Erneuerbare wie Solarthermie sind im Neubau längst Alltag, im Bestand wollen sie die Grünen zur Pflicht machen. Foto: Urbansky

Diskussion zum EEWärmeG: Die verdammten 15 %

von | 18. Februar 2016

Die Anhörung zur Novel­lierung des EEWärmeG, die von den Grünen vorge­schlagen wurde, geriet erwar­tungs­gemäß recht wider­sprüchlich. Haupt­kri­tik­punkt ist der Vorschlag, bundesweit bei Sanie­rungen im Bestand auch 15 % Wärme­en­ergie, ähnlich der Regelung im baden-​württembergischen EWärmeG, aus Erneu­er­baren zu gewinnen. 

Haus & Grund spricht sich gegen diesen Zwang aus, dessen Nutzen auch im Ländle durchaus umstritten ist. Hier hätten viele Haus­ei­gen­tümer lieber in die Reparatur ihrer alten Heizungs­an­lagen inves­tiert, um so die hohen Kosten der Instal­lation von Anlagen zur Nutzung erneu­er­barer Energien zu vermeiden.

Das bestä­tigte auch Manfred Greis vom Bundes­verband der Deutschen Heizungs­in­dustrie. In Baden-​Württemberg seien vor Inkraft­treten des dortigen Gesetzes 4.500 Anlagen saniert worden, ohne dass es zum Einsatz erneu­er­barer Energien gekommen sei. Ordnungs­recht­liche Anfor­de­rungen könnten bei Neubauten ange­wendet werden. Im Gebäu­de­be­stand sei dagegen auf eine verste­tigte und attraktive Förderung erneu­er­barer Energien sowie auf verbes­serte Rahmen­be­din­gungen zu setzen.

Martin Bentele vom Deutscher Energieholz- und Pellet-​Verband und Hermann Falk vom Bundes­verband Erneu­erbare Energie sahen das anders und verwiesen auf die gegen­wärtig niedrigen Öl- und Gaspreise. Diese würden Verbraucher vom Heizungs­tausch abhalten. Die Ener­gie­wende am Wärme­markt sei aber in den letzten Jahren ohnehin kaum voran­ge­kommen, so Bentele. Falk erklärte zudem, solange die Preise fossiler Ener­gie­träger die tatsäch­lichen Klima- und Umwelt­scha­dens­kosten nicht abbilden würden, seien wirksame auch ordnungs­recht­liche Anfor­de­rungen für den Gebäu­de­be­stand notwendig.

Martin Pehnt vom Institut für Energie- und Umwelt­for­schung Heidelberg erklärte, die Dynamik des Zubaus habe deutlich nach­ge­lassen. Der durch­schnitt­liche deutsche Kessel­be­stand sei zu alt.

Mehrere Sach­ver­ständige sprachen sich für eine Zusam­men­legung von Ener­gie­ein­spar­gesetz, Ener­gie­ein­spar­ver­ordnung und dem Erneuerbare-​Energien-​Wärmegesetz aus.

Zum aktuellen Stand: Der Anteil erneu­er­barer Energien am Wärme­sektor lag 2011 bei etwa 11 %; 2013 bei 12,2 Prozent. Das Ziel der Regierung, den Anteil erneu­er­barer Energien am Endener­gie­ver­brauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen, dürfte erreicht oder sogar über­troffen werden, wird prognos­ti­ziert. Der Anteil der erneu­er­baren Energien am Endener­gie­ver­brauch für Wärme könnte dann 16,3 Prozent betragen.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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