RAG-​Stiftung, die die Erblasten des Stein­koh­le­bergbaus im Ruhr­gebiet trägt. 

Zinsen zu hoch angesetzt

In den Bilanzen der drei deutschen Strom­kon­zerne E.ON, RWE und EnBW befinden sich zum Jahresende 2014 insgesamt rd. 37 Mrd. Euro Rück­stel­lungen für Entsor­gungs­ver­pflich­tungen von Atom­kraft­werken. Die Berechnung dieser Rück­stel­lungen basiert auf externen Gutachten zu den voraus­sichtlich entste­henden Kosten für den Rückbau und die Entsorgung. Diese Beträge sind dann mit Zins­sätzen um 4,7% abgezinst. Das bedeutet: Nur wenn sich die Rück­stel­lungen um 4,7% pro Jahr zu Lasten des Ergeb­nisses erhöhen, erreichen sie zum Zeitpunkt des Rückbaus die geschätzte Höhe. 

Somit stellt sich zumindest aus zwei­facher Sicht die Frage, ob die Rück­stel­lungen ausrei­chend sind. Zum einen, ob die Schät­zungen für die Rück­bau­kosten hoch genug sind und zum anderen, ob der Abzin­sungs­zinssatz von 4,7% beim aktuellen Markt­zins­niveau noch begründbar ist. 

Entscheidend ist bei den Betrach­tungen ein weiterer Aspekt. Die drei Ener­gie­un­ter­nehmen mit über 120.000 Mitar­beitern haben erheb­liche Verpflich­tungen aus Versor­gungs­zu­sagen. Sie belaufen sich auf insgesamt 51 Mrd. Euro. Von dieser Gesamt­ver­pflichtung sind rund 32 Mrd. Euro soge­nanntes Plan­ver­mögen in der Bilanz abgezogen, sodass die ausge­wie­senen Pensi­ons­rück­stel­lungen „nur“ noch 19 Mrd. Euro betragen. Diese Pensi­ons­rück­stel­lungen sind mit einem Zinssatz von rund 2% abgezinst. 

Dieser Zinssatz beträgt weniger als die Hälfte des Abzin­sungs­satzes für die Atom­rück­stel­lungen. Eine Begründung dafür findet sich in den veröf­fent­lichten Konzern­jah­res­ab­schlüssen nicht. 

Ange­sichts dieser hohen Gesamt­ver­pflich­tungen ist schlei­erhaft, wie die drei Konzerne die finan­zi­ellen Verbind­lich­keiten meistern wollen. Den Gesamt­rück­stel­lungen in Höhe von 84 Mrd. Euro stehen zum Jahresende 2014 kurz­fristige liquide Mittel und Wert­pa­piere in Höhe von 18 Mrd. Euro gegenüber. Alle andern Aktiva sind unter­schied­liche Inves­ti­tionen in Anlagen oder Unternehmen. 

Versorgung für Ex-Mitarbeiter

Die Strom­kon­zerne haben daher in Zukunft nicht nur die Last des Rückbaus ihrer abge­schal­teten Kraft­werks­an­lagen zu finan­zieren, sondern auch in erheb­lichem Umfang die Versor­gungs­ver­pflichtung gegenüber ihren ehema­ligen Mitar­beitern zu erfüllen. 

Es greift daher viel zu kurz isoliert zu prüfen, ob die zukünftige wirt­schaft­liche Leis­tungs­fä­higkeit der Strom­kon­zerne ausreicht, um den Rückbau von Atom­kraft­werken zu finan­zieren. Sondern bei dieser Betrach­tungs­weise sind die erheb­lichen Belas­tungen aus den Versor­gungs­zu­sagen mit zu berück­sich­tigen. Bestehende und zukünftige Gutachten und Studi­en­auf­träge müssen um diesen Aspekt erweitert werden. 

Diese Fragen machen deutlich, dass die Altlasten des Atom­strom­zeit­alters noch lange nicht trans­parent und weit­gehend ungelöst sind. Bei der Suche nach dem deutschen Endlager für Atommüll stehen wir genauso am Anfang, wie bei der Suche nach einem „Endlager“ für die Versorgungs- und Entsor­gungs­an­sprüche, zu denen sich die Strom­kon­zerne verpflichtet haben. Dass die Strom­kon­zerne ihren Verpflich­tungen lang­fristig nicht voll nach­kommen können bzw. diese auf schlei­chendem Wege loswerden wollen, pfeifen die Spatzen laut von den Dächern. Es tut dringend Not, einmal sehr genau und überall unter den Dächern der Strom­kon­zerne nach den stillen Lasten zu schauen. Die Wahr­schein­lichkeit, dass diese Lasten von uns allen getragen werden, also vom Staat zu tragen sind, ist groß. 

Vorschaubild: Soll 2021 still­gelegt und zurück­gebaut werden. Kern­kraftwerk Brockdorf an der Elbe. Foto: Urbansky

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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